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Volker Richter

AfD 30.04.2026 Sitzungen 21/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Antworten zu den Kernfragen dieser Großen Anfrage heißt es immer wieder: keine Statistik, keine Fallzahlen, keine Angaben, keine Daten. Genau so steht es in den Antworten zu den Fragen 1 bis 7 und zu Frage 9. Dabei stellen die Sozialausgaben einen der größten Kostenfaktoren dar. Das Gebot der Stunde muss lauten, mit den uns zur Verfügung stehenden Steuermitteln verantwortlich umzugehen, um die Akzeptanz für unser Sozialsystem innerhalb der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Um das zu erreichen, bedarf es eines engmaschigen Controllings. Wir erleben bei sehr vielen Anfragen, dass ein solches Controlling nicht stattfindet und unterschiedliche Verantwortlichkeiten dazu führen, dies scheinbar gar nicht verändern zu können oder zu wollen. (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund ist Ihre Antwort auf Frage 1 besonders aufschlussreich. Dort schreibt die Hessische Landesregierung, in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gebe es keinen eindeutigen Indikator für die Bedarfsgemeinschaften, deshalb könne man diese nicht identifizieren und weiterverfolgen. Das aber ist in dieser Pauschalität schlicht und einfach nicht haltbar. Das SGB II kennt und regelt durchaus Kundennummern und Bedarfsgemeinschaftsnummern. Die Bundesagentur berichtet über Bedarfsgemeinschaften, über Kosten der Unterkunft und sogar über Verweildauern im Leistungsbezug. Das Problem ist also nicht, dass überhaupt nichts identifizierbar wäre; vielmehr will die Landesregierung keine karenzzeitspezifische Transparenz herstellen. Dabei kann die Landesregierung im Interesse der Herstellung von Transparenz die Bundesregierung auffordern, die notwendige Rechtsgrundlage zur Erhebung sämtlicher Daten im Zusammenhang mit behördlichen Anerkennungen von Bedarfen für Heizung und Unterkunft zu schaffen. Ohne Transparenz sind Kostenstrukturen nicht prüfbar. Niemand muss tätig werden. Das ist scheinbar die schönste aller Welten für die Hessische Landesregierung. Noch deutlicher wird Ihre politische Verantwortung bei Frage 6. Die Hessische Landesregierung erklärt offen, sie beabsichtige keine zusätzlichen Vorgaben zur Erfassung und Auswertung, weil das zusätzlichen Aufwand verursache und man das Verhältnis von Aufwand und Nutzen bewerten müsse. Es liegt an dieser Stelle nicht daran, dass Sie die Daten nicht erfassen können. Nein, es fehlen Ihnen schlichtweg der politische Wille und der Mut dazu, sich notfalls gegen den Widerstand der Bundesregierung dafür einzusetzen und diese ausdrücklich von ihr einzufordern. (Beifall AfD) Dabei steuert Hessen 16 kommunale Jobcenter über Zielvereinbarungen. Hessen ist Optionsland Nummer 1, und, ganz wichtig, auf Bundesebene gibt es ausdrücklich einen Bund-Länder-Ausschuss zur Weiterentwicklung der Datenerhebung. Wie wollen Sie etwas weiterentwickeln, was Sie gar nicht erheben oder statistisch erfassen? Das fragen wir uns schon. Wenn Sie unter diesen Voraussetzungen angeben, dass Sie das alles eigentlich gar nicht so richtig wissen wollen, dann entscheiden Sie sich bewusst gegen jegliche Form der Transparenz und des Controllings im eigenen Haus. (Beifall AfD) Es darf somit niemanden wundern, dass unser Land ziell keine oder nur sehr wenige Spielräume hat. Die sische Landesregierung monitort die Ausgaben nicht reichend, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und zusteuern. Das sehen wir in vielen Großen und Kleinen Anfragen. Es geht dabei nicht nur um sondern es geht um das Recht und die Lebenswirklichkeit vieler Bürger, für die Sie die Verantwortung tragen. Die Hessische Landesregierung räumt in der Antwort Frage 10 selbst ein, was eine Wohnkostenlücke denn deutet: Betroffene müssen die Differenz häufig aus Regelsatz zahlen, und wenn das nicht gelingt, drohen schulden und am Ende sogar die Kündigung der Wohnung. – Das ist ein bemerkenswert offenes Eingeständnis. sagen Sie aus, meine Damen und Herren der Landesregierung, nach Ende der Karenzzeit kann Wohnraumverlust real drohen. Trotzdem wollen Sie nicht erfassen, wie das in Hessen eigentlich geschieht. Sozialpolitisch ist ein Desaster. Bei Frage 13 wird es dann sogar rechtlich ein wenig Dort heißt es: „Wenn trotz nachweislicher Bemühungen keine angemessene Wohnung verfügbar ist, entscheiden die Jobcenter im Rahmen des Ermessens …“ So haben es beantwortet. Diese Formulierung ist tatsächlich mehr als problematisch. Nach § 22 Absatz 1 SGB II steht es dem Jobcenter zweifelsfreiem Vorliegen einer sozialen Härte gerade zu, im Rahmen eines freien Ermessens darüber zu den, ob es die tatsächlichen Aufwendungen in voller anerkennt oder nicht. Vielmehr sagt das Gesetz ganz Die tatsächlichen Kosten sind so lange anzuerkennen, eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar Das Bundessozialgericht hat sogar klargestellt: Vor Absenkung braucht es ein Kostensenkungsverfahren, die Menschen überhaupt erst in die Lage versetzt, Obliegenheit nachzukommen. – Wer die Anerkennung nes Bedarfs für Unterkunft und Heizung trotz nachgewiesener Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels in das hördliche Ermessen stellt, der verkennt den Schutzzweck des Gesetzes, meine Damen und Herren. Eine aufschlussreiche Antwort erhalten wir auf die gen 11 und 12. Zuerst lässt die Hessische Landesregierung einen fehlenden Willen zur statistischen Erfassung Daten rund um die behördliche Anerkennung nach SGB II erkennen. Im nächsten Atemzug zieht sie noch die OnJoB-Befragung des IAB unter Jobcentermitarbeitern heran und führt dazu interessiert aus. handelt es sich hierbei jedoch um eine rein subjektive Einschätzung von Jobcenterbeschäftigten im Bundesdurchschnitt, allerdings nicht um eine auf Hessen bezogene statistik oder eine Kostenrechnung. Auf die Frage nach dem konkreten Handlungsbedarf wortet die Landesregierung weder mit gemeinsamer II-Steuerung mit dem Bund noch mit konkreten auch nicht mit Standards oder mit Berichtspflichten, dern mit allgemeinen Hinweisen auf staatliche Rekordmittel im sozialen Wohnungsbau. Das aber beantwortet im Geringsten die Frage, wie die Jobcenter 2024 und mit den auslaufenden Karenzzeiten umgegangen sind. Meine Damen und Herren der verantwortlichen wer nicht zählt, wer nicht dokumentiert, der kann steuern. Wer nicht steuert, kann weder soziale Härten hindern noch Kosten begrenzen. finan- (Beifall AfD) HesWer sich dann noch auf fehlende Erkenntnisse beruft, obauswohl er diese vom Bund und den Kommunen erlangen nachkönnte – man könnte, wenn man es wollte und hartnäckig vielen nachfassen würde –, der macht aus Lücken in der VerwalZahlen, tung schlicht eine politische Strategie. zu Präsidentin Astrid Wallmann: beHerr Kollege – – dem

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