Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ministerpräsident Boris Rhein hat im Dezember 2024 erklärt, die Bezahlkarte sei ein wichtiges Instrument zur Begrenzung irregulärer Migration. Wenn das so ist, dann muss man feststellen: Die Umsetzung dieser Ankündigung ist in Hessen bislang ungenügend. (Beifall AfD) In Hessen sind neben der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes 29 Leistungserbringer für die Ausgabe der Bezahlkarte zuständig. Nach Angaben der Sozialministerin vom 4. März geben jedoch lediglich 18 Leistungserbringer die Karte tatsächlich aus. Mit anderen Worten: Nach 15 Monaten setzen elf Leistungsträger die Weisung des Landes Hessen immer noch nicht um. Das zeigt deutlich: Die bisherige Weisung des Sozialministeriums reicht nicht aus, um die Einführung der Bezahlkarte tatsächlich durchzusetzen. (Beifall AfD) Doch selbst dort, wo die Bezahlkarte eingeführt wurde, gilt sie häufig nur für Neufälle. Viele Bestandsfälle erhalten weiterhin Geldleistungen. Gleiches gilt häufig für Analogleistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder für Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. Damit entsteht eine widersprüchliche Situation. Migranten im gleichen Leistungsbezug werden unterschiedlich behandelt, nicht aus rechtlichen Gründen, sondern wegen unterschiedlicher Verwaltungspraxis. So wurden beispielsweise allein in Frankfurt durch die verzögerte Einführung für Tausende von Bestandsfällen und die 2025 neu Zugewiesenen keine Bezahlkarten ausgestellt. Bereits ausgegebene Bezahlkarten werden nach Zuweisung in Kommunen, die keine Bezahlkarte ausgeben, nicht weiter bedient. Der Antrag der AfD-Fraktion setzt genau hier an. Wir fordern die Landesregierung auf, die Leistungserbringer anzuweisen, die Bezahlkarte für sämtliche Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Analogleistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auszustellen, auch für Bestandsfälle und für Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. (Beifall AfD) Wenn die Bezahlkarte tatsächlich das Instrument sein soll, als das die Landesregierung sie darstellt, muss sie auch einheitlich und flächendeckend angewendet werden. Die CDU spricht gerne von einer „Migrationswende“. Doch im Regierungshandeln zeigt sich, dass die zentralen Maßnahmen nur halbherzig umgesetzt werden. Dabei hält der Koalitionsvertrag der Landesregierung zur Bezahlkarte ausdrücklich fest: „Wir … unterstützen den Übergang zu einem lichst umfassenden Sachleistungsprinzip ...“ Ein weiteres Problem ist die Umgehung der Bargeldobergrenze. In mehreren Städten sind seit Ende 2024 Fälle kannt geworden, in denen über Tauschbörsen oder selstuben Bargeldbeschränkungen ausgehebelt werden. bei werden Waren oder Gutscheine mit der Karte und anschließend gegen Bargeld getauscht. Selbst nal geförderte Einrichtungen sind daran beteiligt, etwa Frankfurt die ada_Kantine auf dem ehemaligen Uni-Campus Bockenheim. Die Frankfurter Stadträtin Annette FDP, erklärt bezüglich dieses „Tricksystems Tauschbörse“ am 5. März, die rechtliche Bewertung obliege den digen Landesbehörden. Damit ist klar: Hier steht die desregierung in der Verantwortung. (Beifall AfD) Sozialministerin Heike Hofmann, SPD, hat hierzu in Antwort vom 7. November 2025 auf eine Kleine unserer Fraktion erklärt, aus den Kommunen sei flächendeckende Nutzung solcher Tauschbörsen worden. Gleichzeitig wolle sie zunächst auf eine weite Regelung warten. Auch diese Haltung überzeugt nicht. Die Kommunen handeln im Vollzug des Landesrechtes. Sie brauchen klare Vorgaben. Wenn Umgehungsstrategien öffentlich bekannt sind und trotzdem nichts geschieht, verliert die Regel ihre Wirkung. (Beifall AfD) Eine institutionalisierte Unterwanderung der Absichten setzlicher Regelungen beschädigt Vertrauen in staatliches Handeln. Die Kommunen erwarten hier zu Recht Vorgaben des Landes, Frau Ministerin. Wer ein Instrument einführt, muss auch dafür sorgen, dass es funktioniert. wird ein Grundproblem dieser Koalition sichtbar. Während die CDU eine Migrationswende ankündigt, bremst die zentrale Maßnahmen im Vollzug aus. Ich komme zum Ende. Der vorliegende Antrag nichts anderes als die konsequente Anwendung und setzung dessen, was die Landesregierung im Dezember 2024 selbst angekündigt, aber nicht umgesetzt hat. – len Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
