Tanja Hartdegen
Danke sehr. – Genau an dieser Stelle setzt jetzt das Gesetz an. Es geht nämlich einen anderen Weg, als frühere Gesetze es getan haben. Ja, es führt eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen ein, und zwar für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber haben wir eben auch schon gesprochen. Und ja, diese Speicherung erfolgt auch vorsorglich, also nicht erst dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Aber – und das ist hier ganz entscheidend – sie ist in ihrem Umfang klar begrenzt. Es werden keine Inhalte gespeichert. Es werden keine Informationen darüber gespeichert, welche Websites besucht wurden und welche Dienste genutzt wurden. Es geht ausschließlich um die eindeutige Zuordnung der IP-Adressen zu dem Anschlussteilnehmer. Das ist genau der wesentliche Unterschied. Dazu kommt ein zweiter Baustein, nämlich die Möglichkeit, Verkehrsdaten in konkreten Situationen gezielt zu sichern, auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen Zugriff noch nicht vollständig vorliegen. Diese Sicherungsanordnung ist zeitlich begrenzt und unterliegt klaren Voraussetzungen und richterlicher Kontrolle. Auch die Funkzellenabfrage wird neu geregelt. Sie wird wieder ermöglicht bei Straftaten von erheblicher Bedeutung – allerdings ebenfalls unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen und mit klaren Eingriffsschwellen. All das zeigt, dass dieses Gesetz das Ergebnis eines sorgfältigen Abwägungsprozesses ist. Es versucht, das reale Problem zu lösen, das nicht einfach weggeredet werden kann, nämlich dass die Ermittlungen heute häufig daran scheitern, dass die IP-Adressen nicht eindeutig zuordenbar sind und dass sie nach wenigen Tagen gelöscht werden. Es versucht gleichzeitig aber auch, die Grenzen einzuhalten, die uns das Grundgesetz und das europäische Recht setzen. Natürlich wird es weiterhin auch kritische Stimmen geben. Die hat es ja heute auch schon gegeben. Das ist auch richtig so und in Ordnung. In einer pluralen demokratischen Ordnung müssen wir solche Diskussionen führen können. Das ist auch in einer solchen Ordnung erwünscht. Aber man muss eben auch anerkennen, dass dieses Gesetz bewusst nicht den Weg der maximalen Eingriffe geht. Es beschränkt sich auf das, was für die Identifizierung von Anschlussinhabern erforderlich ist. Es verzichtet auf die Speicherung von Inhalten und Nutzungsverhalten, und es verknüpft die Nutzung der Daten mit klaren gesetzlichen Voraussetzungen und Kontrollen. Es ist ein Kompromiss zwischen dem berechtigten Interesse an wirksamer Strafverfolgung und dem ebenso berechtigten Anspruch auf den Schutz der Grundrechte. Es ist kein einfacher Weg, aber es ist der richtige Weg, und zwar der richtige Weg für einen Rechtsstaat, der seine eigenen Maßstäbe ernst nimmt und das Ziel verfolgt, eben auch Kinder und Jugendliche und ihre fundamentalen Rechte zu schützen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)
