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Bernd Erich Vohl

AfD 05.02.2026 Sitzungen 21/60

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mit dem vorgelegten Änderungsantrag von CDU und SPD bleibt es dabei, dass dieser wirklich winzige Schritt in die richtige Richtung nicht unerhebliche Mängel aufweist. Leider konnten Sie sich nicht dazu durchringen, die in der Anhörung zu Recht vorgebrachten wesentlichen Änderungswünsche der Kommunen und ihrer Spitzenverbände umzusetzen. Sie wissen doch genau, dass unsere Kommunen, besonders die kleineren, unter einem erheblichen Personalmangel leiden. Jetzt sollen sie wieder Anträge schreiben, Gründe darlegen und dann auf die Genehmigung warten. Hinzu kommt noch eine vierjährige Testphase, dann wieder Berichte, Evaluation und weitere Prüfungen. Das bedeutet Bürokratieabbau durch noch mehr Bürokratie. Eine echte Entlastung müsste eigentlich vom Gesetzgeber durchgeführt werden, indem unnötige, überzogene Standards und auch die Vielzahl an Förderprogrammen dauerhaft abgebaut werden. Auch benötigen die Kommunen eine wesentliche Verbesserung der finanziellen Grundausstattung und mehr Entscheidungsspielraum. Nur so könnte die kommunale Selbstverwaltung erheblich gestärkt werden. Der Gesetzentwurf enthält zwar einige Entlastungsansätze, diese reichen aber bei Weitem nicht aus, um unsere Kommunen wirklich dauerhaft zu entlasten. Wir von der AfD fordern daher eine systematische Überprüfung aller Vorgaben auf ihre Notwendigkeit, mit dem Ziel der Abschaffung durch den Gesetzgeber. (Beifall AfD) Die Entbürokratisierung darf aber nicht, wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, auf die Kommunen abgewälzt werden. Sie sind schließlich auch nicht verantwortlich für die Schaffung dieser Standards. Meine Damen und Herren, einen positiven Aspekt Ihres Änderungsantrags will ich aber gerne hervorheben. Dies betrifft die Änderung des § 55 der Hessischen Gemeindeordnung. Zu dieser Änderung musste Sie allerdings der hessische Staatsgerichtshof zwingen. Dieser stellte vor einer Woche fest: „Die Wiedereinführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt unter Abkehr von dem bislang geltenden Verfahren nach Hare/Niemeyer für hessische Kommunalwahlen ist aufgrund dessen systembedingter Verzerrungen zugunsten stimmenstarker Parteien und Wählervereinigungen verfassungswidrig.“ Meine Damen und Herren, eine herbere Niederlage einem Innenminister, der selbst Präsident des höchsten sischen Gerichts war, kaum zugefügt werden. Ich komme zum Fazit. Natürlich sind der Abbau von kratie und die Befreiung von Standards grundsätzlich begrüßen. Der vorgelegte Gesetzentwurf bildet aus Sicht aber den falschen Ansatz. – Vielen Dank für Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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