Roman Bausch
gesagt Fuße Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Haushaltsjahr steht selten für sich dar- allein. Daher ist es manchmal gut für das Gesamtbild, in die Finanzplanung zu schauen. Tut man dies aktuell, so war. tritt Folgendes zutage: Von 2025 bis 2029 sind jedes Jahr im Schnitt rund 1,6 Milliarden Euro Nettoneuverschuldung geplant. Gleichzeitig steigen die Zinsausgaben von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2029. So gesehen, ist dies nun vermutlich der letzte beschwingte Gang zum Buffet. Dass die Entwicklung des Defizits die des Landesregierung nicht sonderlich beeindruckt, spricht für eine Kurzsichtigkeit, die selbst bei einem Maulwurf Sorgen bereiten sollte. – (Beifall AfD) Die Gegenwartspräferenz ist so groß, dass es schlichtweg nicht zu interessieren scheint, wo uns dieser Weg hinführen wird. Gemessen an der jährlichen Tilgung in den Jahren 2016 bis 2019, auf welche das Finanzministerium noch immer gerne verweist – ich daher auch –, brauchte es ganze acht Jahre, um allein die Kredite des Haushaltsjahres 2026 zu tilgen. Selbst eingefleischte Optimisten dürfte das Gefühl beschleichen, dass diese Geschichte nicht gut hinaus ausgehen kann. Leider kann man der Landesregierung aber nicht einmal Stillstand attestieren; denn eine furchtbare Idee jagt die nächste. (Beifall AfD) Neu ist beispielsweise die jährliche Entnahme aus der Versorgungsrücklage der Beamten. (Hessi- (Robert Lambrou (AfD): Absoluter Tabubruch!) In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu erwähnen, dass kreditfinanzierte Zuführungen an die Versorgungssehr, rücklage aufgrund eines Konstruktionsfehlers der Schuldenbremse, anders kann man es nicht nennen, die zulässige Nettokreditaufnahme nicht vermindern. Das CDU-geführte Finanzministerium lässt sich natürlich nicht zweimal bitten, wenn zusätzliche Schulden möglich sind. be- (Beifall AfD) Hessiein- Nun werden jedes Jahr 180 Millionen Euro aus den Erträgen der Rücklage – also aus der Rücklage – entnomInfra- men, während schuldenfinanziert 190 Millionen Euro zugeführt werden. Böse Zungen sagen, das Land habe sich damit schlichtweg selbst die zulässige Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse um 180 Millionen Euro erhöht. Eine gewisse Beständigkeit muss man dem Finanzministerium jedoch bei der Ablehnung des Grundsatzes der Haushaltswahrheit zugestehen. So wird, anstatt die Einnahmen und Ausgaben präzise zu schätzen und den Produktzuschnitt entsprechend anzupassen, erneut eine globale Minderausgabe in Höhe von 750 Millionen Euro ausgebracht. Auch die Erreichung des Richtwerts von maximal 25 % Overheadkosten in den operativen Kapiteln wird wieder einmal mehrheitlich nicht erreicht, wenngleich der Richtwert gegenüber früheren Vorgaben bereits um 5 Prozentpunkte angehoben wurde. Um genau zu sein, wird die Begrenzung in 25 der 42 Produkte im Gesamtband mit dem Titel „Allgemeine Verwaltung“ mit Bravour gerissen, so beispielsweise auch im eigenen Kapitel des Finanzministeriums im Einzelplan 06. Dass es nach einer langen Regierungszeit, in der einem die Ministerialverwaltung vermutlich jeden Wunsch von den Lippen abgelesen hat, schwer ist, wieder auf eigenen Beinen zu stehen, wurde gestern in der Rede von Herrn Wagner mehr als deutlich. Herr Wagner sprach über ganz konkrete Anträge seiner Fraktion, mit denen, gemessen an der Bestimmtheit seines Vortrags, anscheinend alle haushaltspolitischen Ideen der GRÜNEN erschöpfend erfasst sind. 37 Anträge hat seine Fraktion für einen Haushalt mit mehr als 4.000 Seiten und mehr als 500 Produkten eingereicht – Respekt. (Heiterkeit Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD)) Schauen wir uns zwei Anträge davon an. Zunächst wäre da die Abschaffung der aufgeblähten