Elke Barth
wir Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin stolz und froh über den heutigen Gesetzentwurf; denn er bedeutet einen Paradigmenwechsel. Bisher waren öffentliche Vergaben zu Recht als viel zu bürokratisch und aufwendig verschrien. Gerade kleine lokale Unternehmen haben sich meine an öffentlichen Ausschreibungen kaum mehr beteiligt, zum einen wegen des Aufwands, aber auch, weil am Ende doch waren, meistens nur der Billigste obsiegte. Davon profitierten oft Großunternehmen mit eigenen Vergabeabteilungen, die ir- darauf spezialisiert waren, Angebote so zu erstellen, dass man zwar als der Billigste den Zuschlag erhielt, aber durch die geschickte Nachforderungen dann noch einmal ordentlich Straßen nachlegen konnte. Der ehrliche Handwerker vor Ort, der seinen Mitarbeitern anständige Löhne bezahlt, hatte bei diesen Praktiken keine Chance. Aber das werden wir jetzt zuändern. freihänzu (Beifall SPD und CDU) BaKritiker haben bisher vorgeworfen, dass dies nur mit einem meine enormen Aufwuchs an Aufwand und Bürokratie möglich sei. Doch mit diesem Gesetzentwurf beweisen wir genau das Gegenteil, meine Damen und Herren. Dieser Gesetzentwurf aus dem Ministerium von Staatsminister Mansoori die führt einerseits zu einer massiven Entlastung der öffentlimüs- chen Auftraggeber, zuallererst der Kommunen, aber auch er- der Zweckverbände und des Landes, und er gibt mehr Fleund xibilität. Er erleichtert den Vergabealltag und gibt gleichJahre zeitig aber auch klare und praxistaugliche, vor allem pragdie matische Regeln vor. die (Beifall SPD und CDU) die weil Doch nicht nur die Auftraggeber werden entlastet; Gleiallein ches gilt auch für die Unternehmen. Auch sie profitieren in von einfacheren, von schlankeren Verfahren. Für uns ist Wirtvon größter Bedeutung: Endlich haben mit diesem Gesetz Unternehmen, die tarifgerecht bezahlen, einen klaren Vorteil. Meine Damen und Herren, die SPD hat doch immer schon gesagt: Die öffentliche Hand verantwortet mit ihren Aufträgen 20 % des Bruttoinlandsprodukts und damit einen wirklich großen Teil unserer Wirtschaftsleistung. Daher sollte sie eine Vorbildfunktion haben und Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die ihre Mitarbeiter fair und anständig bezahlen. (Beifall SPD) Gerade jetzt – der Minister hat es schon erwähnt –, wo durch das Sondervermögen das öffentliche Auftragsvolumen steigt, sollte dieses Geld an anständige Unternehmen vor Ort gehen und nicht an die Schmutzkonkurrenz, bei der das Geld nach der fünften Subunternehmerkette im osteuropäischen Ausland versickert und gerade nicht im Lohnbeutel der Arbeitnehmer landet. Was soll geändert werden? Durch eine massive Erhöhung der Freigrenzen – 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen sowie 750.000 Euro im Baubereich stehen im Gesetz – schaffen wir bei den Vergabestellen völlig neue Freiräume. (Beifall SPD) Denn damit können die Kommunen oder das Land ihre Aufträge ohne große Ausschreibung an Unternehmen vergeben. Das ist eine massive Entlastung, gleichzeitig vor allem aber auch eine massive Beschleunigung der Verfahren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das sind mehr Möglichkeiten, den lokalen Mittelstand durch beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Verfahren direkt anzusprechen. Auch weichen wir die starren Vorgaben auf. Öffentliche Stellen sollen selbst entscheiden, ob eine freihändige Vergabe, ein Teilnahmewettbewerb oder eine formelle Ausschreibung erfolgen soll. Aber über allem steht die Vorgabe: guter Lohn für gute Arbeit; und zwar schon ab 20.000 Euro, damit nicht die billige Schmutzkonkurrenz, sondern derjenige, der faire Löhne zahlt, die Aufträge erhält. (Beifall SPD und CDU) Um dies zu erreichen, ist die Präqualifikation Tarif ein entscheidendes Element. Damit stellen wir sicher, dass überhaupt nur Unternehmen, die die Tariflöhne einhalten, an Ausschreibungen im Baubereich teilnehmen dürfen. Durch diese Voraussetzung werden also die Kontrollen vorverlagert. Einige Unternehmen werden sich da vermutlich gar nicht mehr beteiligen wollen. Da die PQ Tarif, wie wir sie nennen, über drei Jahre gelten soll, ist es auch der Mühe wert, sich einer solchen Präqualifikation zu unterziehen; denn man kann sich damit drei Jahre lang für öffentliche Aufträge bewerben. Ein weiterer Gamechanger zum Bürokratieabbau ist das Bestbieterprinzip. Erst wenn klar ist, wer den Auftrag erhält, müssen die oft auch sehr komplexen Vertragsunterlagen komplett eingereicht werden. Um gerade im Fall von Verstößen die Kontrollen zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen, werden wir die von uns schon sehr lange geforderte Begrenzung auf drei Subunternehmen umsetzen. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, denn so wird verhindert, dass unseriöse Auftragnehmer durch undurchsichtige Subunternehmerkonstruktionen Lohndumping verschleiern. Mein letzter Punkt ist für uns einer der wichtigsten. Wir werden endlich eine Kontrollgruppe im Ministerium einrichten, die die öffentlichen Auftraggeber in ihrer Verantwortung vor Ort unterstützt. Das beste Gesetz nutzt nämlich nichts, wenn es nicht kontrolliert wird. (Beifall SPD und Michael Boddenberg (CDU)) Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz lichten wir zum einen das Bürokratiedickicht, um den Blick für das Wesentliche zu schärfen: weniger aufwendige Ausschreibungen durch höhere Vergabegrenzen, weniger Dokumentation und Nachweiskontrollen (Zuruf: Weniger!) durch die Präqualifikation Tarif und das Bestbieterprinzip. Dafür werden wir aber bei großen Aufträgen genauer hinschauen. Hierfür sieht das Gesetz auch endlich wieder unmittelbare Sanktionen vor. Das Wort „Sanktion“ kam nämlich im bisherigen HVTG gar nicht mehr vor.
