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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

04.02.2026 Sitzungen 21/59

das ist, Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Koldie- legen! Wir haben Winter. Diesen Satz habe ich mir gesdie tern überlegt, und er wäre im Schneetreiben von gestern ein noch ein bisschen überzeugender rübergekommen. Die das Stimmung hier im Saal ist zuletzt eher etwas von der fehlenden Sonne draußen beeinflusst worden. Die Sonne erwartend, hoffen wir, dass sie auch auf unsere Landesfinanzen scheinen möge. (Heiko Scholz (AfD): Das tut sie nicht! – Gegenruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nie die Hoffnung verlieren!) Aber noch sind wir nicht ganz so weit. Im Moment nehmen wir in unserem Land nach wie vor eine Verunsicherung war: Familien rechnen genauer, Unternehmen bangen um Aufträge, Kommunen – das ist hier schon mehrfach angesprochen worden – um ihre Handlungsspielräume. Ähnlich sieht es in der Tat mit den Finanzen unseres Landes aus. Der wirtschaftliche Gegenwind, die große Unsicherheit durch geopolitische Konflikte und die angespannte Haushaltslage sind spürbar. Genau deshalb darf die Politik in diesen Zeiten nicht so tun, als gäbe es unbegrenzte Mittel und einfache Antworten, sondern wir brauchen eine Politik, die seriös auf die Herausforderungen reagiert. Wir beraten heute in zweiter Lesung den Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2026 und in erster Lesung den Entwurf für das neue Hessische Infrastrukturförderungsgesetz, das ich gerade eingebracht habe. Mit beiden Gesetzen schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes zielgerichtet und effizient in Hessen einzusetzen. Beide Gesetze stehen für notwendige, verlässliche und vor allem mutige Richtungsentscheidungen dieser Landesregierung. Lassen Sie mich zunächst über den Haushalt sprechen. Hessen steht, wie nahezu alle Länder, in einem Spannungsfeld aus wirtschaftlicher Unsicherheit, angespannter Finanzlage und anhaltend hohen Erwartungen an die Leistungsfähigkeit des Staates. Wir hatten viele Krisen in den vergangenen Jahren, wir haben viele Krisen aktuell, und die Krisenfolgen bleiben uns zumindest auf absehbare Zeit erhalten. Das zeigt sich auch in der Konjunkturprognose der Bundesregierung. Der selbsttragende Aufschwung lässt auf sich warten. Dieses Jahr erwarten wir lediglich ein geringes Wirtschaftswachstum von 1 %. Das ist immerhin schon einmal deutlich mehr als in den vergangenen drei Jahren. Aber machen wir uns nichts vor, dieses Wachstum ist noch wesentlich durch die schuldenfinanzierten Sondervermögen getrieben. Wie gesagt, der selbsttragende Aufschwung muss sich noch einstellen. Deshalb – und so komme ich nun zu Hessen – zeigt sich insbesondere in solchen Zeiten, ob ein Land gut gewirtschaftet hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hessen hat genau das getan. (Beifall CDU und SPD) Wir haben in den vergangenen Jahren Maß gehalten, wir haben Prioritäten gesetzt und so weit wie möglich Vorsorge getroffen. Lieber Kollege Meier, ja, wir haben auch den Gürtel enger geschnallt, aber nicht in einem Ruck, sondern ganz behutsam – ich habe einmal dafür die Metapher „Loch für Loch“ geprägt – haben wir uns den Einspardebatten gestellt. Aber einfache Antworten, das habe ich bereits eingangs gesagt, gibt es in diesen schwierigen Zeiten nicht. Das zeigt auch der Haushaltsvollzug des vergangenen Jahres. Das endgültige Ergebnis für das Jahr 2025 liegt noch nicht vor, dieses werde ich zeitnah vorstellen. Aber so viel kann ich sagen: Die ersten Ergebnisse sind ermutigend, es deuten sich mehr Steuereinnahmen an als zunächst prognostiziert. Das bedeutet allerdings zugleich deutlich höhere Zahlungen Hessens an andere Länder, und das ist auch noch keine Trendwende, aber ein positives Signal. Gleichwohl, und das will ich ausdrücklich betonen, dürfen wir uns auf solchen Zwischenständen nicht ausruhen. Genau deshalb legen wir einen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 vor, der Stabilität bietet, ohne die Handlungsfähigkeit der kommenden Jahre zu gefährden. Damit komme ich zu den Einzelplänen meines Ressorts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die hessische Steuerverwaltung als drittgrößte Flächenverwaltung unseres Landes steht vor fundamentalen