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Mirjam Glanz

GRÜNE 28.04.2026 Sitzungen 21/64

ich Dafür Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel der Landesplanung ist klar, und es ist heute so aktuell wie eh und je: Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen unseres Landes freue schaffen. Gleichwertige Lebensverhältnisse heißt, Stärken Herzlisichern und Schwächen abbauen. Von besonderer Bedeutung sind dabei für uns die demografische Entwicklung, der Klimaschutz, die Energiewende und der wirtschaftliche Wandel. Das ist kein abstrakter Anspruch, sondern ein ganz konkreter Auftrag, der sich daran messen lassen muss, ob der Menschen überall in Hessen vergleichbare Chancen auf das gute Arbeit, bezahlbaren Wohnraum, intakte Umwelt und funktionierende Infrastruktur haben. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine kluge und vorausschauende Planung. Wirtschaftsstruktur, Klimaschutz, Bodenschutz, der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Umgang mit dem demografischen Wandel, all das sind zentrale Stellschrauben. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass der Aspekt der Klimaanpassung nun auch im Gesetz seinen festen Platz findet. Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erinnern uns an die letzte große Novelle des Landesentwicklungsplans im Jahr 2021. Damals ist es gelungen, in einer breiten und intensiven Debatte einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Die hessischen Kommunen hatten umfassend Gelegenheit, ihre Perspektiven einzubringen, und das haben sie auch getan. Diese Novelle war ein Erfolg, weil sie die Beteiligung ernst genommen hat. Sie hat auch eines deutlich gemacht: Landesplanung ist immer auch eine Frage der finanziellen Ausstattung der Kommunen. Aber schauen wir auf den vorliegenden Gesetzentwurf. Der wesentliche Anlass der Novelle – das wurde schon mehrfach erwähnt – liegt nicht in einer inhaltlichen Neuausrichtung, sondern in der Anpassung an das Bundesrecht. Viele Anpassungen, die wir beraten, sind also rein redaktioneller Natur. Aber es gibt auch durchaus Punkte, die über eine reine Redaktion hinausgehen und die wir kritisch betrachten müssen. Ein zentraler Aspekt ist die Frage der Verbindlichkeit von Planungszyklen. Bislang galt, dass der Landesentwicklungsplan sowie die Regionalpläne in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden müssen. Diese klare Verpflichtung wird nun aufgeweicht. Aus einer Mussvorschrift wird eine Sollregelung. Erst vor wenigen Jahren wurde die Frist von acht auf zehn Jahre verlängert. Jetzt wird es wieder aufgeweicht. Man kann über Fristen diskutieren. Ob acht, zehn oder zwölf Jahre, das ist nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist die Verlässlichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Mussregelung zwingt dazu, sich regelmäßig und verbindlich mit der Entwicklung unserer Region auseinanderzusetzen. Sie schafft Planungssicherheit und verhindert, dass notwendige Fortschreibungen aufgehoben werden. Gerade deshalb halten wir es für problematisch, diese Verbindlichkeit aufzugeben; denn Landes- und Regionalplanung leben davon, dass sie nicht dem Zufall oder der politischen Tageslage überlassen werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Beteiligungsverfahren. Die Auslegungsfrist für Regionalpläne soll von bislang zwei Monaten auf „mindestens einen Monat“ verkürzt werden. Wir wissen aus den Diskussionen der vergangenen Jahre, dass viele Kommunen bereits die bisherige Frist als anspruchsvoll empfunden haben. Eine Verkürzung kann hier zusätzlich Druck auf Kommunen erzeugen, die personell ohnehin schon stark ausgedünnt sind. Das wird ein spannender Punkt in der Anhörung werden. Gleichzeitig eröffnet die neue Formulierung auch Spielräume. Sie setzt eine Mindestfrist und überlässt es den zuständigen Stellen, eine angemessene Dauer festzulegen. Das kann, verantwortungsvoll genutzt, auch zu flexiblen und passgenauen Lösungen führen. Entscheidend wird sein, wie diese Spielräume in der Praxis ausgenutzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unterm Strich haben wir es mit einer Novelle zu tun, die in weiten Teilen notwendige Anpassungen an Bundesrecht vornimmt. Das ist richtig und erforderlich. Gleichzeitig enthält sie aber auch Änderungen, die politisch bewertet werden müssen, insbesondere dort, wo Verfahren verändert werden und Verbindlichkeiten wegfallen. Unser Anspruch sollte es sein, Planung nicht nur schneller, sondern auch verlässlicher und gerechter zu machen; denn am Ende geht es nicht um Paragrafen, sondern es geht um die Lebensrealität von vielen Menschen in Hessen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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