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Martina Feldmayer

29.04.2026 Sitzungen 21/65

Nächster Redner ist der Abgeordnete Schenk, AfD-Fraktion. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als die Meldung über den Gesetzentwurf mit der Überschrift Änderung der Juristenausbildung reinkam, war ich fast schon ein bisschen elektrisiert, weil das ein sehr spannendes und notwendiges Thema ist. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber dann ging es nur um Frauen!) Aber als ich dann in den Gesetzentwurf intensiv reingelesen habe, kam schnell die Ernüchterung. Frau Kollegin Klaes, ich habe das Gefühl, Sie werden vieles, was Frau Kollegin Gießler zu Recht gesagt hat, jetzt in meiner Rede und auch in den Folgereden hören. Der Gesetzentwurf scheint mir die derzeitige Juristenausbildung misszuverstehen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Jo!) Diese sieht nämlich im Studium aus guten Gründen Bereich Strafrecht keine Ausbildung an ganz bestimmten Straftatbeständen vor – Herr Kollege Müller hat schon ersten Zwischenruf genau darauf hingewiesen –, unterteilt in einen allgemeinen und in einen besonderen Teil des Strafrechts. Während es im allgemeinen Teil um die Dinge geht, die Juristen alle kennen – Täterschaft und Teilnahme, satz und Fahrlässigkeit, Versuch und Vollendung –, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Schuld!) erwartet die Ausbildung im besonderen Teil, dass sich Studenten mit allen Straftatbeständen angemessen nen lernen. (Beifall AfD) Eine Schwerpunktlegung auf das Sexualstrafrecht ist guten Gründen nicht vorgesehen, eben weil man sich allen Strafrechtsgebieten auskennen lernen soll. die Grundthese der Begründung in Ihrem Gesetzentwurf, in der es heißt: „In der juristischen Ausbildung wird her weder im Studium noch im juristischen Vorbereitungsdienst diesem wichtigen Themenfeld in ausreichendem Maße Rechnung getragen“, ist unzutreffend. Es nicht. (Beifall Dr. Frank Grobe (AfD)) Frau Kollegin Gießler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man schon im Studium Schwerpunkte entsprechender Art und Weise setzen kann. Der Gesetzentwurf möchte dieses Themenfeld – jetzt es interessant – aber vor andere Strafrechtsgebiete und das ist unangemessen. Es bedarf nämlich keiner sätzlichen Schwerpunktsetzung auf das Sexualstrafrecht, nur weil das Thema aktuell, auch das wurde gesagt, in der öffentlichen Diskussion steht. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es doch nicht nur aktuell! Jeden dritten Tag ist Frau betroffen!) Es ist sogar höchst bedenklich und im Grunde genommen abzulehnen, Schwerpunkte der Juristenausbildung an genössischen Diskussionsschwerpunkten auszurichten. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Zeitgenössische Diskussionen?) Dann müssten Sie nämlich das JAG alle fünf bis Jahre ändern, und das kann doch nicht im Interesse Juristenausbildung sein. (Beifall AfD) Darüber hinaus – das fand ich ein bisschen anmaßend weisen sowohl die Strafrichter wie auch die Staatsanwälte das Ihrerseits in dem Gesetzentwurf behauptete Defizit der Praxis überhaupt nicht auf, meine sehr verehrten men und Herren. Die wissen schon ganz genau, was machen. Ihr Entwurf übersieht im Übrigen aber auch, dass der wiegende Teil der auszubildenden Juristen – auch das Frau Kollegin Gießler zu Recht gesagt – in der beruflichen Laufbahn sehr wenig mit Sexualstrafrecht tun haben wird. Einer tieferen Spezialisierung bedarf daher nur für die Juristen, die am Ende in der Staatsanwaltschaft, als Strafrichter oder als Strafverteidiger im Dann ist es auch gut so, dies bereits im Studium oder im Vorbereitungsdienst, also im Referendariat, zu vertiefen. im Ich erinnere mich an meine Referendarzeit. In der Tat war sondern ich bei einem Staatsanwalt, der unter anderem für Sexualstrafrecht zuständig war. Das war nicht immer angenehm. In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf schwingt aber die etwas mit, was ich schon einmal als Unterstellung bezeichVornen möchte, nämlich dass die zweifellos in unserer Gesellschaft zunehmende sexualisierte Gewalt auch etwas mit Defiziten in der Justiz oder der juristischen Ausbildung zu tun haben könnte. Meine sehr verehrten Damen und die Herren, das ist mitnichten so. ausken- (Beifall AfD) Wir sollten hier und heute nicht die öffentliche Diskussion darüber führen – und ich werde es auf keinen Fall tun –, ob aus die Verantwortung für die zunehmende sexualisierte Gein walt bei einer eventuell abstrakt oder konkret bestehenden Bereits toxischen Männlichkeit oder doch vielleicht bei Gruppen von Männern mit einem archaisch-mittelalterlichen Weltbisbild und konkreter religiöser, kultureller Prägung liegt. (Beifall AfD) stimmt Ich glaube, wir haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was der Grund dafür ist. Wir können die Debatte gegebenenfalls im Fachausschuss noch führen. Festzuhalten bleibt aber eines: Die Juristenausbildung ist jedenfalls nicht für den Anstieg sexualisierter Gewalt verantwortlich, (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wird haben wir doch auch gar nicht gesagt!) stellen, zuund sie ist auch nicht Teil der Lösung, Frau Kollegin Klaes. gerade (Beifall AfD – Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) ist eine Auf einen Punkt möchte ich abschließend noch hinweisen; deswegen fand ich das Thema Juristenausbildung so wichtig. Ihr Gesetzentwurf untergräbt die Bemühungen des hessischen Justizministers – das macht er nämlich regelmäßig zeitauf der Justizministerkonferenz –, eine Harmonisierung der Juristenausbildung in den Bundesländern herbeizuführen. 90/DIE Es wäre wünschenswert, wenn wir einen möglichst einheitlichen Charakter von Juristenausbildungsgesetzen hätten. zehn Meine Fraktion und ich erkennen die Bemühungen von der Ihnen, Herr Heinz, auf diesem Gebiet definitiv an. Es lässt sich jetzt schon sagen: Mit diesem Entwurf der GRÜNENFraktion würden die bisher erzielten kleinen Erfolge völlig zunichtegemacht, meine Damen und Herren. – (Beifall AfD) in Da- Das kann nicht im Interesse der Studenten, der Universitäsie ten und der Auszubildenden sein, (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist übervor allem im Interesse von Frauen!) hat späteren sondern es muss unser Interesse sein, zu einer guten und zu harmonischen Juristenausbildung zu kommen. Dazu trägt es dieser Gesetzentwurf nicht bei. – Vielen Dank. arbeiten. (Beifall AfD)

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