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Martina Feldmayer

29.04.2026 Sitzungen 21/65

Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Schardt-Sauer von der FDP-Fraktion. Bitte schön. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn sagen: Sexualisierte Gewalt ist ein schweres Unrecht. Es ist wichtig, dass unser Rechtsstaat alles daransetzt, diese Taten konsequent zu verfolgen und die Betroffenen bestmöglich zu schützen. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD)) Die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs, eine stärkere Sensibilisierung im Umgang mit diesen Delikten herbeizuführen, ist wichtig. Das Themenfeld ist sensibel für die Diskussion, zugleich ist es aber auch sehr komplex. Deshalb wollen wir sorgfältig prüfen, ob der gewählte Weg für das – wie wir finden – wichtige Ziel der richtige ist. Zunächst einmal danke für diese Initiative, die es ermöglicht, sich gemeinsam und in der Anhörung – das würden wir sehr begrüßen – mit Experten Gedanken zu machen, wie man das Ziel erreichen kann; denn darum sollte es doch im Kern bei dieser Diskussion gehen. Es geht nicht um die Optimierung der Juristenausbildung, sondern um das Ziel des Gesetzes am Anfang. (Beifall Freie Demokraten und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Der Gesetzentwurf setzt an zwei Punkten an. Zum einen sollen die Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung in den Pflichtfachstoff der staatlichen Prüfung aufgenommen werden. Zum anderen sollen in Ausbildung und Vorbereitungsdienst zusätzliche Inhalte – zum Beispiel traumabedingtes Aussageverhalten, Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse sowie Gewaltstrukturen – verbindlich verankert werden. Das ist mehr als eine punktuelle Anpassung. Das muss man sagen. Jetzt kommen wir zu dem „Wie“. Es ist eine strukturelle Erweiterung der Juristenausbildung, es ist aber zugleich auch eine Systemveränderung. Hier sind Bedenken angezeigt, ob das der methodisch richtige Weg ist, um das inhaltlich wichtige Ziel zu erreichen. Die juristische Ausbildung folgt bisher einer sehr klaren Systematik. Der Pflichtfachstoff, etwa im Strafrecht, ist nicht zufällig zusammengestellt, sondern besteht aus didaktischen Bausteinen, an denen man diese Strukturen und Methoden lernt. Man sagt scherzeshalber: Die Juristen lernen das Handwerkszeug, aber nicht intensiv das eigentliche Rechtsgebiet. – Es geht um die Methodenvermittlung, das generelle Instrumentarium – die Juristen sprechen vom Subsumieren –, das Lernen juristischer Arbeitsmethoden und die Befähigung. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Gesellschaft nicht statisch ist. Wir haben immer neue Herausforderungen. Es ist leider ein bisschen her, seitdem ich studiert habe, und wir haben heute neue Herausforderungen. Ich sehe mich aber in der Lage, mich als Juristin mit meiner Arbeitsmethodik neuen Themen zu nähern; und darum geht es. (Beifall Freie Demokraten, Jennifer Gießler und Ingo Schon (CDU)) Das macht die Ausbildung, obwohl sie manchmal verstaubt wirkt, so elastisch. Es geht nicht darum, wichtige gesellschaftlich relevante Themen abzubilden, sondern darum, ob die Blöcke für die Methodik geeignet sind. Ihr Gesetzentwurf verschiebt das. Es wird mit einem bestimmten Deliktsbereich ein neues Auswahlkriterium eingeführt. In der Begründung heißt es explizit, es gehe nicht um die Eignung, die Methodik zu lernen, sondern um die gesellschaftspolitische Bedeutung. Das ist eine ganz andere Systematik. Denn, was im Einzelfall plausibel erscheint – da sind wir inhaltlich bei Ihnen –, führt zu der Frage: Wer entscheidet dann, was Pflichtstoff ist? Entscheiden wir das alle zwei, drei Jahre im Landtag? Wer kommt zu Wort, wer nicht? Wenn wir einzelne Deliktsbereiche herausgreifen, dann stellt sich natürlich auch in unserer bewegten Gesellschaft die Frage, warum andere keine Praxisrelevanz haben. Wichtig sind auch Sozialrecht – ein weiter Bereich –, aber auch Cyberdelikte, Staatsschutzdelikte, und was wir hier alles diskutieren. Aber ein Abgrenzungskriterium ist im Entwurf nicht drin. (Beifall Freie Demokraten und Jennifer Gießler (CDU)) Eines muss man schon sagen – diese Ausweitung des Pflichtstoffs wäre auch ein Punkt für die Anhörung –: Der Katalog ist allein quantitativ schon jetzt ein Problem. (Jennifer Gießler (CDU): Genau, so ist es!) Wir haben hier erst kürzlich diskutiert, was das für Jurastudentinnen und Jurastudenten bedeutet. Der Gesetzentwurf beschränkt sich aber nicht darauf, strafrechtliche Inhalte zu vermitteln, sondern beinhaltet daneben die Methodik für Begriffe und Kompetenzen, die in Ausbildung und Prüfung relevant werden sollen. Das sind auch wieder wichtige Instrumentarien: Macht, Abhängigkeitsverhältnisse, geschlechtsspezifische Gewaltstrukturen, Aussageverhalten. Das hat man aber im Übrigen – das sei mir gestattet anzumerken – in vielen Bereichen des Strafrechts. Wenn ich manche junge Strafrichter sehe oder an die Zeit denke, in der ich einige Jahre Familienrecht gemacht habe, fällt mir auf: Auch dort ist das ein sehr wichtiges Instrumentarium. Was ich damit anführen will: Es sind Themenfelder und Kompetenzen, die wichtige Bausteine sind. Aber wie bekommen wir sie verbessert? Das sind Felder, über die eher bei Praktikern nachzudenken ist – bei jungen Staatsanwälten oder Anwälten, die sich entschieden haben, in diesen Bereichen unterwegs zu sein. Wir finden schon, dass es immer möglich sein muss, sich zu verbessern. In diesen Bereichen sehen wir – gerade im Netz – schreckliche Entwicklungen. Da ist gefragt, wie wir Praktiker dafür bestmöglich ausstatten können. Das ist eine Herausforderung, und der Diskussion sollte man sich in der Anhörung stellen und das nicht per se vom Tisch weisen. (Beifall Freie Demokraten) Ein wichtiger Punkt ist aber auch – und deshalb habe ich versucht, das in ein „Ob/Wie“ aufzuteilen –, ob dieses Ziel auf dem Weg, wie Sie ihn aufgezeichnet haben, bestmöglich erreicht werden kann. Diese wichtige zusätzliche Kompetenz ist nicht durch Lernstoff erreichbar; das wird sonst nur ein Grundzüge des Sexualstrafrechts sind im Übrigen in Teilen der Ausbildung verankert. Sie müssen auch Zeitspanne betrachten, wann diese Menschen in die kommen. Wann werden wir sie am besten damit ten? Die Erweiterung des Pflichtstoffs trägt nach Auffassung nicht dazu bei. Dazu wäre es aber spannend, sich in der Anhörung mit Staatsanwälten, Praktikern mit Akteuren, die rund um diese Delikte in der praktischen Erfahrung stehen, auszutauschen, wie man das gut kann.

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