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Michael Reul

CDU 04.02.2026 Sitzungen 21/59

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute spreche ich zu den Einzelplänen 06, 17 und 18 und dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz. Die Einzelpläne 06 und 17 sind die zentralen Einzelpläne, die die Finanzierung des größten Teils des Haushalts machen. An dieser Stelle möchte ich jedem hessischen Steuerzahler danken, dass sie durch ihren Fleiß Land finanzieren und damit den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Auch bedanke ich mich bei Bediensteten der hessischen Finanzverwaltung. (Beifall CDU und Miriam Dahlke (BÜNDNIS DIE GRÜNEN)) Aktuell und auch in den vergangenen Jahren haben wir Bereich der Finanzverwaltung trotz der hohen Komplexität des Steuerrechts einen großen Schritt in die Digitalisierung geschafft. Die einzelnen Maßnahmen, beispielsweise die automatisierte Steuererklärung, die bundesweit für positive zeilen gesorgt hat, kennen Sie bereits. Wie ich Finanzminister kenne, werden wir auch in diesem weitere Initiativen hier diskutieren können. In die Digitalisierung werden wir auch in diesem Jahr investieren. 15 Millionen Euro mehr haben wir im Einzelplan 06 vorgesehen. Diese Investitionen bereits jetzt eine digitale Dividende. Denn durch die mation und durch die Digitalisierung können wir die duktivität durch technische Hilfe stark steigern. Hierdurch ist es uns möglich, dass wir mit dem Unterstützungsprogramm KommUnity bis zu 300 unserer hervorragend gebildeten Bediensteten für zwei Jahre an die Kommunen ausleihen können. Dies eröffnet neue Einblicke für die Bediensteten, gegen den Fachkräftemangel der kommunalen Ebene beweist, dass wir innovative Konzepte erarbeiten, um kommunale Familie zu unterstützen. Die Nachfrage Kommunen beweist: Diese Idee war genau richtig. dem Start der Bewerbungsphase in den Finanzämtern ren bereits 266 Stellenangebote ausgeschrieben. Ich mir sicher, dass noch weitere Anfragen folgen werden. Auch beim effizienten Flächenbedarf ist die hessische nanzverwaltung Vorreiter. Durch das konsequente zen moderner Raumkonzepte verringert die hessische nanzverwaltung schon seit einigen Jahren die benötigte Fläche. Hierdurch können wir bereits jetzt Kosten ren und diese auch mittelfristig noch weiter senken. Somit komme ich zum Einzelplan 06 und kann zusammenfassend sagen: Wir investieren in die Digitalisierung, terstützen die kommunale Familie und setzen auf Effizienz zur Kostenminderung. Ich komme zum Einzelplan 17 und möchte auf die merkung des Rechnungshofs eingehen. Die FDP hatte Ausschuss die Öffentlichkeit beantragt. Wir haben das genommen und gemeinsam diskutiert. Der Rechnungshof liefert uns in den Beratenden Äußerungen Handlungsempfehlungen für unseren Haushalt. Die Mittel des vermögens sollen für zusätzliche Maßnahmen ausgegeben werden. Im Falle von Kreditaufnahmen soll auf die rationengerechtigkeit geachtet werden. Personalaufwuchs und die Entnahme aus der Versorgungsrücklage kritisch bewertet. Ich bin für die Äußerungen des nungshofs dankbar; denn das sind alles Punkte, über man gemeinsam sprechen sollte. Erstens. Wir entnehmen ausschließlich Erträge aus Versorgungsrücklage. Herr Bausch, Sie haben es angesprochen. Der Rechnungshof hat es kritisiert, jedoch hat auch noch einmal klargestellt, dass dies möglich ist aus- im Haushaltsjahr 2026 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Dies möchte ich betonen. unser (Beifall CDU und vereinzelt SPD) den Wir haben keine Entnahme der Substanz, sodass kein verfassungsrechtlicher Verstoß vorliegt. Außerdem führen wir der Versorgungsrücklage mehr Mittel zu, als wir entneh90/ men. