Christian Rohde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Klaes, zunächst einmal haben Sie in Ihrer Rede gesagt, Fachleute hätten bestätigt, dass ein solches Gesetz notwendig sei. Sie haben dabei nur vergessen, dass alle Verfassungsrechtler, die dabei waren, Ihren Gesetzentwurf im Grunde genommen völlig in der Luft zerrissen haben. (Beifall AfD) Wissen Sie, da ist mir die Definition von Desinformation eingefallen. Das ist nämlich, mit falschen Informationen das Ziel zu haben, die öffentliche Meinung zu manipulieren. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da kennen Sie sich aus!) Ich glaube, das wurde von Ihnen hier ein Stück weit versucht. (Beifall AfD) Liebe GRÜNE, wenn Sie das Wesen der Demokratie nur halbwegs durchdrungen hätten, müssten wir hier jetzt nicht alle stehen und uns mit einer Verschlimmbesserung Ihres ursprünglichen Gesetzentwurfs herumschlagen. Da es nun einmal leider so ist, dass Sie der Demokratie und Bürgern dieses Landes so sehr misstrauen, dass Sie Gesellschaft mit der staatlichen Förderung linker sationen in die von Ihnen politisch gewünschte Richtung lenken wollen, sehe ich mich gezwungen, Ihnen die sungsrechtlichen Mängel Ihres Vorhabens aufzuzeigen. geben mit dem Änderungsantrag vor, den Empfehlungen der Staats- und Verfassungsrechtler aus der Anhörung gen zu wollen, um dann letztlich doch Ihren links-ideologischen Irrweg weiter zu beschreiten, und zwar auf perfide Weise. Ich möchte ein Beispiel nennen. Auf den ersten scheinen Sie Ihre Realitätsferne etwas überwunden zu ben. Denn Sie benennen in Ihrem Änderungsantrag auch den Linksextremismus als Gefahr für unsere schaft. Denn in § 5 taucht jetzt die Forderung nach Einrichtung von Fachstellen zur Prävention des tremismus auf. Bravo. Was ist aber, wenn Personen von Linksextremismus troffen sind? Die Einrichtung und finanzielle Förderung der Beratungsstelle für Menschen, die Opfer linksextremistischer Gewalt geworden sind, sucht man nach wie vergeblich. Welche Hilfe soll Ihrer Meinung nach lich diesen Menschen zuteilwerden? Oder soll diesen schen überhaupt keine Hilfe zuteilwerden, weil sie Gewalt aufgrund ihrer politisch nicht linken Gesinnung irgendwie selbst provoziert haben? (Beifall AfD) Liebe GRÜNE, an dieser Stelle haben Sie Ihren Offenbarungseid geleistet. Der zweite lässt nicht auf sich warten. Er betrifft eines Ihrer Lieblingsthemen, nämlich die sogenannte Vielfaltgestaltung. Hier wollen uns wirklich hochgefährliche Ideologie unterjubeln. In Zweck und Ziele Ihres Gesetzentwurfs, nennen Sie eines der fünf großen Ziele „die Förderung von Toleranz und gleichberechtigter Teilhabe“. In Ihrer wollten Sie noch die Vielfaltgestaltung verstanden als „die Gesamtheit aller Maßnahmen, die auf die kennung und Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt wie die Förderung von Chancengleichheit und aller Menschen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion … ausgerichtet sind“. Ich wiederhole: „… auf die Anerkennung und Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt … ausgerichtet sind“. Es ist nicht sonderlich schwierig, diese Formulierung dechiffrieren. Damit offenbaren Sie Ihr politisches einseitiger staatlicher Förderung linker NGOs. Sie damit unser Land in eine multikulturelle Gesellschaft vielen parallelen, nebeneinander existierenden Minderheiten transformieren. (Beifall AfD) Das ist jedoch mit wesentlichen verfassungsrechtlichen Prinzipien unvereinbar. Aus diesem Grund hat Ihnen der Anhörung der Sachverständige Herr Prof. Ogorek hegelegt, Ihre