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Roman Bausch

AfD 18.03.2026 Sitzungen 21/62

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Wie in der Vergangenheit darf das Land Hessen auch im Jahr 2026 über die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse, das heißt, aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung, um rund 700 Millionen Euro verschulden. Hinzu kommt die per Grund- (Hessi- gesetzänderung im Jahr 2025 neu geschaffene strukturelle Verschuldungsmöglichkeit von 0,35 % des anteiligen Bruttoinlandsprodukts von zusätzlich rund 1,13 Milliarden Euro. Abzüglich der Tilgungsverpflichtungen für die Notlagenkredite aus der Corona-Zeit und zuzüglich der Verschuldung für die Versorgungsrücklage bleiben davon rund 1,87 Milliarden Euro laut Plan, die bis auf 200 Millionen Euro ausgeschöpft werden. – Das ist nun auch Geschichte; denn es gab diesen Antrag zu den Personalmehrausgaben, das heißt, noch ein klein wenig kreative Buchführung. Damit ist die zulässige Nettokreditaufnahme fast komplett ausgeschöpft. Die hohe Verschuldung ist laut der Landesregierung natürlich vollkommen alternativlos. Schließlich haben sich die Du Steuereinnahmen nicht so entwickelt wie geplant. Dass die Steuererträge nichtsdestotrotz jedes Jahr und auch 2026 gestiegen sind, wird an dieser Stelle vergessen: von 2024 zu 2025 im Ist um 1,4 Milliarden Euro, im Soll 2026 gegenüber dem formidablen Ist des Vorjahres um sage und schreibe weitere 600 Millionen Euro. zu zur Wer würde sich da schon beschweren? Vermutlich nur jedas mand, der die Kontrolle über den Aufwuchs seiner Ausgaben vollständig verloren hat und die gleiche Angst vor dem in Rotstift hegt, wie sie so mancher berechtigterweise vor dem Bohrer des Zahnarztes hat. (Beifall AfD) Uns war zunächst wichtig, aufzuzeigen, dass eine alternaHaustive Finanzpolitik und damit ein materieller Haushaltsausfestgegleich durchaus möglich ist, wenn man denn möchte. von (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU) – Gegenruf Robert Lambrou (AfD)) von Dies steht weder einer Entlastung von der Grunderwerbsteuer noch einem Mehr an finanzieller Handlungsfreiheit auf für die Kommunen im Wege. 184 Haushaltsänderungsanträge hat es auf unserer Seite gebraucht, um den notwendigen Spielraum zu erarbeiten. Und auch mit diesen Anträgen kratzen wir nur an der Oberfläche des Handlungsbedarfs; denn eigentlich müssten mittlerweile alle Ausgaben auf den Prüfstand. Ausfüh- (Beifall AfD) So werden, wenngleich die Personal- und VersorgungskosPlenum, ten explodieren, mit dem Haushalt 2026 in Summe 425 zusätzliche Stellen geschaffen. Dies spricht dafür, dass die Landesregierung inzwischen nachhaltig die Bodenhaftung verloren hat. Wir beantragen daher einerseits, alle unbesetzten Stellen abseits der Bereiche Recht und Bildung sowie alle durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen abseits der Bereiche Inneres, Recht und Bildung zu streichen. Nach einem Zuwachs von 26.000 Stellen in den letzten auf zehn Jahren dürfte es in der Landesverwaltung an allem auch mangeln, nur nicht an Personal. die (Beifall AfD) Notfalls bedarf es dann einer Aufgabenpriorisierung und einer Umschichtung im Personalbestand. Und wer jetzt sagt, dass das alles unmöglich wäre, der möge sich einmal und mit Unternehmern unterhalten. Viele von denen müssen sich das jeden Tag machen und gleichzeitig auch noch die Steuern berappen, mit denen überhaupt die öffentliche Hand so expandieren konnte. In der Verwaltung