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): im Das wäre sonst auch echt doof!) Ich komme zum zweiten Punkt. Gemeinsam mit den Einzelplänen wurde das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz eingebracht. Der Minister hat schon kurz dazu gesprochen. § 4 Absatz 3 regelt den Maßnahmenbeginn: „Eine SchlagMaßnahme beginnt in der Regel mit dem Abschluss eines unseren der Ausführung dienenden Lieferungs- oder LeistungsverJahr trages“ oder dem Baubeginn. Förderbar sind somit alle Vorhaben, auf die dies ab dem 1. Januar 2025 zutrifft. stark Es umfasst somit nur Maßnahmen, die bis hierhin noch hierfür nicht begonnen wurden. Prioritäre Investitionen wurden zahlen und werden natürlich bereits geplant, aber sind aufgrund Autoder Finanzlage noch nicht begonnen worden. ProDie Kommunen gehen mit den Mitteln, die sie haben, gewissenhaft um und würden durch diese schwer definierbare Regelung der Zusätzlichkeit dazu gezwungen, auch ausnicht priorisierte Projekte umzusetzen. Wenn die Straße kaputt ist, bringt die Modernisierung eines gut erhaltenen Schwimmbads natürlich nichts. Das kann nicht im Sinne hilft des Gesetzgebers oder der Kommunen sein. Sie können und sich aber darauf verlassen, dass die Kommunen diese Mitdie tel sinnvoll und im Sinne der Bürger vor Ort nach den der tatsächlichen Prioritäten investieren werden. Mit wa- Ich komme zum dritten Punkt. Wer die Zusammenfassung des Budgetbüros gelesen hat, kann erkennen, dass der Vollbin zug des Haushalts 2025 voraussichtlich gut gelaufen ist. Das erspart uns große Teile der Kreditaufnahme. Wir plaFi- nen auch jetzt, dass Kredite aufgenommen werden, weil Umsetwir uns im Sinne eines guten Kaufmanns nicht reicher Firechnen, als wir es sind. Wir sind aber optimistisch, dass die Wirtschaft aufgrund der Entscheidungen der Bundeseinspaund Landesregierung im Jahr 2026 wieder stärker wächst und damit auch die Steuereinnahmen anwachsen. Das zeigt übrigens auch: Der Automatismus, die Mittel des besseren Vollzugs zur Schuldentilgung zu nutzen, beweist, dass die unMechanismen der Schuldenbremse weiterhin absolut wirken. (Beifall CDU) Beim Ich komme zum vierten Punkt. Wir können alle gemeinaufsam feststellen, dass es in den vergangenen Jahren einen Personalaufwuchs gegeben hat. Das ist aber – anders als von den GRÜNEN dargestellt – kein Phänomen der verSondergangenen zwei Jahre, sondern bundesweit seit mehr als einem Jahrzehnt zu erkennen. GeneDie digitale Dividende wird uns helfen, Aufgaben automawerden tisiert oder durch technische Unterstützung zu erledigen, Rech- sodass die Produktivität steigt und der Personaleinsatz sinken wird. Der Einzelplan 06 beweist, dass das möglich ist. die Zuletzt sage ich noch einige Worte zum Hessischen Inder frastrukturförderungsgesetz und zum Einzelplan 18. Wir investieren in diesem Jahr in wichtige Institutionen: in er den Justizvollzug in Kassel, in die Landesfeuerwehrschule, und verschiedene Polizeipräsidien, die Universitäten Frankfurt, Gießen, Kassel und Marburg, die Hochschule Geisenheim, und ich könnte die Liste noch weiter fortsetzen. Damit investieren wir besonders in die wichtigen Bereiche der inneren Sicherheit, der Wissenschaft und des starken Rechtsstaats. Die Kommunen erhalten von uns mit dem Infrastrukturförderungsgesetz das Handwerkzeug, um in die Zukunft vor Ort zu investieren. Die Bereiche, die in der Positivliste aufgeführt sind, sorgen dafür, dass die dringendsten Probleme vor Ort angegangen werden können: Gesundheit und Pflege, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur sowie Wohnungs- und Städtebau, digitale Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sportinfrastruktur. (Beifall CDU und SPD) Ansonsten – das möchte ich betonen – lassen wir der kommunalen Familie freie Hand ohne viel Bürokratie. Die Vertreter vor Ort leisten eine gewissenhafte und wichtige Arbeit. Dieses Engagement verdient unser Vertrauen, und deshalb geben wir ihnen eine möglichst freie Hand dabei. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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