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Tanja Hartdegen

SPD 29.04.2026 Sitzungen 21/65

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! haben eben schon festgestellt – darüber sind wir uns, be ich, auch einig –, dass die sexualisierte Gewalt für Betroffenen eine sehr schwere Bürde, eine sehr Straftat ist und dass wir auf jeden Fall die sexualisierte Gewalt bekämpfen müssen. Sie verletzt die Würde Betroffenen, sie zerstört das Vertrauen, und sie hinterlässt tiefe Spuren bei den Betroffenen. Deshalb ist es klar: Wer über den Umgang des Rechtsstaats mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spricht, spricht über ein hochsensibles und auch über ein außerordentlich relevantes Thema. Gerade deshalb sollten wir in dieser Debatte mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Damit will ich jetzt nicht dass hier irgendwie polemisiert wurde. Aber wir wirklich darauf achten, dass wir hier ein bisschen auf Boden bleiben. Denn bei aller politischer Zuspitzung fen wir nicht den Eindruck erwecken, als müsste die bilität in der juristischen Ausbildung erst neu geschaffen werden; doch genau diesen Eindruck hinterlässt dieser wurf. Ich halte es nicht für sinnvoll, sich jetzt einzelne herauszugreifen und die Ausbildung stückchenweise ändern. Klar ist, dass sich die juristische Ausbildung einfach gesellschaftliche Entwicklungen anpassen muss. Aber es Kanon. ist auch klar, dass wir das nicht beliebig in einzelnen Teilbereits bereichen machen können, sondern dass, wenn es etwas zu die reformieren gibt, eine Reform in einem Guss geschehen Praxis muss. ausstat- (Beifall SPD und vereinzelt CDU) unserer Wir haben eben schon einiges darüber gehört, was der und eigentliche Sinn dieser Pflichtfachprüfung ist; denn das Ziel ist es, die methodischen Fertigkeiten zu überprüfen lösen und nicht Spezialkenntnisse abzuprüfen. Es geht sozusagen um das ganz grundsätzliche Handwerkszeug der Juristinnen und Juristen. Wir müssen uns die Möglichkeiten und Schwierigkeiten einer möglichen Integration im Detail anschauen. Vor allem muss dies auch auf Bundesebene geschehen; denn ein Flickenteppich ist das Letzte, was komwir auf diesem Gebiet gebrauchen können, und Stückwerk führt ganz sicher nicht zu einer besseren Ausbildung der Juristinnen und Juristen. Dann kommt dazu: Im juristischen Vorbereitungsdienst sind auch heute schon die gesellschaftlichen Bedingungen sehr integriert. Psychologische Faktoren oder kommunikatives zu Handeln sind dort schon Bestandteil. Wer sich die hessiAber schen Ausbildungspläne anschaut, sieht, dass es hier nicht „Wie“ nur um Paragrafen und Formalia geht. Heute schon werHerden in der Ausbildung strafrechtliche Entscheidungen nicht losgelöst vom sozialen Kontext betrachtet. Sie Das wird zum Beispiel ganz besonders deutlich, wenn auf man sich die Vorgaben zum Thema Hauptverhandlungen anschaut. Dort geht es ausdrücklich um die Kommunikation, um Prozessklima, um Phänomene wie Missverstehen, Verbalisierungsschwierigkeiten, Einfühlungsvermögen. All das ist heute schon Bestandteil der Ausbildung. Hinzu kommt ein weiterer, aus meiner Sicht besonders wichtiger Punkt. Im Ausbildungsplan ist ausdrücklich vorSPDgesehen, sozialwissenschaftliche Erkenntnisse dort zu behandeln, wo sie im Verfahren relevant werden. Referendarinnen und Referendare sollen ausdrücklich lernen, gesellschaftliche Umstände von Straftaten oder besondere psychosoziale Lagen von Beteiligten zu berücksichtigen. Wir Genau darin liegt eigentlich das, was die GRÜNEN mit glauihrem Gesetzentwurf erreichen wollen. die Angesprochen wurde eben schon, dass auch heute der schwere Pflichtfachstoff sehr umfangreich ist, dass die Prüfungen erhebliche Anstrengungen der zu Prüfenden verlangen und der dass diese Stoffdichte schon zu einem ganz erheblichen Druck führt. Nicht zuletzt deshalb haben wir gesagt, dass völlig wir eine Entlastung brauchen, und haben deshalb den Bachelor eingeführt. hier Zugleich haben wir noch andere sehr relevante Rechtsgebiete, zum Beispiel das Umweltstrafrecht, das Völkerrecht und ganz viele andere. Das Sozialrecht wurde eben auch schon angesprochen. Das sind andere Punkte, die auch sagen, nicht zu diesen Pflichtfachprüfungen gehören. Das zeigt müssen doch noch einmal ganz deutlich, dass die juristische Ausdem bildung nicht so funktioniert, dass jedes einzelne wichtige düroder gerade für wichtig gehaltene Delikt eine PflichtfachSensiprüfung sein muss, sondern dass es hier eben um das methodische Erlernen geht. Das haben die Kolleginnen und EntKollegen schon vorher ausführlich besprochen. (Beifall SPD) Punkte zu Auch das wurde eben schon einmal angesprochen: Ein an Jurastudium befähigt zu einer ganz großen Vielzahl von Berufen und Fachrichtungen. Studentinnen und Studenten, die in ihrem späteren beruflichen Leben keinerlei Kontakt mit den strafrechtlichen Fragen mehr haben, sollten zwar die Grundzüge kennen und die Methodik lernen, aber Detailwissen in jedem Deliktsbereich ist sicherlich nicht erforderlich und würde die Ausbildung tatsächlich überfrachten. Deshalb sollten wir die Debatte an der richtigen Stelle führen. Die eigentliche Intention hinter dieser Gesetzesinitiative ist nach meinem Eindruck, dass sich in der Gesellschaft etwas verändern soll, dass es mehr ins Bewusstsein gerückt werden soll. Aber ich glaube, an der Ausbildung der Juristen etwas zu ändern, ist da der falsche Weg. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Die Landesregierung hat nämlich genau dafür, dass sich gesellschaftlich etwas verändert, schon viel getan. Es gibt zum Beispiel bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Beauftragte für Catcalling, deren Aufgabengebiete kürzlich ausgeweitet wurden. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn auf Bundesebene das Gesetz kommt!) – Ja, es soll auch auf Bundesebene ein Gesetz kommen, genau. – Es gibt beispielsweise eine Initiative von Schwarz-Rot zur Strafbarkeit von sexualisierten Deepfakes. Das ist auch gerade auf dem Weg. Das alles sind Punkte, die genau dies in die Gesellschaft hineintragen und genau dieses Ziel verfolgen: diese Taten in der Gesellschaft sichtbar zu machen, zu ächten und dafür zu sorgen, dass wir weniger dieser Straftaten bekommen. Aber dafür brauchen wir keine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes; denn die Juristinnen und Juristen, die in diesen Fachbereichen tätig sind, haben schon heute die Möglichkeiten, sei es über Fachanwaltslehrgänge oder andere weitere Spezialisierungen und Fortbildungen, sich genau diese Fähigkeiten zu erwerben, genau die, die Sie sich in der Ausbildung wünschen. (Beifall SPD) Die Lösung liegt für uns nicht darin, den Pflichtfachstoff zu erweitern, sondern wir müssen gemeinsam daran arbeiten, an der gesellschaftlichen Grundstimmung etwas zu ändern, die Stellung der Frauen zu stärken. Genau das macht diese Landesregierung schon mit vielen verschiedenen Punkten.

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