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Martina Feldmayer

29.04.2026 Sitzungen 21/65

Für die Landesregierung hat der zuständige Justizminister und Minister für den Rechtsstaat das Wort. Herr Heinz, bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass eine gute Ausbildung für Juristinnen und Juristen für uns als Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert hat, auch für mich persönlich. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unseren Nachwuchs sehr gut auf die zahlreichen Berufsfelder, die sie später erwarten, auszubilden; denn sie nehmen für unseren Rechtsstaat sehr häufig eine sehr zentrale Funktion ein – als Richterinnen und Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Angehörige des höheren Dienstes der Verwaltung und auch an zentralen Stellen in privaten Unternehmen und der Wirtschaft. Zu dieser Ausbildung, die sehr anspruchsvoll ist, gehört ausdrücklich auch die Befassung mit und die Verfolgung von mitunter schwersten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie wissen auch, dass wir rechtspolitisch in diesem Feld in den vergangenen Monaten und Jahren wirklich eine große Anstrengung unternommen haben und nach und nach auch immer größere Erfolge erzielen. Denken Sie allein an die IP-Adressspeicherung, an die Einführung der spanischen Fußfessel oder auch an die Initiativen zu Deepfakes, die gerade von Frau Hartdegen angesprochen worden sind. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Die Initiativen enden bewusst nicht beim Strafrecht, sondern wir haben auch das Zivilrecht, das Familienrecht und andere Fragen in den Blick genommen, wo es um Umgangsrechte von gewalttätigen Vätern mit Kindern und um viele andere Fragen geht. Das ist beileibe keine Modeerscheinung – wie es eben anklang oder so verstanden werden konnte –, sondern ein ganz dringendes Nachholen rechtspolitischer Art. Wir nähern uns damit einem Berufsfeld, das in anderen europäischen Staaten schon viel früher und intensiver betrachtet worden ist und bei dem wir als Deutsche zum Teil immer noch erheblichen Aufholbedarf haben. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich kann daher – das können Sie mir glauben, Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN – Ihren Vorschlag rechtspolitisch sehr gut nachvollziehen; denn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind, insbesondere dann, wenn sie an Frauen und Kinder verübt werden, schwerste Verbrechen, und wir haben einen erheblichen Handlungsbedarf, diesen Taten als Gesellschaft entgegenzutreten. Obwohl ich emotional ein großes Verständnis für Ihre Initiative habe, muss ich dem Landtag aus fachlichen Gründen empfehlen, dem Gesetzentwurf nicht beizutreten und ihn abzulehnen. Dafür sprechen nämlich gewichtige fachliche Gründe. Es ist von den Kolleginnen Hartdegen, Gießler und Schardt-Sauer schon angesprochen worden: Die staatliche Pflichtfachprüfung ist eine Verständnisprüfung. Sie prüft Grundkenntnisse bei der Anwendung auf einen konkreten Fall und gerade keine Spezialkenntnisse ab. Deshalb ist aus der Sicht der Landesregierung eine Erweiterung des Pflichtfachstoffes gerade nicht geeignet, die strafrechtliche Kompetenz der ohnehin schon stark belasteten Studentinnen und Studenten zu fördern. Die Bemühungen gehen derzeit – nicht nur in Hessen, sondern auch in der Justizministerkonferenz – eher in die gegenteilige Richtung. Auch das klang heute schon an. Wir wollen den eher entschlacken. Im Laufe der Jahrzehnte ist die ausbildung durch die Vermittlung von Spezialkenntnissen überfrachtet worden. Wir unternehmen derzeit erhebliche Anstrengungen, den Pflichtfachstoff kritisch durchzusehen und zu entschlacken, damit die Studentinnen und ten wieder das lernen, was sie lernen sollen, nämlich Kenntnis und die Anwendung juristischer Methoden. (Beifall CDU, SPD und Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD)) Auch das klang heute schon an: Für besonders interessierte Studierende stehen schon jetzt im Rahmen eines sitären Schwerpunktstudiums Wahlfächer zur Verfügung. Diese werden dann Bestandteil der Examensprüfung der Examensnote. Meine Skepsis hinsichtlich Ihrer Vorschläge setzt sich der fort, was den zweiten Teil der juristischen Ausbildung, das Referendariat, die sogenannte praktische Ausbildung, angeht. Auch im juristischen Vorbereitungsdienst ist Behandlung von Sexualstraftaten keine geeignete rung des Ausbildungsrechts für alle Referendarinnen Referendare. Auch da gilt im Gegenteil, dass wir die fassung mit solchen Taten gerne weiter auf die Referendare beschränken wollen, die ihre diesbezüglichen Kenntnisse im Rahmen einer Schwerpunktsetzung besonders wollen. Die praktische juristische Ausbildung im des Referendariats soll nämlich tätigkeitsbezogen und direkten beruflichen Kontext erfolgen. Da stößt Ihr Vorschlag schon rein praktisch an Grenzen. Zum einen hätten wir nicht genug Ausbilderinnen Ausbilder. Sie wissen, dass wir bei den Staatsanwaltschaften, wo im Kern die strafrechtliche Ausbildung in der xis stattfindet, eigene Dezernate und besonders geschulte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben, die nur kleinen Teil unseres Personalkörpers ausmachen. Außerdem streben wir an, dass in diesem Teil der bildung die praktischen Tätigkeiten unmittelbar erlebt den. Wenn das Sexualstrafrecht Pflichtstoff in der schen Ausbildung für Referendare wäre, hieße das, wir alle Referendare dazu anhalten müssten, auch mungen von Zeuginnen und Zeugen, von Betroffenen zunehmen. Da wir auch auf diesem Feld der praktischen Ausbildung eine besondere Sensibilität an den Tag wollen wir uns gerne weiterhin darauf beschränken, Aufgabe nur den Referendarinnen und Referendaren übertragen, die die Eignung dafür besitzen, die das lich wollen und die aus der Sicht der Ausbilder dazu higt sind. Daher muss ich Ihrer Initiative auch für das Referendariat aus fachlichen Gründen leider politisch eine Absage len und kann dem Landtag nur empfehlen, diesem nicht beizutreten. Das heißt nicht, dass wir die rechtspolitischen Vorhaben nicht weiterhin – wie in den vergangenen zweieinhalb ren – intensiv weiterverfolgen werden. Wir werden neuen Initiativen auf die Bundes- und Landespolitik kommen und auch in der praktischen Umsetzung von dem weiter vorantreiben, was Frau Hartdegen, Gießler und andere dankenswerterweise schon angesprochen haben. Wir werden weiterhin spezialisierte Ansprechpersonen in den Staatsanwaltschaften, bei den Strafverfolgungsbehörden, haben, damit diese schrecklichen mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt und zur Stoff ge gebracht werden. Eine Änderung der Juristenausbildung Juristen- und des Juristenausbildungsgesetz ist aus meiner Sicht aber nicht geeignet, hierbei besser voranzukommen. (Beifall CDU und SPD) Studendie

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