Karsten Bletzer
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist wohl eines der ältesten Bürgerrechte. In grauer Vorzeit richteten die Untertanen ihre Bittstellungen an die Herrschenden und Fürsten, in der Hoffnung, Wohlwollen zu erfahren. Heute haben die Volksvertretungen die entsprechenden Ausschüsse, die sich mit den Petitionen befassen. So ist das auch im Hessischen Landtag. Der vorliegende Tätigkeitsbericht benennt mit mehr 2.600 Petitionen im vergangenen Jahr eine erhebliche gerung gegenüber knapp 1.000 Petitionen im Jahr Als Grund hierfür mutmaßte der Vorsitzende des Petitionsausschusses die Werbung in den Social Media, dem net und auf dem Hessentag. Ich halte das allerdings wenig für Schönfärberei. Wie wäre es mit der Idee, dass immer mehr Bürger in Not keinen anderen Ausweg sehen, als sich bittend an Regierenden zu wenden? Ausgelöst wurde dies durch ne Politik der letzten Jahre, die den leistungserbringenden Bürger immer mehr aus dem Auge verliert. Er wird wie sprichwörtliche Weihnachtsgans ausgenommen. (Beifall AfD) Ich will nur ein Thema exemplarisch nennen. Das die Straßenausbaubeiträge. Wenn die Bürger viele Euro bezahlen müssen und dadurch zum Teil in finanzielle Not geraten, insbesondere wenn es Rentner trifft, die Leben lang hart für ihr Häuschen gearbeitet haben, ist das einfach unfair. Wenn diese Bürger dann als auf eine Petition lediglich auf die Sach- und Rechtslage hingewiesen werden, die sie bereits hinreichend fühlen sich diese Menschen an der Nase herumgeführt verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat. (Beifall AfD) Von der Seite der GRÜNEN kommt zwar hin und die Forderung, wir hätten im Petitionsausschuss die den Menschen zu helfen. Allerdings geht es ihnen in rem neuen Deutschland eher um die aufenthaltsrechtlichen Petitionen. Mit den Sorgen und Nöten der werktätigen Bevölkerung lebt die grüne Blase wohl ein wenig auf stand. (Beifall AfD) Damit sind wir schon beim nächsten Thema, dem haltsrecht. Ausgehend von diesem Bericht liegt deren teil insgesamt bei unter 20 %. Es ist also alles entspannt. Betrachtet man allerdings die Petitionen, die im Jahr im Ausschuss beraten wurden, sieht man, dass die enthaltsrechtlichen Petitionen einen Anteil von über hatten. (Zuruf AfD: Aha!) Häufig erfolgt die Einreise aus sicheren Drittstaaten. weise besteht bereits ein Schutzstatus in einem Land der Europäischen Union. Diese Leute klagen jahrelang bei unseren Gerichten, anstatt einfach zu Das ist unverschämt. Noch viel unverschämter ist es, am Ende des gesamten Rechtsweges eine Petition reicht wird, um die Ausreise doch noch zu verhindern. (Beifall AfD) Das ist leider die Regel. Es kann aber nicht die des Petitionsausschusses sein, den Menschen nach lich einwandfrei geklärten Verfahren zu weiterem halt zu verhelfen. „Nicht bleibeberechtigt“ bedeutet bleibeberechtigt. (Beifall Dr. Frank Grobe (AfD)) Da konsequent die Ausreise zu fordern und nötigenfalls durchzusetzen, ist keine Unmenschlichkeit. Das ist geltendes Recht. Man könnte darüber nachdenken, für aufenthaltsrechtliche Petitionen ein verkürztes Verfahren einzuführen, in dem, um die Bürgerrechte zu wahren, leals diglich geprüft wird, ob ein Härtefall vorliegt. Diese PetiSteitionen wären wesentlich schneller vom Tisch. Das würde zuvor. unser System insgesamt entlasten. Das würde das Gerechtigkeitsgefühl innerhalb des deutschen Volkes stärken. – In Interdiesem Sinne: vielen Dank. ein (Beifall AfD) ihrer die
