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Martina Feldmayer

19.05.2026 Sitzungen 21/67

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist diese Regierungserklärung abgehalten und besprochen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (ITStelle) und zur Regelung justizorganisatorischer Angelegenheiten – Drucks. 21/4375 – Für die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf der zuständige Staatsminister der Justiz und für den Rechtsstaat, Herr Heinz, ein. Bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Frau Präsidentin! In der Tat bringe ich für die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen IT-Stellen-Gesetzes ein. Der Änderungsbefehl im Gesetzentwurf ist sehr überschaubar. Er hat dennoch politisch erhebliches Gewicht und Bedeutung. Sie wissen, dass der Deutsche Bundestag erfreulicherweise die Änderung des Gewaltschutzgesetzes am 8. Mai verabschiedet hat. Dadurch ist ein weiterer Stein aus dem Weg geräumt, sodass wir die Fußfessel zum 1. April 2027 aufgrund des Gewaltschutzgesetzes anwenden können. Damit wir sie auch tatsächlich anwenden und aus Hessen administrieren können, ist es notwendig, die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder zu erweitern. Das wird am bisherigen Standort in Weiterstadt schon aus räumlichen Gründen nicht möglich sein. Daher empfehlen wir Ihnen, das IT-Stellen-Gesetz so zu ändern, dass auch andere Standorte in Hessen möglich sind. Über alles Weitere, die Weiterentwicklung und die Umsetzung, unterrichte ich gerne auch im Fachausschuss, da wir heute die erste Lesung ohne Aussprache miteinander vereinbart haben. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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