Veränderungen. Mit dem konsequenten Einsatz von künstlicher Intelligenz wird die Grenze des bislang Mach- und Denkbaren verschoben. Aber die Erfolgschancen dafür stehen gut; denn die Steuerverwaltung ist geprägt von datenbasierter Arbeit, klaren Prozessen und vielen gebundenen Entscheidungen. Deshalb ist ein Schwerpunkt des Einzelplans 06 für das Haushaltsjahr 2026 die digitale Transformation unserer Steuerverwaltung. Aber auch das Personal: Die hessische Steuerverwaltung hat mit den großen Ausbildungsjahrgängen der vergangenen Jahre den demografischen Wandel erfolgreich bewältigt und steht personell gut da. Deswegen kann beispielsweise jetzt auch das Programm KommUnity starten, bei dem wir die Kommunen temporär mit gut qualifiziertem Personal aus der Steuerverwaltung unterstützen. Das ist eine effiziente Nutzung von Ressourcen, das ist gut für die Kommunen, und das ist eine gute Chance für unser Personal. Die Reduzierung von Büroflächen ist eine weitere Maßnahme, um nachhaltig Kosten zu reduzieren. Homeoffice, mobiles Arbeiten und die Veränderung der Arbeitsabläufe verringern unsere Bedarfe. Die hessische Steuerverwaltung hat bereits vor Jahren begonnen, Fläche zu reduzieren und zugleich modernes Arbeiten mit neuen Raumkonzepten zu ermöglichen. Diese Vorarbeiten bringen wir nun in die gesamte Landesverwaltung ein. Zum Gesamtpaket gehört außerdem die Stärkung der Digitalisierung. Deshalb ist es folgerichtig, die HZD als zentralen Dienstleister weiter zu unterstützen, und dafür setzen wir 100 nicht benötigte Anwärterstellen der Steuerverwaltung in die HZD um, mit dem Ziel, so vor allem den Einsatz externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit an dieser Stelle natürlich auch Kosten zu reduzieren. Meine Damen und Herren, ich komme zum Einzelplan 18, den Staatlichen Hochbaumaßnahmen. Da bilden die Investitionen für unsere Sicherheitsbehörden einen Schwerpunkt im Haushalt 2026. Daneben stellen wir auch wieder umfangreiche Mittel für den Hochschulbau zur Verfügung und leisten damit einen Beitrag dazu, dass Hessen weiter ein Land der Spitzenforschung und der guten Lehre bleibt. (Beifall CDU und SPD) Den Einzelplan 18 kann man gar nicht mehr isoliert betrachten von dem Gesetz, das wir heute auch auf den Weg bringen, das für die Zukunft unseres Landes und unserer Kommunen von zentraler Bedeutung ist. Damit bin ich beim Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz. Warum dieses Gesetz und warum jetzt? Gerne steige ich in die Begründung im Einzelnen ein. Wir wollten nur die Rede nicht splitten. Es war einfach sinnvoll, das jetzt in Haushaltsdebatte einzufügen. (Ingo Schon (CDU): Das war auch so besprochen!) – Das war auch so besprochen. – Deswegen, liebe Kollegin Schardt-Sauer, gibt es überhaupt keinen sich darüber aufzuregen. Wir werden das im Haushaltsausschuss und auch hier in der zweiten oder dritten noch intensiv diskutieren. Wir werden also genug Gelegenheit haben, uns über die Ausführungen im Einzelnen unterhalten. Aber ich will noch einmal ansprechen, vor welchen kannten Herausforderungen unsere Kommunen stehen: Sicherung von Betreuungsangeboten, die Sanierungsbedarfe in Schulen und bei Straßen und Brücken, die in der Digitalisierung, und das in einer Situation, in die finanzielle Lage vieler Kommunen angespannt ist. sorgt unser Gesetz für Planungssicherheit. Die Zahlen sind bereits genannt worden, aber ich sie trotzdem wiederholen. Hessen erhält aus dem und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz des des insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro. Davon über 4,7 Milliarden Euro direkt an die Kommunen, zwar garantiert. Dass diese 4,7 Milliarden Euro bei Programm, das auf zwölf Jahre angelegt ist, nicht in nächsten zwölf Monaten ausgegeben werden können, steht sich von selbst. (Beifall CDU und SPD) Liebe Frau Schardt-Sauer, hören Sie doch damit auf, belkerzen zu werfen und so zu tun, als läge das an uns. Diese 4,7 Milliarden Euro sind ein historischer Schritt. will nicht wiederholen, was hier schon gesagt worden auch gerade zum Vergleich mit anderen Bundesländern. Dieser Schritt bietet uns die Chance, langjährige Investitionsrückstände anzugehen und die Infrastruktur in Gemeinden und Landkreisen zukunftsfest zu machen. Dazu gehören selbstverständlich auch die 950 Millionen