Andreas Hofmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im November 2025 habe ich wie folgt eingeleitet: „Ein Leben in Freiheit und Demokratie ist nicht selbstverständlich. Beim Blick in die Welt zeigt sich, dass die Art und Weise, wie wir in Deutschland, zumindest im ehemaligen Westteil, und Hessen seit vielen Jahrzehnten zusammenleben, nicht auf die Mehrheit der Weltbevölkerung zutrifft. Die Anzahl der Demokratien weltweit nimmt ab, während die Zahl der Autokratien zunimmt, nicht zuletzt gerade in den letzten Jahren.“ Das ist ein ganz klarer Befund. Auch in Deutschland zeigt sich, „… dass das Vertrauen in unsere Demokratie zurückgeht und parallel dazu Zweifel an der Handlungsfähigkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen steigen.“ Ferner verweise ich darauf, dass die Zeit des Wandels, in der wir uns ohne Frage befänden, vielfältige Herausforderungen mit sich bringe, die wiederum Unsicherheiten erzeugen würden – Unsicherheiten in ganz unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens. „Mit diesen Zweifeln und Unsicherheiten arbeiten Populisten und Extremisten, um die demokratischen Strukturen weiter zu untergraben. Deshalb ist es eine Hauptaufgabe für politische Verantwortungsträger, Bürgerinnen und Bürger durch verständliche und konsequente Entscheidungen von der Handlungsfähigkeit des Staates und dem Wert unserer Demokratie zu überzeugen.“ Auch braucht es – das könnte sich der eine oder andere mal zu Herzen nehmen – eine gesunde Debattenkultur und Kritikfähigkeit, um vernünftig mit Kritik umzugehen. Dazu gehört auch ein respektvoller Umgang in der Gesellschaft insgesamt. Dazu sage ich ausdrücklich, dass das weit über die reine Tagespolitik hinausgeht. Das geht weit in die Gesellschaft hinein, wie wir überhaupt in unserer Gesellschaft miteinander umgehen. Da ist einiges ins Rutschen gekommen. Das Verächtlichmachen von Personen etwa des öffentlichen Lebens hat mittlerweile, nicht zuletzt durch den digitalen Raum, Ausmaße angenommen, angesichts derer man sich schon fragen kann, wie das noch weitergehen soll. Insofern gibt es verschiedene Handlungsfelder, mit denen wir als verantwortliche Politik uns auch auseinandersetzen und hinterfragen müssen, wo wir ansetzen können. Wir als christlich-soziale Koalition von CDU und SPD haben in unserem Koalitionsvertrag Folgendes festgehalten: „Unsere freiheitliche Demokratie wird immer wieder von innen und außen angegriffen. Hass und Hetze, Antisemitismus, Rassismus, Verächtlichmachung und ‚Fake News‘ bereiten den Menschen in unserem Land große Sorge. Wir wollen die Demokratie von innen stärken und ihren Wert im Vergleich zu anderen Regierungsformen herausstellen.“ Daraus folgt, dass wir in einer Zeit, in der unsere Demokratie und die staatlichen Institutionen von verschiedenster Seite unter Druck stehen, einen ganzheitlichen Ansatz brauchen. Dementsprechend haben wir im Koalitionsvertrag das klare Bekenntnis niedergelegt, „Maßnahmen und Projekte zu unterstützen, die gegen sämtliche Ausprägungen des Extremismus sowie politisch motivierte Kriminalität … gerichtet sind“. Besonders werden die Bemühungen auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Linksextremismus, des Islamismus sowie von Extremismus mit internationalen Verbindungen fokussiert. Weiterhin wird auch angeführt, zur Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und allen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Maßnahmen zu ergreifen, die diese Bedrohungen für unsere Gesellschaft aktiv bekämpfen. Meine Damen und Herren, dazu gehört natürlich auch die Analyse. Wir haben Anfang der Woche etwa durch die Studie des Landesamts für Verfassungsschutz gesehen, dass dort stetig daran gearbeitet wird, genau hinzuschauen, wo die Handlungsfelder sind. Ziel ist es am Ende, dass wir einen umfassenden Maßnahmenkatalog haben, der neben Analyse auch die Evaluation bestehender Instrumente enthält, um daraus wiederum Handlungsempfehlungen abzuleiten. Frau Klaes, es ist doch nicht so – Sie tun so –, als gäbe es nur Ankündigungen. Es passiert schon vieles in einem Rahmen, in dem sich die Beteiligten bewegen; Frau Kollegin Kunz-Strueder ist in ihren Ausführungen schon darauf eingegangen. Es ist nicht so, dass wir nichts hätten. Es ist sehr wohl so, dass verschiedenste Institutionen daran arbeiten, natürlich auch entsprechend in den Demokratieprogrammen, die dort gefördert werden. Wir folgen jetzt dem Ansatz aus unserem Koalitionsvertrag, hier das Ganze aufzusetzen; denn dazu gehört dann auch ein Demokratiefördergesetz, das aber einen deutlich umfassenderen Ansatz abbilden wird, als es die GRÜNEN tun. Dieser Ansatz verfolgt: Wir wollen uns politische Bildung, Prävention und Beratung in den bestehenden landeseigenen Institutionen ansehen, aber auch die Analyse über die Wirksamkeit von bestehenden Strukturen sowie deren Aufstellungen, und das möglichst ohne Doppelstrukturen, unklare Kompetenzen, die es teils gibt, und auch mit den diversen Aufgabenstellungen, die wir haben. Das muss vernünftig in einem Gesetz abgebildet sein und nicht so, wie es die GRÜNEN tun; denn das ist sehr unklar: Sie haben in Ihrem Gesetz letztendlich Dinge festgeschrieben, wie sie heute existieren, und Sie haben sich den Aspekt der Weiterentwicklung nicht wirklich hinreichend angeschaut. Sie haben sich letztendlich damit beschäftigt, wie es ist, und wollen eine Fortschreibung. Sie haben zwar einen Änderungsantrag vorgelegt – das gestehe ich aber der bleibt bei Weitem hinter dem zurück, was wir als Koalition vorgenommen haben. Meine Damen und Herren vonseiten der GRÜNEN, es hört schon zur Ehrlichkeit dazu, dass die Anhörung kein wirklich großer Erfolg für Ihre Fraktion war. Anhörung hat diverse Kritikpunkte hervorgebracht. seiten der Sachverständigen war insbesondere über fragen des Neutralitätsgebots die Rede, aber auch Begriffsbestimmungen bis hin zu Regelungsgegenständen des Gesetzestextes. Aus dem Bereich der Anzuhörenden war schon deutlich zu sehen, dass es da grundsätzlich Mehr an Begrüßen des Vorstoßes gab, aber es gab auch nug Punkte bzw. Anregungen, was man alles noch könnte. Das kann man mit so einem Gesetzentwurf mehr erreichen, dass daraus etwas Vernünftiges wird. Insofern bleiben wir vonseiten der CDU-Fraktion bei Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Wir werden uns in dritten Lesung noch weiter damit beschäftigen. Vor werden wir uns zu gegebener Zeit mit dem eigenen setzentwurf hier auseinandersetzen. – Vielen Dank für Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
