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Kaya Kinkel

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 21/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das sehr tiefe juristische und verwaltungstechnische Fragen des Planungsrechts anspricht. Es geht darum, wie die Flächenziele für Windenergie aus dem entsprechenden Bundesgesetz in Hessen umgesetzt werden. Ganz konkret geht es um die Frage, ob dieses Flächenziel in der Summe für das ganze Land erreicht werden kann oder ob jede Planungsregion das bestimmte Ziel für sich erreichen muss. Spätestens jetzt merken Sie vielleicht – das haben wir im Ausschuss schon gemerkt –, und auch die Zuhörerinnen und Zuhörer, okay, das ist eine sehr verwaltungsrechtliche Debatte und nicht unbedingt geeignet, um daraus ein Politikum zu machen. Diese Auslegungsfrage wurde von einem Gericht jetzt bewertet. Für genau solche Fragen sind Gerichte da. Was dieses Urteil genau nicht bedeutet – das möchte ich ganz deutlich sagen –, ist das Ende der Windenergieplanung in Hessen. Es bedeutet auch nicht, dass keine Windenergieanlage mehr gebaut werden kann. Die Ausbauziele bleiben bestehen, die Regionalplanung bleibt bestehen, und die Energiewende muss natürlich auch weitergehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Deshalb sollten wir nicht so tun, als ginge es hier um eine energiepolitische Grundsatzentscheidung. Es geht um eine sehr juristische Detailfrage im Planungsrecht, und das lässt sich auch klären. Vielleicht ist es hilfreich, an dieser Stelle kurz zu erklären und darauf hinzuweisen, wie diese Planung überhaupt zustande gekommen ist. Im Jahr 2011, nach dem Atomunglück von Fukushima, haben sich alle im Hessischen Landtag vertretenen Parteien zum Hessischen Energiegipfel zusammengesetzt und überlegt, wie die Energieversorgung in Hessen zukünftig aussehen soll. Damals haben sich alle Vertreterinnen und Vertreter darauf geeinigt – übrigens auch die FDP –, dass 2 % des Landes für die Windenergie ausgewiesen, also sozusagen reserviert werden sollen, weil das helfen würde, Hessen unabhängiger zu machen, wenn Biblis keinen Strom mehr einspeist. Dieses Flächenziel, diese Flächenplanung war eine sehr kluge Entscheidung. Ungefähr zwölf Jahre später wurde den Ländern über das Windenergiebeschleunigungsgesetz vorgegeben, dass eine bestimmte Fläche ausgewiesen werden soll. Für Hessen sind das diese 1,8 %, die wir bis 2028 nachweisen müssen. Das beschreibt genau das Dilemma; denn Hessen war sehr früh in der Ausweisung der Vorrangflächen für Windenergie und vor allem auch in dem Mechanismus, das über das Hessische Energiegesetz zu regeln. Das WindBG, das die Ziele vorgegeben hat, kam eben erst sehr viel später. Aber entscheidend war immer – da sind sich alle Parteien im Hessischen Landtag einig gewesen –: In der Summe erreicht Hessen seine Flächenziele, die politisch vereinbart wurden. An der Stelle beginnt jetzt die juristische Diskussion. Zählt das Bundesgesetz die Gesamtfläche des Landes, oder zählt es die einzelnen Teilregionalpläne? Das ist die Frage, über die der VGH jetzt entschieden hat. Wir kennen die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht. Aber sobald sie vorliegt, müssen daraus – wir haben es im Ausschuss schon thematisiert – Schlüsse gezogen werden. Auch das Ministerium hat schon signalisiert, wie das Ganze geheilt werden muss. Das Ganze ist nicht so problematisch, wie es die AfD hier versucht darzustellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Mit dem Hintergrundwissen muss man sich schon fragen, warum gerade die extrem rechte Partei der AfD dieses Thema zu ihrem Setzpunkt macht – sicherlich nicht, um den Windkraftausbau in Hessen zu retten. Im Gegenteil, die AfD lehnt den Ausbau der Windenergie grundsätzlich ab. Sie lehnt die Vorranggebiete ab, und sie lehnt die Energiewende insgesamt ab. Deshalb wird jede Gelegenheit genutzt, um Zweifel an dieser Planung zu säen. Das kann man politisch so machen, aber dann sollte man auch so ehrlich sein und dazu stehen und nicht mit einem vorgeschobenen Antrag versuchen, bei den Leuten den Eindruck zu erwecken, als wäre man an irgendeiner sachlichen Lösung des Problems interessiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Anna-Maria Schölch (CDU) – Zuruf AfD: Niemals!) Wenn es wirklich so kommen würde, wie die AfD es in ihrem Antrag will, dann würde das die Situation nicht lösen, sondern im Gegenteil. Die AfD fordert nämlich, dass für jede einzelne Planungsregion Ziele festgelegt werden, und das würde unweigerlich zu der politischen Debatte führen, wie viele Vorranggebiete in jedem einzelnen Gebiet ausgewiesen werden sollen, welche Region wie viele Flächen, usw. usf. Wer trägt welche Last – warum wir so viel und die so wenig? Das würde die Planung nicht einfacher machen. Das würde sehr viel komplizierter werden und jede Menge politische Konflikte auslösen. Deshalb ist der Antrag kein Beitrag zur Lösung, ein Versuch einer Politisierung eines sehr komplexen nungsprozesses. Ich glaube, das wird Ihnen hier nicht lingen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt SPD) Eines sollten wir in der Debatte auch nicht vergessen: sen braucht erneuerbare Energien. Das haben wir im des Tages schon mehrfach erörtert. Ich habe Sie von AfD im letzten Plenum gefragt, wo denn Öl, Gas und herkommen sollen. Heute haben wir gelernt, Sie weiterhin das Gas aus Russland haben. Für uns ist Wir brauchen die Erneuerbaren, um unabhängig zu und keine Diktaturen zu finanzieren. (Zurufe AfD – Glockenzeichen) Da die Energiewende ein so wichtiges Projekt ist, wir auch bei der Windenergieplanung verantwortungsvoll handeln. Ich hoffe, dass die Landesregierung, wenn Urteilsbegründung draußen ist, dann auch wirklich daransetzt, diesen Fehler – wenn es einer ist – zu damit es kein Politikum wird, wie es die AfD hier darzustellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)

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