Vanessa Gronemann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kinderschutz statt Täterschutz …“, so lautet der Titel der Aktuellen Stunde. Zunächst einmal danke ich den Beamtinnen und Beamten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Strafverfolgungsbehörden, denen der ZIT und den rund 300 Ermittlerinnen und Ermittlern der BAO FOKUS für ihre herausfordernde Arbeit insbesondere bei der Auswertung des so verstörenden Materials. (Zustimmung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das BKA-Lagebild unterstreicht die Dringlichkeit. Es gab 16.354 Verdachtsfälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Es gibt 18.085 Opfer. Es gibt 42.854 Fälle im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten. Die Kinderschutzexpertinnen und -experten sind sich einig: Die Kinder müssen besser geschützt werden. Das erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. IP-Adressen können oftmals das einzige Ermittlungsinstrument zur Identifikation der Tatverdächtigen sein. Doch nachhaltiger Kinderschutz beginnt früher. Es beginnt mit der Aufklärung, der Unterstützung der Familien und mit funktionierenden Hilfesystemen. Gerade gegen CyberGrooming und Sextortion braucht es zeitgemäße Medienbildung, um die Gefahren im Netz realistisch einschätzen zu können. Die Prävention ist entscheidend. Zum Beispiel zeigt das Programm „Kein Täter werden“, dass die Taten verhindert werden können. Sie müssen nicht geschehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die Opfer ist wichtig, dass das kinderpornografische Material, das oftmals nicht nur im Darknet, sondern auch im Internet gespeichert ist, umgehend gelöscht wird. Die Plattformbetreiber sollten zur Verantwortung gezogen werden, um ein erneutes Opferwerden zu verhindern. Ja, wir müssen diskutieren, wie wir unsere Behörden bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie besser unterstützen können. Dass wir das wollen, ich glaube, da gibt es bei den demokratischen Fraktionen einen breiten Konsens. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Ich möchte aber auch erwähnen, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in den letzten 20 Jahren nie am politischen Willen, sondern an der Unvereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Grundgesetz gescheitert ist. Im Jahr 2010 war das vor dem Bundesverfassungsgericht. 2016 wurde das vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2022 einen Rahmen vorgegeben. Die anlasslose und unterschiedslose Speicherung der IP-Adressen ist zulässig, wenn sie der nationalen Sicherheit und der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dient und der Zeitraum auf das absolut Notwendige begrenzt wird. Explizit erlaubt wurde das Quick-Freeze-Verfahren. Als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns, nachdem das Urteil ergangen war, intensiv damit befasst und darüber diskutiert. Wir haben uns für die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für 14 Tage in Kombination mit dem Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen. Diese Variante greift die Einschätzung des Bundeskriminalamts auf, dass die ersten Wochen nach der Meldung des Hinweises entscheidend für die Wahrscheinlichkeit der Identifikation der Tatverdächtigen sind. Von daher ist das sehr wahrscheinlich auch mit dem Recht der Europäischen Union und dem Grundgesetz vereinbar. Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Moritz Promny und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Ich verstehe daher nicht so ganz, warum das Bundeskabinett den hessischen Gesetzentwurf, der bereits vom Bundesrat beschlossen wurde, nicht unmittelbar danach aufgegriffen hat. Der hessische Entwurf sah eine Speicherfrist von einem Monat vor, basierend auf dem Rahmen, den der Europäische Gerichtshof vorgegeben hat. Der aktuelle Entwurf des Bundes sieht mindestens Monate vor, ohne zu begründen, warum dieser Zeitraum das absolut Notwendige umfassen soll. Das Risiko, erneut vor Gericht zu scheitern, ist hoch. Das ist ein ko, das Sie laut Ihrer eigenen Initiative offensichtlich erkannt hatten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Vor dem Hintergrund der Geschichte der Vorratsdatenspeicherung können wir wirklich nicht wollen, dass eine Regelung erneut von den Gerichten gekippt wird. wäre weder der Strafverfolgung und erst recht nicht Opfern geholfen. Deshalb kann ich nur an Sie appellieren, dass Sie vielleicht noch einmal die Bundesregierung an Initiative aus Hessen erinnern und erläutern, warum das genau so gemacht haben, wie Sie es gemacht Sonst sehe ich das Risiko, dass wir in der nächsten turperiode wieder hier stehen und darüber diskutieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