Euro für die Krankenhausinvestitionen, die wir keinem Anteile direkt zuschlagen. Das haben wir mit den Kommunen auch lange besprochen. Aber darauf kommt es Ende auch gar nicht an, sondern es kommt darauf an, diese 950 Millionen Euro tatsächlich in die Krankenhausinvestitionen fließen. Es kommt auf die Vorhaben an, damit verwirklicht werden. An dieser Stelle will ich noch einmal etwas betonen, der Kollege Reul gesagt hat: Dieses Gesetz setzt auf trauen. Es setzt auf Vertrauen, es hat Vertrauen in kommunale Selbstverwaltung. Wir haben Vertrauen in kommunale Selbstverwaltung. Deswegen vergeben wir diese Mittel als Kontingent an Kommunen ohne engmaschige Vorgaben; denn es soll Ort entschieden werden, wo der größte Handlungsbedarf besteht. Die Kommunen sollen so schnell wie möglich den Fördermitteln profitieren. Sie sollen sich nicht durch formale Verfahren quälen. Für all das legen die Grundlagen mit diesem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz. (Beifall CDU und SPD) Wir gestalten damit nicht mehr und nicht weniger als Investitionsoffensive für ganz Hessen, von der Großstadt bis zur ländlichen Gemeinde. Für die Städte: dreistellige die Millionenbeträge für dringende Infrastrukturprojekte, vom Wohnungs- und Städtebau über Kitas und Schulen bis zum Ausbau der digitalen Infrastruktur. Für den ländlichen Raum: Kleinere Kommunen und Landkreise können etFrau wa die Verkehrsinfrastruktur, Feuerwehren oder den Sport stärken. Für die Bürgerinnen und Bürger: Investitionen in Grund, Kitas, Schulen und Straßen. Das schafft konkrete VerbesseLesung rungen im Alltag. 1,7 Milliarden Euro – in der Tat, 1,7 Milliarden Euro – zu behält das Land Hessen. Aber wofür denn, meine Damen und Herren? be- (Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Für die die Bürger!) Lücken – Ja, eben. – Schauen Sie sich doch die Verteilung an. der Das haben wir doch alles schon längst offengelegt: 670 Hier Millionen Euro für die Sicherheit, 250 Millionen Euro für die Digitalisierung, 730 Millionen Euro für Mobilität und Wohnen und 130 Millionen Euro für den Sport. Ich weiß will nicht, wo man da noch mehr Transparenz einfordern will. LänderBun- Natürlich müssen wir das noch auf einzelne Investitionsvorhaben herunterbrechen. Das müssen die Kommunen übfließen rigens auch. Aber an dem, was da draußen entstehen wird, und einem wird man auch genau sehen, wo dieses Geld im Einzelnen verbaut werden wird. den verMeine Damen und Herren, damit ist das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz ein bedeutender Schritt für die Infrastruktur in Hessen. Es ist gleichzeitig ein Beispiel für gute Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und KommuNenen, zwischen Politik und Verwaltung, zwischen Stadt und Land. Es ist ein Gesetz, das auf Vertrauen basiert und das Ich Vertrauen schafft in die Kommunen, in die Gestaltungskraft unseres Gemeinwesens und in die Zukunft Hessens. ist, Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die richtigen Weichen gestellt. Wir schneiden den Gürtel enger, ohne Städten, auf wichtige Zukunftsinvestitionen in unser Land und zur Unterstützung der Kommunen zu verzichten. Hessen ist gut aufgestellt, für die kommenden Aufgaben gerüstet. der Deswegen komme ich zu meiner Metapher vom Anfang zurück: Lassen Sie uns der Kälte und der Unsicherheit am dieses Winters keinen Raum geben, sondern mit Zuversicht dass und Tatkraft nach vorne blicken. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesen beiden Gesetzentwürfen. – Danke schön die für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD) was Verdie Vizepräsident Frank Lortz: die Herr Minister, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu den Einzelplänen 06, die 17 und 18. vor Mit aufgerufen war der Gesetzentwurf für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Länder-und-Kommunal-Invon frastrukturfinanzierungsgesetz, Drucks. 21/3480. Wir überlange weisen vereinbarungsgemäß diesen Gesetzentwurf zur Vorwir bereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir nun in eine eineinhalbstündige Mittagspause eintreten. Es geht um 14:15 Uhr weiter mit der Beratung des Haushalts. eine Dann sehen wir uns wieder. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung: 12:43 bis 14:17 Uhr)

Alle Reden von Prof. Dr. R. Alexander Lorz Protokoll ↗