Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen sitzen vermutlich die ersten Bürgerinnen und Bürger an ihrer Steuererklärung. Einige besonders Fleißige haben sie sicher auch schon abgegeben. Aber was wir, glaube ich, alle miteinander feststellen können: Eine Steuererklärung gehört nicht zu den Aufgaben, die man wirklich gerne macht – vor allem dann, wenn es auch anders gehen könnte. Und das kann es – nämlich dann, wenn alle dafür notwendigen Daten im Finanzamt bereits vorliegen. Mit diesem Gedanken haben wir uns in Hessen im vergangenen August mit dem Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ in Kassel auf den Weg gemacht. Wir haben – damals noch im kleinen Maßstab – ausprobiert, wie es sein könnte, für die Bürgerinnen und Bürger die Steuererklärung zu machen. Dieses Ausprobieren war erfolgreich. Rund 75 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren mit unserem Festsetzungsvorschlag einverstanden. Das ist ein klares Zeichen für die Akzeptanz dieses Projekts und ein Ansporn dafür, in diesem Jahr den nächsten Schritt zu gehen. So freue ich mich, dass wir heute darüber sprechen können, wie aus diesem Pilotprojekt in Kassel ein landesweites Angebot geworden ist. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt davon, mit diesem Projekt treffen wir den Nerv der Zeit. In Hessen werden 200.000 Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. Zusammen mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein – die vier Länder, die jetzt mit eingestiegen sind – sind es bereits fast eine halbe Million Steuerpflichtige. Und ja, Sie haben es heute lesen können: Wir haben in Hessen bereits mehr als 100.000 Festsetzungsvorschläge versandt. Tausende Zustimmungen haben uns bereits erreicht, und rund 80 % davon digital über den QR-Code, den das Finanzamt mitverschickt hat. Das zeigt, wie schnell und unkompliziert die Steuererklärung – jedenfalls in einer signifikanten Zahl von Fällen – erledigt sein kann. Die Erfahrungen aus der Ausweitung – das werden wir natürlich entsprechend evaluieren – stellen wir selbstverständlich auch Bund und Ländern zur Verfügung. So können wir gemeinsam Ansätze wie Typisierung und Pauschalierung im Steuerrecht vorantreiben. Deswegen gehe ich auch gerne auf Frau Kollegin Dahlke ein: Dieses gemeinsame Ziel verfolgen wirklich alle Finanzverwaltungen der Länder, und den Rahmen dafür bildet das seit 20 Jahren gelebte Prinzip der gemeinsamen Softwareentwicklung im sogenannten Konsensverbund. Damit nimmt die Finanzverwaltung eine digitale Vorreiterrolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung ein. Dem dient auch das im Konsensverbund von Bayern entwickelte Projekt MeinELSTER+, auf dessen Einführung wir uns deswegen auch in Hessen schon sehr freuen. Was tun wir? Wir gehen versuchsweise noch einen Schritt weiter – einen Schritt auf der gemeinsamen Suche nach einem möglichst einfachen und niederschwelligen Weg zur zutreffenden Besteuerung. Natürlich machen wir das mit dem erklärten Ziel, dass wir das, was sich bewährt, am Ende in einem einheitlichen Kommunikationszugang für alle Steuerpflichtigen zusammenführen wollen. (Beifall CDU und SPD) Aber über die Details und die Ergebnisse können und werden wir in diesem Hohen Haus und an anderer Stelle bestimmt noch häufiger reden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich noch einmal einen Schritt zum Leitgedanken hinter unserem Projekt zurückgehen. Ich bin dankbar, dass mir Frau Kollegin Kalveram dafür schon eine wunderbare Vorlage gegeben hat. Sie alle wissen: Die öffentliche Verwaltung prägt maßgeblich, wie Bürgerinnen und Bürger den Staat im Alltag wahrnehmen. Die Steuerverwaltung ist für viele der häufigste Kontakt mit dem Staat und damit ein zentraler Ort, an dem Vertrauen in eine verlässliche, bürgernahe und vor allem serviceorientierte Verwaltung entsteht und wachsen kann. Dieses Vertrauen in einen funktionierenden Staat, das in der heutigen Zeit immer mehr zu schwinden droht, möchten wir mit unserem Angebot stärken. Ein moderner Staat sollte Dienstleister sein, möglichst schlank und digital organisiert. Er sollte seinen Bürgerinnen und Bürgern Arbeit abnehmen, wann immer das möglich und sinnvoll ist. Damit ist nicht der allumsorgende Staat gemeint, in dem sich jeder zurücklehnen kann. Aber wenn dem Staat schon zahlreiche Daten vorliegen, dann sollte er die Bürgerinnen und Bürger nicht erneut darum bitten, sondern er soll ganz einfach seinen Job machen. Dann können wir nämlich auch dort, wo es möglich ist, langfristig von der Steuererklärungspflicht des Bürgers Abstand nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Staatsmodernisierung, von der Bürger und Verwaltung etwas haben. (Beifall CDU und SPD) Ja, derzeit ist unser Steuersystem zu komplex, um diesen Service allen Bürgerinnen und Bürgern anbieten zu können. Für alle wird das auch niemals möglich sein. So ehrlich müssen wir, glaube ich, mit uns selbst sein. Aber Hessen wird sich auf jeden Fall weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass entsprechende Vereinfachungen des Steuerrechts verfolgt werden und der Kreis der Begünstigten so nochmals erweitert werden kann.