sparen wir zudem bei den OverheadKosten, und zwar überall dort, wo die Landesregierung mehr als den einstmals im Rahmen der LHO-Novelle gesetzten Zielwert von 20 %, gerechnet auf das Kapitelvolumen, ausgibt. Zudem streichen wir natürlich alle Klimaschutzausgaben und Subventionen, die wir ausmachen konnten. (Beifall AfD) Im Haushaltsausschuss löste unsere Aufzählung der Kürzungsvorhaben für den Einzelplan 07 bei einer der anderen Oppositionsfraktionen tiefe Bestürzung aus. Sinngemäß lautete der Vorwurf, dass wir alle Maßnahmen streichen würden, mit denen den Menschen etwas Gutes getan werde. Was uns an dieser Stelle anscheinend unterscheidet, ist das Wissen darum, dass Steuereinnahmen nicht vom Himmel fallen, sondern von jemandem eingetrieben werden müssen. (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Dafür bedarf es wiederum verdammt guter Argumente. Da es zumeist an diesen fehlt, sind wir dafür, dass sich das Land auf die staatlichen Kernaufgaben konzentriert. (Beifall AfD) Das gilt nicht nur in schlechten, sondern genauso auch in guten Zeiten; denn alles andere geht mit einer höheren Steuerbelastung als notwendig einher. Tatsächlich traut sich aber weder die Bundes- noch die Landesregierung aus Angst vor Abwahl, die Steuerzahler in Gänze für die Kosten ihrer Politik in Haftung zu nehmen, weshalb Deutschland auch Stück für Stück in den Schulden versinkt. (Beifall AfD) So hat allein das Land Hessen, bezogen auf den Kernhaushalt, Kreditschulden in Höhe von 48 Milliarden Euro angehäuft, und der jährliche Zinsdienst kostet den Landeshaushalt bereits 1,3 Milliarden Euro – eine astronomische Summe, welche die hessischen Steuerzahler für die fehlende Haushaltsdisziplin früherer Landesregierungen zahlen müssen, ohne dass sie dafür in den Genuss staatlicher Leistungen kommen. Das zweite wichtige Betätigungsfeld in den Haushaltsberatungen war für uns neben der Konsolidierung der Kommunale Finanzausgleich. Da es der Landesregierung aufgrund anderer Prioritäten nicht möglich ist, das Finanzausgleichsvolumen wie versprochen zu erhöhen, hielten wir es für geboten, zumindest die kommunale Finanzautonomie im Hinblick auf die Verwendung der vorhandenen Mittel im KFA zu stärken. Dies bedeutet, dass, wo immer möglich, auf sogenannte Vorwegentnahmen bzw. auf Zweckbindungen innerhalb der Finanzausgleichsmasse zu verzichten ist. Wir beantragen, dass ein Großteil der besonderen Finanzzuweisungen und Investitionszuweisungen zugunsten der Schlüsselmasse entfällt, sodass die Kommunen in der Konsequenz mehr Mittel nach eigenem Ermessen einsetzen können. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Die schwarz-rote Landesregierung hatte entgegen dem bekundeten Willen in ihrem Koalitionsvertrag von den mehr als 2,2 Milliarden Euro in den besonderen Finanzzuweisungen und den Investitionszuweisungen der Ausgleichsmasse nur 490.000 Euro von ihrer Zweckbindung befreit. In der kursorischen Lesung erfuhren wir, dass der Grund für die Zaghaftigkeit darin lag, dass von den Gruppen, die von den Zweckbindungen profitieren, stets valide Argumente gegen eine Aufhebung der Bindung vorgebracht wurden. Wenn man dann sieht, welche Gruppe es letztendlich getroffen hat, bedeutet dies wohl, dass die Teilnehmer an Modellprojekten im Rahmen der Kinder- und Jugenderholung aus Sicht der Landesregierung die schlechtesten Argumente hatten. Aber auch wir möchten vorerst bestimmte Zweckbindungen insbesondere bei überregionalen Aufgaben belassen, beispielsweise bei den