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Roman Bausch

AfD 29.04.2026 Sitzungen 21/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der wissenschaftliche Beraterkreis des CDU-geführten Delikte Bundeswirtschaftsministeriums sowie die Ministerin selbst Ankla- fordern, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Ähnliches war zuletzt auch von Jens Spahn zu hören. Aber auch ohne eine Neuregelung steigt die Regelaltersgrenze – und damit das Renteneintrittsalter, mit dem Versicherte abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können – stetig in kleinen Schritten an. Erst der Jahrgang 1964 erreicht mit einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren die neue reguläre Altersgrenze. Auch für diese nicht abgeschlossene Anhebung fehlt es in weiten Kreisen der Bevölkerung noch immer an der notwendigen Akzeptanz. Die Frage wäre nun, wie wir diese Akzeptanz erhöhen können: vermutlich dadurch, dass die Politik mit gutem Beispiel vorangeht. (Beifall AfD) Derzeit hat ein ehemaliges Mitglied der Hessischen Landesregierung nach nur zwei Jahren Amtszeit einen lebenslangen Anspruch auf Ruhegehalt. Der Anspruch materialisiert sich bereits mit der Vollendung des 55. Lebensjahres. Der Bund der Steuerzahler schrieb dazu in seiner Stellungnahme – ich zitiere –: „Diese Kombination der beiden bundesweit großzügigsten Grenzen gibt es nur in Hessen.“ Wir sind hier, wenn man es so sagen will, bundesweit Spitzenreiter. Aber es stimmt ebenfalls, dass das Ministeramt mit einem gewissen persönlichen Risiko verbunden ist. Ein abruptes Ende der Amtszeit ist jedoch eher unüblich. Tatsächlich erfolgt ein Wechsel zumeist erst mit dem Ende einer Legislaturperiode und damit sehr absehbar, und dann sind zwei Fünftel der Dauer der Amtszeit als Schonfrist schon sehr großzügig bemessen. Stellen wir den Mitgliedern der Landesregierung den Eckrentner, das viel beschworene Fabelwesen der Deutschen Rentenversicherung, gegenüber. Dieser fiktive Superrentner war 45 Jahre lang berufstätig. Er brachte stets das deutsche Durchschnittseinkommen nach Hause und hatte folglich in diesen 45 Jahren niemals eine durchschnittlich entlohnte Teilzeitstelle oder ein Lehrlingsgehalt. Weder hatte er die Zeit für eine längere Arbeitslosigkeit noch für zwei Jahre Übergangsgeld. Seine Schonfrist bei einer Kündigung betrug nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit gerade einmal zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Was bekommt der Eckrentner nach 45 Jahren Einzahlung? – Er bekommt 48 % seines Nettoeinkommens vor Steuern. Ein ehemaliges Kabinettsmitglied hat nach nur 13 Jahren Amtszeit einen Anspruch auf mehr als 49 % der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge. Dass eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit auch mit einer entsprechenden Versorgung einhergehen sollte, ist unstrittig. Dass es sich hierbei um eine sehr privilegierte Altersversorgung handelt, darf aber ebenfalls nicht geleugnet werden. (Beifall AfD) Die von uns vorgeschlagene Staffelung des Ruhegehalts sorgt bei einer entsprechenden Amtszeit daher auch nur für eine leichte Verschiebung. Entscheidend war für uns lediglich, dass es erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf ein Ruhegehalt gibt und dass zumindest am Anfang maßgehalten wird. Um es anders zu sagen: Auch mit uns fällt niemand ins Bergfreie. Dennoch sollten wir bestimmte Privilegien überprüfen und uns überlegen, ob wir wirklich an ihnen festhalten wollen; denn der Staat darf sich nicht von den Härten ausnehmen, die er selbst zu verantworten hat. (Beifall AfD) Hierzu passt auch die Forderung des Bundes der Steuerzahler, die lautet, die Mitglieder der Landesregierung mittelfristig in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. (Beifall AfD) Unsere Forderungen sind dagegen vergleichsweise harmlos. Wir wollen konkret vier Dinge: Erstens. Das Übergangsgeld wird auf maximal ein Jahr begrenzt, ein Monat für jedes vollendete Amtsjahr. Zweitens. Die Mindestamtszeit wird auf fünf Jahre angehoben. Das ist bereits die Regel in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Drittens. Die Staffelung der Ruhegehälter wird so geändert, dass diese nach einer Amtszeit von fünf Jahren, beginnend mit 20 %, zunächst fünf Jahre jährlich um 4 % und dann um 2,5 % der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge steigen: ein späterer Einstieg und dann ein schnellerer Anstieg gegenüber dem Status quo. Viertens. Die Auszahlung beginnt mit der Regelaltersgrenze, wie sie für Beamte in Hessen gilt – übrigens eine Regel, die in Bayern, Bremen, Hamburg, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Thüringen Anwendung findet. Ich komme zum Schluss. Der Gesetzentwurf sendet ein wichtiges Signal an die Menschen im Land: dass sich die Politiker nicht selbst ausnehmen, wenn sie anderen etwas zumuten. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Wir beantragen natürlich eine dritte Lesung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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