Tanja Hartdegen
gebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn passiert wir heute über die Speicherung von IP-Adressen sprechen, ha- dann sprechen wir über ein Thema, das politisch ziemlich ge- aufgeladen ist und über das wir schon viele Jahre sprechen. an- Das haben wir jetzt auch an den unterschiedlichen Reden hier schon gehört. Wir befinden uns in einer wirklich schwierigen Ausgangslage. Die hat auch Herr Kollege Müller eben schon sehr eindrücklich beschrieben. Auf der einen Seite stehen die schweren und schwersten Straftaten mit wirklich schrecklichen Folgen für die Opfer, und auf der anderen Seite steht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf den Schutz der Privatsphäre – ein Recht, das den Bürgerinnen und Bürgern natürlich auch gewährt werden muss. Aber wir müssen sehen – auch das haben die Redner vor mir und insbesondere auch der Kollege Müller eben schon gesagt –: Die Strafverfolgung wird nur dann erfolgreich sein, wenn wir über die IP-Adressen den Täter oder die Täterin auch identifizieren können. (Beifall SPD und CDU) Wir haben in der Vergangenheit häufig erlebt – auch darauf wurde eben schon hingewiesen –, dass Gesetze, die genau dies verfolgen, an europäischen Vorschriften gescheitert sind, an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Diese Rechtsprechung sagt eben auch eindeutig: anlasslose, umfassende und unterschiedslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist nicht zulässig. (Unruhe – Glockenzeichen) Da sieht man auch wieder die Herausforderungen, vor denen der Gesetzgeber hier steht, nämlich beide Seiten zusammenzubringen und eine ordentliche Regelung zu schaffen.
