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Michael Reul

CDU 05.02.2026 Sitzungen 21/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Heute sprechen wir über das sehr wichtige Thema der Inklusion und der Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen in unserer Gesellschaft. Zuständig für die Menschen mit Einschränkungen in Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband als Kommunalverband. Dieser wird durch die Landkreise und die kreisfreien Städte durch eine Verbandsumlage finanziert. Das Land gibt über die FAGMittel insgesamt 170 Millionen Euro hinzu. Seit den letzten Jahren steigen aber die Kosten zur Finanzierung des Verbandes sehr stark an und belasten die kommunale Familie sehr stark. Zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2025 sind bundesweit die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe von 18,1 Milliarden Euro auf 28,7 Milliarden Euro gestiegen. Für das Land Hessen entspricht dies einem Anstieg im gleichen Zeitraum von rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2025. Dies ist ein Anstieg um 50 %. Diese steigenden Kosten stellen für die kommunale Familie, die dies zu mehr als zwei Dritteln in Hessen zu finanzieren hat, eine große Herausforderung dar. Im Jahre 2026 müssen die Träger des Landeswohlfahrtsverbands voraussichtlich 2,169 Milliarden Euro an Verbandsumlage aufbringen; das sind 213 Millionen Euro mehr als im Jahr 2025. Diese Entwicklung muss unbedingt gestoppt werden. Der Landtag unterstützt die Forderungen des Landeswohlfahrtsverbands, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Landkreistags, die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe durch neue gesetzliche Regelungen im BTHG schnellstmöglich zu verändern. (Beifall CDU und SPD) Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und ein zentraler Maßstab für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Hessen steht zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes: Selbstbestimmung, Beteiligungen und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensphasen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das BTHG dringend weiterentwickelt werden muss: ressourcenorientiert, praxistauglich und dauerhaft finanzierbar. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und stellen Kommunen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Deshalb setzen wir uns für eine Entbürokratisierung, klare Zuständigkeiten und flexible Lösungen ein. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist dabei ein unverzichtbarer Garant für gleichwertige Lebensverhältnisse und verlässliche Teilhabeleistungen. Ebenso leisten die Träger, die Werkstätten und auch die Berufsbildungswerke tatkräftig einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualifizierung, Teilhabe und auch Selbstbestimmung. Unser Ziel ist klar: eine starke Eingliederungshilfe, die Teilhabe sichert, Qualität erhält und Kommunen finanziell nicht überfordert. Dazu braucht es auf der Bundesebene strukturelle Reformen, eine faire Kostenverteilung eine dynamisierte Entlastung durch den Bund. Wir müssen Lösungen finden, die den berechtigten liegen der Bedürftigen gerecht werden, ohne dabei die nanzielle Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte überfordern. Nur so kann Inklusion auch künftig lich gelingen. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen zehn Jahren, insbesondere jedoch in den letzten Jahren, sind die Ausgaben der Eingliederungshilfe in sen sehr deutlich gestiegen. Ohne strukturelle und che Anpassungen ist eine nachhaltige Kostendämpfung gleichzeitiger Sicherung der Leistungsqualität nicht tisch. Eine Weiterentwicklung des BTHG ist daher aus fachlicher als auch aus finanzpolitischer Perspektive zwingend erforderlich. Deshalb fordern wir vom Bundesgesetzgeber eine und bezahlbare Eingliederungshilfe, die insbesondere Menschen zugutekommt, die sie wirklich benötigen. grundlegende Weiterentwicklung des BTHG ist lich, um den notwendigen individuellen Bedarfen zu werden. Ziel muss sein, die Eingliederungshilfe siv, nachhaltig, verlässlich und auch dauerhaft finanzierbar auszugestalten, um die Teilhabeansprüche der Leistungsberechtigten auch künftig zu sichern und gleichzeitig Herausforderungen des Fach- und Arbeitskräftemangels begegnen. Es geht dabei nicht darum, Leistungen abzubauen, darum, diese langfristig sicherzustellen. Ich betone: wollen weiterhin die absolut berechtigten Ansprüche Menschen mit Einschränkungen sicherstellen, aber die öffentlichen Haushalte so aufstellen, dass diese tungen langfristig finanzierbar bleiben.

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