Bernd Erich Vohl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bundesweit denken immer mehr Kommunalparlamente, auch bei uns in Hessen, darüber nach, eine Verpackungssteuer einzuführen. Ausgangspunkt war Tübingen, das seit 2022 auf alle Speisen und Getränke, die in Einwegverpackungen serviert und mitgenommen werden, diese Steuer erhebt. Das führte nicht nur zu Widerständen bei den Unternehmern, sondern beschäftigte auch die Gerichte. Während die ursprüngliche Zielsetzung der kommunalen Verpackungssteuer darin bestand, einen Beitrag zur vermeidung im öffentlichen Raum zu leisten, hat sich kommunale Zusatzsteuer mittlerweile zu einem Instrument entwickelt, das den Kommunen eine zusätzliche mequelle bieten soll. Das ist auch der eigentliche Grund, warum die Kommunen an dieser Steuer interessiert sind und daran festhalten len; denn die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass Steuer ungeeignet ist, um das Ziel der Müllvermeidung zu erreichen. Als gesichert dagegen können die Zusatzbelastungen für die betroffenen Unternehmer angesehen den. Daher sprechen sich auch die Industrie- und Handelskammern in Hessen und die VhU vehement gegen Einführung des Instrumentes einer Verpackungssteuer – und das aus guten Gründen, meine Damen und Herren. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das wollte mir für die zweite Runde aufheben!) Die Einführung einer Verpackungssteuer geht mit lichem bürokratischem Mehraufwand einher, sowohl die Kommunen als auch für die betroffenen Unternehmen. Betriebe müssen Kassensysteme anpassen, Mitarbeiter schulen und neue Dokumentationspflichten Besonders problematisch dabei ist aber, dass der te Prozess bislang vollständig analog ablaufen soll: Unternehmen muss das Steuerformular ausdrucken, schriftlich ausfüllen und unterzeichnen, um es anschließend einzuscannen und per E-Mail zu übermitteln. ser Mehraufwand stellt insbesondere kleine und Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Diese hen sich ohnehin schon einer Vielzahl an Regelungen Pflichten ausgesetzt. Viele dieser Vorschriften erfordern umfangreiche mentationen, die nicht zur Wertschöpfung beitragen, dern lediglich Ressourcen beanspruchen. Bürokratieabbau geht anders. (Beifall AfD) Gleichzeitig bindet die Umsetzung auf kommunaler ebenfalls dauerhaft personelle Ressourcen; denn die troffenen Unternehmen müssen erfasst, übermittelte ererklärungen kontrolliert und regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass sowohl Einführung als auch der laufende Vollzug der Steuer sentliche Kosten verursachen. Dazu kommt, dass es lei belastbare Belege dafür gibt, dass die Steuer tatsächlich zu einer signifikanten Verringerung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum führt. Auch die implizit geförderten Mehrwegverpackungen sind nicht automatisch nachhaltiger. Ihre Umweltbilanz hängt stark vom eingesetzten rial, von der Umlaufzahl und der Reinigung ab. Klar ist auch, dass eine kommunale Verpackungssteuer nur Insellösungen schafft, die Unternehmer in nen Kommunen gegenüber Mitbewerbern in benachbarten Städten benachteiligt. Unternehmen, die überregional sind, sehen sich mit einem Flickenteppich aus heterogenen Regelungen konfrontiert, der zusätzlichen Aufwand Unsicherheiten mit sich bringt. Fakt ist auch, dass sich Handel und Gastgewerbe seit großen der Corona-Pandemie mit einer Kaufzurückhaltung ihrer zunehmend preissensiblen Kundschaft konfrontiert sehen. Sollte nun eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, die Produkte weiter verteuert, ist mit einem weiteren Konsumrückgang zu rechnen. Mülldie Bereits heute bestehen umfassende gesetzliche Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, etwa durch das EinnahEinwegkunststofffondsgesetz, die Mehrwegangebotspflicht und die Systembeteiligungspflicht. Diese Regelungen greifen in der Praxis und belasten Hersteller und Vertreiber bis heute finanziell sehr stark. Eine kommunale Verpackungswolsteuer würde in diesem Kontext eine zusätzliche Belastung die schaffen, ohne einen Mehrwert zu erzielen. Vielmehr droht eine unkoordinierte Doppelregulierung, die wer- Ressourcen bindet, ohne die Abfallvermeidung maßgeblich zu steigern. Zudem schafft die EU mit ihrer neuen Verpadie ckungsverordnung bereits weitere Regulierungen. Eine zuaus sätzliche kommunale Bagatellsteuer ist auch in diesem Bereich völlig unnötig und sollte in Hessen nicht eingeführt werden. ich Deshalb halten wir den Vorschlag der FDP für sinnlos erheb- (Heiterkeit AfD und Dr. Stefan Naas (Freie Demofür kraten)) – für sinnvoll und werden diesem zustimmen. – Ich danke erfüllen. für Ihre Aufmerksamkeit. gesam- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Jedes handVizepräsident Frank Lortz: Diemittlere Vielen Dank, Kollege Vohl. – Das Wort hat der Abgeordse- nete Hans Christian Göttlicher, CDU-Fraktion. Bitte sehr, Hans Christian. und
