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Roman Bausch

AfD 30.04.2026 Sitzungen 21/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ein Moment ungewohnter Ehrlichkeit wurde uns seitens des Finanzministers zuteil, als er gegenüber der Presse zugab, dass selbst ihm Steuererklärungen zu kompliziert sind und er seine Steuererklärungen seit Jahrzehnten von einem Steuerberater anfertigen lässt. Im Volksmund heißt es, Einsicht sei der erste Weg zur Besserung. Aber anstatt auf Bundesebene grundlegende Steuerreformen anzustoßen, wird ein digitaler Bürgerservice geschaffen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Die Zahlen der ersten Pilotphase des digitalen Bürgerservices, den die hessische Steuerverwaltung seit letztem Herbst in Kassel erprobt und nun auf das gesamte Land ausweiten möchte, die sogenannte Amtsveranlagung, AMSEL, oder, wie sie plakativ beworben wird: „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“, sehen auf den ersten Blick positiv aus. Im Kasseler Pilotprojekt wurden rund 6.000 Steuerpflichtige angeschrieben. Etwa drei Viertel von ihnen sollen dem Festsetzungsvorschlag zugestimmt haben. Was mich nun aber umtreibt, ist die Frage, wie viele derer, die vermeintlich zugestimmt haben, überhaupt davon wissen, dass sie das Privileg hatten, als weiße Maus an einem Experiment der Finanzverwaltung teilzunehmen. (Beifall AfD) Schließlich war im Antrag von CDU und SPD vom 2. September 2025, Drucks. 21/2621, zu lesen: „Die Zustimmung erfolgt, indem keine Reaktion auf den Festsetzungsvorschlag erfolgt.“ Wie viele derer haben unbemerkt zugestimmt, wenngleich der Festsetzungsvorschlag zu ihren Gunsten fehlerhaft war? Nun ist es so, dass 4 % der Teilnehmer nachträglich Aufwendungen geltend gemacht haben. Kann aber auch die erstbeschriebene Gruppe der Steuerpflichtigen sorglos einen fehlerhaften Steuerbescheid berichtigen, oder steht hier bereits der Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung im Raum? Ich glaube, diese Fragen sind durchaus berechtigt. Denn, wo sonst ballt sich die öffentliche Hand in Deutschland bekanntlich zur Faust, wenn nicht dort, wo es um Steuereinnahmen geht? (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Ebenfalls möchte ich daran erinnern, dass wir damals vorschlugen, die Bescheide standardmäßig unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen. Gut ist, dass es entgegen der ursprünglichen Ausgestaltung der Amtsveranlagung und nun laut dem HMdF explizit einer aktiven Zustimmung zum Festsetzungsvorschlag bedarf. Das ist ein Fortschritt. Vielleicht ist es sogar so, dass das Ministerium hier und da bereit ist, sachliche Kritik aus diesem anzunehmen. Dies ist zumindest nicht mit Sicherheit zuschließen. Unsere Vorbehalte richten sich weder gegen die Automatisierung des Verfahrens noch dagegen, dass Daten werden, die ohnehin vorliegen. Wir stören uns an den nen Fragen. Da helfen die neuerdings sehr KI-lastigen umfänglichen Informationsunterlagen, die die wirklich teressanten Punkte offenlassen, leider nicht. Wie wir eine Pressemitteilung von heute Morgen wissen, sind in der zweiten Phase des Pilotprojekts bereits Bürger angeschrieben worden. Es hätte nicht geschadet, vor Eintritt in die zweite Phase des Pilotprojekts, an hessenweit 200.000 Steuerpflichtige und bundesweit 500.000 teilnehmen werden, noch einmal, wie von FDP in einer Kleinen Anfrage erbeten, über die Fehlerquote in den Festsetzungsvorschlägen zu berichten. (Beifall AfD) Die Beantwortung derartiger Fragen gehört vor die weitung, nicht hinter sie. Zudem beschleicht einen die mutung, dass die Entlastung des Bürgers nur ein willkommener Nebeneffekt, aber nicht das eigentliche Motiv Automatisierung ist. Dies gehört ebenfalls in das bild der Debatte. Vor dem Hintergrund der für 2027 befürchteten Deckungslücke von rund 1,5 Milliarden Euro wäre es spannend, wissen, was die Steuerverwaltung nun mit den Mannstunden machen wird, die bei einfachen Fällen frei werden also bei Rentnern und Arbeitnehmern ohne komplexe kommensverhältnisse. Der Kernpunkt ist und bleibt be wie in der Debatte im Herbst: Die Amtsveranlagung das Problem nicht, sie umgeht es. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Das Problem ist, dass unser Steuerrecht so komplex den ist, dass es der Bürger ohne fachkundige Beratung kaum mehr versteht. Es steht zu befürchten, dass die leichtere Steuererhebung an einer Stelle im Gegenzug an einer anderen Stelle – also bei Einkünften aus ständigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung oder LandForstwirtschaft – am Ende noch mehr statt weniger tung und Bürokratie herauskommen. Wenn das Land Hessen schon bundesweit Vorschläge terbreitet, dann würden wir uns wünschen, dass diese schläge in Richtung einer Steuervereinfachung gehen. tatsächlich weniger Bürokratie will, streicht Paragrafen, digitalisiert sie nicht. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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