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Stephan Grüger

SPD 19.03.2026 Sitzungen 21/63

aus, Frau Präsidentin! Es ist eigentlich das meiste schon erklärt, das aber ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen. Zu Eigentor dem Urteil des VG Kassel liegt die Begründung noch nicht korri- vor. Es ist selbstverständlich, dass das Ministerium sagt, wir müssen erst einmal wissen, wie genau das begründet ist; denn es ist nicht selbsterklärend. Wir vermuten, dass sie sich an der Unbestimmtheit des Wortes „anteilig“ aufgehängt haben. Aber dafür müsste man jetzt die Begründung haben, um genau zu wissen, ob das das Problem ist. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, irgendetwas über das Knie zu brechen; denn das Urteil ist gar nicht rechtskräftig. Wenn die Vermutung stimmt, könnte ich mir vorstellen, dass die Landesregierung Rechtsmittel dagegen einlegt, weil das eine völlige Überinterpretation des Wortes „anteilig“ ist. Es ist klar, und der Gesetzgeber war sich auch einig – das können zumindest drei, wenn ich es richtig verstanden habe, oder sogar vier Fraktionen hier im Haus bestätigen –, dass damit gemeint ist, summa summarum muss Hessen die entsprechenden Ziele, zunächst 1,8 %, dann 2 %, erreichen, und zwar durch die entsprechenden Anteilsbeiträge aus den Regionen. So war das gemeint, so haben wir es auch alle verstanden. Insofern gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, jetzt irgendetwas zu regeln. Wenn die Landesregierung sich entscheidet, Rechtsmittel einzulegen, dann ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig. Das heißt, alles bleibt, wie es ist. Ich weiß gar nicht, wie viele Zigtausend Wärmepumpen man mit der vielen heißen Luft, die ich jetzt von der AfD zu dem Thema gehört habe, hätte betreiben können. Es wird dann an Aussagen des aktuellen Wirtschaftsministers festgemacht, was Verwaltungskultur angeht, und dann wird eingeräumt, der war es aber gar nicht. Das war sein Vorgänger. (Klaus Gagel (AfD): Es war der Minister!) Wie soll ich es sagen? Massiver kann man sich gar nicht selbst ins Knie schießen, als das in einer Rede unterzubringen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Aber wenn Sie das unbedingt so machen wollen, dann ist es so. Es gibt keine Notwendigkeit, hier irgendetwas über das Knie zu brechen. Wir schauen uns die Begründung des VGH Kassel an, und dann werden wir sehen, wie die Landesregierung damit umgeht. Was dafür die Kautelen sind, habe ich gerade erläutert. Vielleicht hat es die AfD jetzt endlich verstanden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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