Landesregierung. Um dem Meteorismus die Luft zu nehmen, soll die globale Minderausgabe im Landeshaushalt um 28 Millionen Euro erhöht werden. Die Idee, mit einer globalen Minderausgabe gegen besetzte Stellen vorzugehen, erscheint nicht ganz so umsetzbar und greifbar, wie es die Rede des Kollegen Wagner erwarten ließ. Sodann wäre da noch die Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 146 Millionen Euro zur Finanzierung von Zukunftsausgaben. Man ist sich zwar sicher, dass es zusätzlicher Schulden bedarf. Erwartungsgemäß bleibt es bei den Zukunftsausgaben aber etwas unkonkret, bzw. werden diese nicht näher benannt. Ebenso konkret ist leider das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz ausgefallen. Da man vom Bund lesen musste, dass er rund die Hälfte der Schuldenmittel zweckentfremdet, hätte man sich landesseitig einen sehr eng gefassten Verwendungsrahmen gewünscht. Jedoch muss und möchte man sich in Wiesbaden überhaupt nicht am Kriterium der Zusätzlichkeit messen lassen. Stichprobenartige Kontrollen sollen zumindest sicherstellen, dass die Mittel in den vorgegebenen Förderbereichen eingesetzt werden. Die Förderbereiche sind jedoch so weit gefasst, dass es überraschen würde, wenn am Ende des Tages tatsächlich Investitionen im Sinne von werbenden Ausgaben zu beobachten wären. In manchen Bereichen, beispielsweise bei der Sportinfrastruktur, ist dies von vornherein eigentlich ausgeschlossen. (Beifall AfD) Wenngleich das Verfahren zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel auf die absoluten Mindestvorgaben begrenzt wird, bedarf es auch hier der Datenerhebung, -auswertung und der Übermittlung der Datensätze. Mit anderen Worten bedarf es der für unser Land üblichen Bürokratie. Auf diese Weise entstehen allein für die Verwaltung der Schuldenmilliarden bei der WIBank Kosten in Höhe von 35 Millionen Euro. Werden Mittel zweckentfremdet, können sie von der WIBank zurückgefordert werden. Die Betonung liegt auf „können“; denn bei der Entscheidung über Rückforderung soll es ausdrücklich ein Ermessen geben. Ergo wird voraussichtlich kaum etwas zurückgefordert, da politisch nicht opportun. Dass die Gelder nur sehr schleppend abfließen werden, ist bereits einkalkuliert. Um den Mittelabfluss zu beschleunigen, sollen Kommunen in Umgehung der eigenen verkrusteten Verwaltungsstrukturen Mittel direkt an Dritte weiterleiten können. Was dies für die zweckentsprechende Verwendung bedeutet, bleibt abzuwarten. Bei fehlendem finanziellen Spielraum der Kommunen zur ergänzenden Finanzierung förderfähiger Maßnahmen – so steht es im Gesetz; anders gesagt, bei fehlenden eigenen Mitteln – gibt es für ein ungestörtes Verschuldungserlebnis auf kommunaler Seite eine Genehmigungsfiktion der Aufsicht. (Beifall AfD – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ungestörtes Verschuldungserlebnis!) Selbst das Doppelförderungsverbot soll partiell aufgehoben werden. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Diese AfD-KI ist wunderbar!) Passend ist ebenfalls, dass es in den Kommunen keiner Nachtragshaushalte bedarf, sondern die Mittel (Marius Weiß (SPD): Das kann keine KI, Stefan!) – das ist keine KI – auch außerplanmäßig, (Pascal Schleich (AfD): Herr Dr. Naas, nicht von sich auf andere schließen! – Glockenzeichen) also am Haushalt vorbei, in Schattenhaushalten bewirtschaftet werden können. Um das Ganze abzubinden: Vielleicht wäre es besser, wir würden uns weniger um die Verteilung von Schuldenmilliarden kümmern, als darum, wie wir die Ausgabenseite des Landeshaushalts wieder unter Kontrolle bekommen. (Beifall AfD) Wir fordern mehr Mut ein – mehr Mut zu einer konsequenten Konsolidierung und, ganz wichtig, mehr Mut zur Wahrheit. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
