Daniel May
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kolbürokralegen! Zunächst einmal möchte ich dem Kollegen Promny hat, hin- ganz herzlich dafür danken, dass er dieses eindrucksvolle Quiz vom Gewerkschaftstag des VBE in den Plenarsaal in getragen hat. Ich finde, das ist vom VBE damals sehr gut guten ausgearbeitet worden. Es veranschaulicht uns allen noch einmal sehr eindrucksvoll, was es an problematischer Büharokratie auch an unseren Schulen gibt. Selbstverständlich gehört dann eben zum Dank an den VBE auch dazu, dafür haben, zu danken, dass er sich die Mühe gemacht hat, das Thema „problematische Bürokratie“ einmal in die Bildungspolitik einzubringen. und Jahr (Beifall Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜbreit NEN) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Dass wir jetzt alle zusammen darüber beraten können, ist, Arbeit glaube ich, ein gutes Zeichen. ob (Beifall Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) auf Da ich wusste, dass dieses Quiz hier schon eingeführt wird, möchte ich mit einem anderen Beispiel starten, nämlich mit einer Nachricht, die mich im Nachgang des Gewerkschaftstags des VBE erreicht hat. Sie zeichnet darin noch einmal ein ganz differenziertes Bild zum Thema „problematische Bürokratie an Schulen“. Die Schulleiterin, die mich angeschrieben hat, stört sich durch nicht so sehr daran, dass es Dokumentationspflichten gibt. ausge- Vielmehr beklagt sie zu Recht, dass es in diesem Zusamder menhang zu Mehrfacharbeiten kommt, da es bei der IT Sie keine funktionierenden Schnittstellen gibt. Beispiel. Da wird vom Schulamt gefordert, dass die Unteraußerrichtsverteilung der Schule händisch in die LUSD eingegeben wird – für die Nichtbildungspolitiker: Das ist die SchulLehrer- und Schülerinnendatenbank; das mit -innen ist jetzt der selbstverständlich gestrichen, Herr Kultusminister, aber Sie müssen wissen, was gemeint ist. Sekre- (Bijan Kaffenberger (SPD): Es heißt ja auch nur bürobelastet Lehrer!) Diese Daten liegen der Schule zwar schon digital vor, da und es an dieser Schule ein Stundenplanprogramm gibt, können aber nicht übertragen werden. Also sitzt die Schulleiterin abends da und überträgt die Daten noch einmal in ein anderes Programm. Ich zitiere die Schulleiterin: „Es hieß immer, es soll eine Schnittstelle geben, womit die Daten automatisch in die LUSD übertragen werden. Diese Schnittstelle gibt es nicht.“ Das ist ein Zustand, den wir im Jahr 2026 eigentlich nicht mehr brauchen können: dass unsere Schulleitungen abends noch händisch Daten übertragen müssen, die digital vorhanden sind. Das ist geradezu absurd. Da besteht dringender Handlungsbedarf; denn das ist letztendlich eine Verschwendung wertvoller Personalressourcen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Noch ein weiteres Beispiel der Schulleiterin. Da gibt es vonseiten des Staatlichen Schulamtes eine händische Abfrage zum Thema Vorlaufkurse, obwohl es die Daten dazu schon in der LUSD gibt. „Die Abfrage, die ich vom Schulamt erhalten habe, beinhaltet folgende Fragen: Anzahl der Kinder in den Kursen, Anzahl der Seiteneinsteiger in den Kursen, wo die Kurse abgehalten werden und mit welchem Programm in den Kursen gearbeitet wird. Bis auf die letzten beiden Fragen alles Daten, die schon in der LUSD sind.“ Auch an dieser Stelle müssen wir feststellen: Das sind Mehrfacharbeiten, die eigentlich nicht notwendig wären. Das können wir uns nicht erlauben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich finde, der Duktus und die Beispiele, die die Schulleiterin gibt, zeigen ganz deutlich, dass unsere Beamtinnen und Beamten durchaus Verständnis dafür haben, dass es Dokumentations- und Berichtspflichten gibt, weil sie selbstverständlich wissen, dass das zur Steuerung dazugehört. Was nicht geht und was sie dann zu Recht auf die Palme bringt, sind diese unnützen Doppel- und Mehrfacharbeiten, weil technische Lösungen nicht funktionieren. Es kann nicht sein, dass wir im Bereich der technischen Lösungen versagen und das dann unseren Schulleitungen und unseren Lehrerinnen und Lehrern aufbürden. Das ist auf jeden Fall falsch, und das muss abgestellt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Weil es eher selten einen Anlass gibt, möchte ich heute aber auch sagen, dass es durchaus positive Beispiele gibt, und auf ein solches eingehen: Ich war zuletzt immer einmal wieder in Startchancen-Schulen zu Besuch, und