Begriffsbestimmung einzig und allein an tikel 3 Absatz 3 Grundgesetz anzubinden. Ich zitiere: „Eine ausdrückliche Orientierung an Art. 3 Abs. GG dürfte zudem geeignet sein, etwaigen fen eines Verstoßes gegen die staatliche Neutralitätspflicht oder gegen das Demokratieprinzip vorzubeugen. Wird Vielfaltgestaltung als Förderung gleichbeaber rechtigter Teilhabe i. S. d. verfassungsrechtlich gaden rantierten Gleichheitsrechte verstanden, so handelt unsere es sich nicht um eine politische oder weltanschauOrgani- liche Positionierung des Staates, sondern um die Umsetzung grundgesetzlich verankerter Schutz- und verfas- Förderaufträge.“ Sie Was haben Sie also gemacht? Sie haben die Formulierung „Anerkennung und Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfolfalt“ in Ihrem Änderungsantrag ersatzlos gestrichen. Allerdings haben Sie an anderer Stelle Ihr insgesamt weiter ziemlich verfolgtes Ziel versteckt. In den §§ 1 und 3 heißt das Ziel nun „Förderung“ bzw. „Gestaltung von gesellschaftlicher Blick Vielfalt“. Das ist, gesetzessystematisch gesehen, äußerst ha- unsauber und steht im ausdrücklichen Widerspruch zur Definition der Vielfaltgestaltung in dem veränderten § 2. Die nun Gesell- Förderung von gesellschaftlicher Vielfalt bleibt also für Sie der erklärtes Staatsziel. Das staatliche Neutralitätsprinzip und das Demokratieprinzip sind Ihnen völlig schnuppe. Linksex- (Beifall AfD) beWas soll nun gefördert und was gestaltet werden? Mit der Förderung der Vielfalt meinen Sie nicht etwa die Verhinderung der Diskriminierung, wie es ein wohlwollender vor Mensch verstehen könnte, sondern einen aktiven Prozess eigentder bewussten Gestaltung oder, besser gesagt, die UmgeMenstaltung der Gesellschaft hin zu maximaler Heterogenisiedie rung, also hin zur Multiminoritäten-Gesellschaft. Das ist grüne Ideologie durch die Hintertür. Daran gibt es nicht den geringsten Zweifel. (Beifall AfD) ersten Der von Ihnen angestrebte gesellschaftliche Umbau wird lange noch an anderer Stelle sehr greifbar. In § 6, „Fördervoraussetzungen“, Absatz 3 steht: Sie § 1, „Das Land kann sowohl juristische Personen des als öffentlichen Rechts als auch des privaten Rechts fiVielfalt, nanziell fördern. Juristische Personen des privaten Vorlage Rechts müssen wissen 1. die Ziele des Grundgesetzes achten;“ Anerso- – jetzt kommt der spannende Teil, Achtung – Teilhabe „sie fördern diese Ziele auch bei der Umsetzung ihrer der nach diesem Gesetz durchgeführten Maßnahmen die und gewährleisten eine entsprechende Arbeit, …“ Meine Damen und Herren, merken Sie etwas? Die GRÜNEN haben mit ihrem Änderungsantrag die Ausschlusszu kriterien bei der Auswahl der Fördermittelempfänger so Ziel geschickt manipuliert, dass zwar die durchgeführten Maßwollen nahmen, nicht aber die durchführenden Akteure zwingend von auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. (Beifall AfD) Das ist, kurz gesagt, eine Verharmlosung des strukturellen Linksextremismus. in Auch in diesem Fall haben die GRÜNEN von Herrn Prof. na- Ogorek einen freundlichen Hinweis erhalten. Diesen haben Ar- sie allerdings völlig unbeachtet gelassen. Ich zitiere: „Eine demokratische Ausrichtung der Maßnahmen 3 verhindert jedoch nicht zwangsläufig, dass die verVorwür- antwortlichen Akteure – unabhängig vom geförderten Vorhaben – grundlegende Verfassungswerte missachten. In einem solchen Fall würden die mit dem HessDFG-E verfolgten Ziele unterlaufen; zudem bestünde eine erhöhte Gefahr des Missbrauchs von Fördermitteln.“ Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
