hessischer-landtag.de ↗

Arno Enners

AfD 05.02.2026 Sitzungen 21/60

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag der Regierungskoalition zu Inklusion und Teilhabe in Hessen und zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes liest sich so, dass man eigentlich nur gute Absichten zu erkennen vermag. Aber man erkennt auch schnell, dass die Zustände zum Bundesteilhabegesetz und zur UN-Behindertenrechtskonvention der Regierung keine andere Wahl mehr lassen, als endlich zu handeln. Meine Damen und Herren, Sie beschreiben in Ihrem Antrag aber Zustände, die Sie selbst zu verantworten haben, und versuchen, einen Schutzschild gegen kommunale Kritik aufzubauen, der nur von Ihrer Verantwortung ablenken soll. (Beifall AfD) Man erkennt es daran, dass Sie versuchen, die Verantwortung auf den Bund zu verschieben. Sie blenden dabei aber völlig aus, dass das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ein rein hessisches Gesetz ist. Dieses hessische Gesetz ist der Auslöser der in Ihrem Antrag vielfach aufgeführten gestiegenen Bürokratiekosten. Nach Ihrem Antrag soll dieses hausgemachte Problem, welches auf den Schultern des hessischen Landeswohlfahrtsverbandes und seiner Trägern liegt, nun vom Bund gelöst werden. Meine Damen und Herren, das ist ein Irrweg. Das ist Augenwischerei, und das wissen Sie auch. (Beifall AfD) Die Regierungskoalition hat mehrere Politiker im Landeswohlfahrtsverband. Aber keiner hatte wohl den Mut, das Problem der systemfremd finanzierten Leistungen infolge unklarer Abgrenzung der Leistungssysteme in den Antrag einzubringen. Kein einziger Halbsatz beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, die das Land Hessen jetzt schon hat, um die Finanzierung des LWV zu verbessern. Beispielsweise könnten Sie die Steigerung der Finanzzuweisung an den LWV gemäß § 35 Hessisches Finanzausgleichsgesetz deutlich höher ausfallen lassen als nur mit durchschnittlich 5 Millionen Euro jährlich. Die Steigerung von 5 Millionen Euro verpufft an einer Kostensteigerung der Verbandsumlage von 189 Millionen Euro für das Jahr 2026. Jede gute Absicht zur finanziellen Entlastung in Ihrem Antrag wird damit ad absurdum geführt. Wie wäre es, wenn Sie § 14 des LWV-Gesetzes änderten, damit Rücklagen durch den LWV einfacher zur Reduzierung des Umlagebedarfs eingesetzt werden könnten? Das würde entlasten und auch helfen. Aber auch hier kein Wort davon in Ihrem Antrag. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die dem LWV Hessen vorgelagerten Systeme im Bereich der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sozialpsychiatrischen Versorgung in Hessen sind überlastet aufgrund fehlenden Personals und gestiegener Fallzahlen. Daher erfolgt meist ein direkter Zugang der behandlungsbedürftigen Menschen in die Zuständigkeit des LWV. Die CDU weiß dies seit Oktober 2020 durch ihre Anfrage im LWV. Statt sich also für die Fachkräfteoffensive unter Punkt 4 im Antrag feiern zu lassen, müssten Sie sich eigentlich die Frage stellen: Was hat die Regierung seit 2020 getan, um die vorgelagerten Systeme zu stärken? Gab es Stipendien für psychologische oder psychiatrische Studienplätze? Gab es Niederlassungsprämien für Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten? Das alles kann man getrost mit Nein beantworten. Ohne Stärkung der Vorsysteme wird es keine spürbare Entlastung des Finanzbedarfs des LWV geben, weil der Fallzahlanstieg nicht abgebremst werden kann. Meine Damen und Herren, Sie erklären in Ihrem Antrag Probleme, aber keine realisierbaren Lösungsansätze zur Verbesserung. Der Antrag ist ein reformloser Rechtfertigungsantrag, welcher nur Bekenntnisse statt verantwortungsvollem Regierungshandeln enthält. Sie stellen Forderungen an den Bund, ohne sich der eigenen Verantwortung zu stellen. Meine Damen und Herren, bei meiner Kritik geht es ausdrücklich nicht darum, Leistungen für Menschen mit Behinderungen infrage zu stellen oder Teilhabeansprüche zu beschneiden. Wer dies behauptet – da sind Sie ja immer schnell bei der Hand –, verkennt bewusst und absichtlich den Kern der Argumentation. Es geht vielmehr darum, dass Fehlsteuerung, unklare Zuständigkeiten und eine ausufernde Bürokratie Ressourcen binden, die dann am Ende dort fehlen, wo sie dringend gebraucht werden. Eine verantwortungsvolle Steuerung der Eingliederungshilfe würde die bestehenden Systeme funktionsfähig machen, auch stärken

Alle Reden von Arno Enners Protokoll ↗