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Miriam Dahlke

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 21/63

Ist ja gerade auch so prominent bei der Uhrzeit!) – Ja, es ist sehr wichtig, absolut. Deswegen stimme ich auch zu. Dazu sage ich nachher noch einmal etwas. – Trotzdem bleibt das Problem dieses Antrags: Wie flächendeckend wird das angewandt? Denn am Ende schützt nicht die Technik. Entscheidend ist, ob die Frau, die Schutz sucht, ihn auch wirklich bekommt. (Robert Lambrou (AfD): Absolut!) Über das Thema Frauenhausplätze haben wir auch sehr ausführlich diskutiert. Deswegen brauchen wir mehr Transparenz: Wie häufig wird denn die elektronische Aufenthaltsüberwachung eingesetzt? Wie gut funktioniert denn landesweit das Marburger Modell? Wie schnell erhalten denn Betroffene wirklich Zugang zu Beratung und Unterstützung? Ein weiterer Punkt ist wichtig: Der Schwerpunkt muss auf den Frauen liegen, da sie die Hauptbetroffenen sind. Gleichzeitig betrifft häusliche Gewalt aber auch Kinder, ältere Menschen und Männer. Gewaltschutzstrukturen müssen für alle zugänglich sein, ohne den Fokus auf Frauen zu relativieren. Meine Damen und Herren, Strukturen und Projekte sind wichtig, ersetzen aber keine konsequente Rechtsdurchsetzung. Schutzanordnungen müssen verhängt und durchgesetzt werden. Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen Informationen schnell austauschen. Auch psychische Gewalt muss konsequent berücksichtigt werden. Gerade hier spielen die familiengerichtlichen Verfahren eine zentrale Rolle. Diese gehören zu den sensibelsten staatlichen Verfahren, weil über die Sorge, den Umgang und das Aufwachsen von Kindern entschieden wird. Umso erstaunlicher finde ich es ehrlicherweise, dass der Antrag die Rolle der Familiengerichte nur am Rande behandelt. Denn die Probleme sind bekannt: Wir haben uneinheitliche Standards, mangelnde Transparenz und teilweise unzureichende Qualifikationen im Umgang mit hoch strittigen Konflikten und psychischer Gewalt. Hinzu kommt die zentrale Rolle der Jugendämter. Deswegen brauchen wir klare Qualitätsstandards, eine wirksame Aufsicht und verpflichtende Fortbildungen. Nur so kann das Kindeswohl dann auch im Mittelpunkt stehen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich sage es genauso, wie es die Kollegin Gronemann eben gesagt hat: Wir unterstützen wirklich jeden Schritt, der Frauen besser schützt. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich gar kein Problem damit, einen Antrag zu unterstützen, mit dem ich nicht hundertprozentig zufrieden bin – so, wie wir das gestern auch bei beiden Anträgen gemacht haben –, weil ich es gut finde, wenn ein Thema in den Mittelpunkt gestellt wird und die Richtung stimmt. Aber es ist kein Blankoscheck. Wir werden nachfragen und schauen, was diese Instrumente tatsächlich bewirken. Wir sagen auch – ich wiederhole mich –: Technik und Projekte alleine reichen nicht. (Beifall Freie Demokraten und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Entscheidend ist die konsequente Durchsetzung des Rechts in der Strafjustiz, im Gewaltschutz und gerade auch in den Familiengerichten. Wer Frauensicherheit ernst meint, muss auch die schwierigsten Verfahren in den Blick nehmen und sie transparent, qualitätsgesichert und am Kindeswohl ausrichten. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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