Zuweisungen an die Krankenhäuser und an die Verkehrsverbünde. Dennoch würden anhand unserer Vorschläge die Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden um mehr als 1,3 Milliarden Euro steigen. Damit wäre den Kommunen trotz der gegebenen Budgetrestriktionen ein maximaler zusätzlicher Handlungsspielraum gegeben. Der Weg, den die Landesregierung einschlägt, ist ein anderer. Vermutlich denken Sie es sich schon: Er hat etwas mit Schulden zu tun. Somit kommen wir erneut zum Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz, dem HIFG. Da wir bereits in erster Lesung die Probleme wie die fehlende Zusätzlichkeit und Beschränkung auf werbende Ausgaben, die hohen Verwaltungskosten, die Weitergabe der Mittel an Dritte, die im Zweifelsfall sanktionslosen Zweckentfremdungen, die Bewirtschaftung in Schattenhaushalten und die Genehmigungsfiktion für Kofinanzierungsdarlehen besprochen haben, möchte ich hier nicht tiefer einsteigen. Interessant ist jedoch, dass auch die regierungstragenden Fraktionen nun Angst vor den Geistern bekamen, die sie riefen, und die aufsichtsrechtliche Genehmigungsfiktion für den kommunalen Schuldenbooster auf vermeintlich investive Maßnahmen beschränken wollen. Aber vermutlich wird auch das vergebens sein; denn, wie inzwischen jeder weiß, ist „investiv“ aktuell ein sehr dehnbarer Begriff. (Beifall AfD) Vollkommen richtig lag hingegen die FDP im Haushaltsausschuss mit ihren Forderungen in Bezug auf das HIFG, den Anteil der Kommunen am Volumen der Kreditmittelzuweisung von 63 % auf 75 % zu erhöhen, was zumindest dem ausgewiesenen Investitionsanteil der Kommunen nahekommt, und sodann die Gesamtsumme ohne Ratierung sofort an die Kommunen auszuzahlen. Aber die Glückssträhne der FDP hielt nicht allzu lange an. Zwei Wochen später beantragte sie in einem Anfall von Populismus, der vermutlich der Antizipation des bevorstehenden Überlebenskampfes geschuldet war, die Abschaffung der Regierungspräsidien. In den Regierungspräsidien, den tatsächlichen Arbeitspferden der Landesverwaltung, mag es durchaus redundante Strukturen, eine in Teilen unklare Verantwortungszuordnung und daraus resultierende Ineffizienzen geben. Dass in dem Antrag gegenüber den Kommunen hingegen pauschal ganz andere Töne angeschlagen werden, kann nur verwundern; denn, dass die Verwaltungslogik der Kommunen, insbesondere auf Kreisebene, den beschworenen Anforderungen an Bürgernähe, Transparenz, Digitalisierung und vor allem Effizienz – man denke an den zum absurden Personalaufwuchs – genügt, ist mehr als fraglich. Problematisch im Antrag ist nicht die Forderung nach Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und der Aufgabenverteilung und auch nicht der unter Punkt 3 a artikulierte Auftrag zu einer systematischen Kritik der bei den gierungspräsidien angesiedelten Aufgaben, sogar mit Ziel des Aufgabenverzichts. Problematisch ist die Vorabfestlegung auf das Ziel, die genannte Mittelinstanz aufzulösen. Bei einer Überprüfung könnte ja auch herauskommen, dass es die beste Entscheidung wäre, die Verwaltungsressourcen der Mittelinstanz auszubauen. Kurzum, wer eine Überprüfung anstrebt, te auch das Ergebnis abwarten. (Beifall AfD) Grundsätzlich haben auch wir nichts dagegen, einmal Kettensäge herauszuholen. Jedoch sollte man genau sen, ob man die Kettensäge am Baumstamm oder am nen Oberschenkel angelegt hat, bevor man sie anwirft. werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall AfD)

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