die hatten mir berichtet, dass es dort Verwaltungsprobleme gibt, was den Mittelabfluss beim Chancenbudget angeht. Da hat das Kultusministerium in der Tat reagiert und hat gesagt, dass jetzt mehr Mittel freigegeben werden. Das zeigt, dass Verwaltungsabläufe durchaus gestrafft werden können und man auf die Schulen zugeht. Das ist ausdrücklich ein Schritt in die richtige Richtung. Und das wollen wir dann auch würdigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU)) Ich möchte auch sagen: Bürokratie ist nicht per se etwas Schlechtes. Ich weiß auch, dass der Kollege Promny das weiß und die zugespitzte Formulierung des „Bürokratiewahnsinns“ hier einfach nutzt, um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist doch auch so!) Ich möchte noch ein bisschen Schattierung hineinbringen, indem ich sage: Bürokratie bedeutet aber eben auch regelgebundenes staatliches Handeln. Das ist also per se nichts Schlechtes. Schlecht wird es eben dann, wenn wir unnötige Doppelarbeiten haben, wenn wir unnötige Berichtspflichten haben, aus denen nichts folgt. Das wollte ich nur noch einmal zur Unterscheidung sagen, damit wir in der Debatte das eine oder andere sozusagen miteinander im Gleichgewicht halten. Eben weil es Probleme mit der überbordenden Bürokratie gibt, glaube ich, dass es auf jeden Fall begrüßenswert ist, dass die FDP-Fraktion das Thema heute in die Landtagsdebatte eingebracht hat. Wenn ich mir den Antrag anschaue, muss ich sagen, dass das grundsätzlich eine richtige Herangehensweise ist. Allerdings haben wir an der einen oder anderen Stelle doch auch deutliche Fragen, was den Antragsgegenstand angeht. Fraglich erscheint es mir insbesondere, dass der Landtag in nicht eindeutig umgrenzter Weise Regeln außer Kraft setzen soll. Das ist ein Problem, wenn es hier einfach heißt, dass Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und standardisierte Datenerhebungen auszusetzen sind, sofern sie nicht verfassungsrechtlich oder aus Sicherheitsgründen geboten sind. Das Problem ist einfach: Wenn schon der Landtag bei der Antragsberatung nicht genau umgrenzen kann, was der Antrag eigentlich möchte, dann, glaube ich, müssen wir an dieser Stelle noch einmal nacharbeiten; denn das wäre eine schlechte Beschlussfassung des Landtages, wenn wir von Anfang an etwas beschließen, was nicht klar umrissen ist. Ich denke, da sollten wir noch einmal nacharbeiten. Gleichwohl ist es nachvollziehbar, dass die antragstellende Fraktion versucht, hier Power zu machen, dass sie die Dinge voranbringen möchte. Vielleicht kann man sich dem in anderer Art und Weise nähern, zum Beispiel, indem man die Landesregierung auffordert, alle bestehenden Dokumentations- und Berichtspflichten einmal gegenüber dem Fachausschuss auszuweisen, damit wir auch einmal eine Übersicht darüber haben, welche Berichtspflichten es gibt. Ich glaube, das wäre noch einmal ganz gut. Ich bin mir vor allem bei den Staatlichen Schulämtern nicht sicher, ob es dort zurzeit einen vollständigen Katalog der Berichtspflichten gegenüber der Landesregierung gibt. Wir erfahren aus der fachlichen Praxis, dass die Schulen sich darüber wundern, dass jedes Schulamt eine eigene Art hat, wie es Dinge handhabt, und dass es da durchaus Unterschiede gibt. Ich denke, wir brauchen in Hessen schon einheitliche Verfahrenswege, und wir können da nur schlauer werden. Ich komme zum Schluss. Die FDP benennt mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema. Was die Eingrenzung des Antragsgegenstands angeht, bleiben Fragen. Das gilt auch für die Verfahrensweise, was das Veto angeht. Wir glauben zwar, dass es ein richtiger Impuls ist, die Praktiker aus den Schulen – die Schulleitungen, die Elternvertretungen, die Lehrervertretungen – alle an einen Tisch zu holen und aus ihrer gelebten Praxis etwas herauszuziehen, aber zum Veto-Verfahren, das Sie vorschlagen, bleiben bei uns Fragen offen. Von daher freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss. Wir hoffen, dass die Ausschussberatung an dieser keine Formalie ist, sondern dass wir als Arbeitsausschuss wirklich als Plattform dienen können, indem wir vielleicht die Praktikerinnen und Praktiker zu Wort kommen und indem wir von der Landesregierung als Grundlage ne Aufstellung der Berichtspflichten bekommen. Ich be, daraus könnte dann durchaus etwas erwachsen, zum Vorteil unserer Schulen vor Ort wäre. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
