Bernd Erich Vohl
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte men und Herren Abgeordnete! Die Anhörung zum munalen Flexibilisierungsgesetz hat unsere Meinung umfänglich bestätigt und gezeigt, dass der Ansatz, auch in Hessen einen Gesetzentwurf für ein Erprobungsgesetz vorzulegen, einerseits grundsätzlich zu begrüßen denn damit erhalten die hessischen Kommunen zumindest die Chance, sich von der Anwendung einzelner Landesregelungen befreien zu lassen. Die Anhörung hat andererseits auch bestätigt, dass recht kleine Schritt in die richtige Richtung erhebliche Mängel aufweist; denn dieses Gesetz in der vorliegenden Form ermöglicht es Gemeinden und Landkreisen nur, einen genehmigungspflichtigen und ausführlich begründeten Antrag für einen befristeten Zeitraum von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Wir sind uns alle einig, dass der Grundgedanke richtig und wir weniger Bürokratie brauchen. Falsch ist aber Ein Ansatz, dies mit bürokratischen Mitteln zu versuchen, meiGüte! ne Damen und Herren. So haben auch die Kommunalen Mathias Spitzenverbände zum Ausdruck gebracht, dass sie deutlich mehr Freiheiten erwartet hätten. (Beifall AfD) VerantDas Antragsverfahren sollte dahin gehend geändert werden, dass der Antrag nur bei einem Widerspruch als nicht Sie genehmigt gilt. Wir, die AfD-Fraktion, sind ebenso wie alle Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände der Auffassung, dass der Gesetzentwurf – ich zitiere – noch „zu viele Hürden auf dem Weg zur Befreiung“ beinhaltet. vereinAuch die einzelnen Vertreter der Kommunen haben die Meinung geteilt, dass das Antragsverfahren einen zu großen bürokratischen Aufwand bedeutet. Wie der Bürgermeister Wilbrand aus Egelsbach mal (Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) alle könsehr anschaulich auf den Punkt brachte, versuche man mit diesem Gesetzentwurf, „den Teufel mit dem Beelzebub austreiben“. gehört? Zu Recht haben die Anzuhörenden auch die verlangte ausführliche Begründung im Antragsverfahren kritisiert. Dies könnte einige potenzielle Antragsteller abschrecken. Besliebe ser wäre es, diesen Effekt umzudrehen, das Antragsverfahren zu vereinfachen und zur Zügelung der Ministerialbürokratie bei der Ablehnung der Anträge eine ausführliche Tobias Begründung zu verlangen. vor Ziel dieses Gesetzes ist doch, die Kreativität unserer Kommunen für eine schnellere und kostengünstigere Umsetzung von Maßnahmen zu fördern. Städte und Gemeinden sollen durch dieses Gesetz flexibler, schneller und mit größerer Eigenverantwortung ihre Aufgaben erledigen könBernd nen. Dafür sollten diese doch nicht noch mehr bürokratischen Aufwand aufbringen müssen, um die Ministerialverder waltung von einem weiteren Antrag zu überzeugen. Mi- (Beifall AfD) die schon Die Aufgabe der Landesregierung ist es, ihre FachministeGegenrien so aufzustellen, dass sie auch bereit sind, neue Wege zu gehen, und die Kommunen tatsächlich von festgefahrenen Regelungen zu entlasten. Dieses Erprobungsgesetz kann nur gelingen, wenn auch ein Wandel in der Verwaltung des Landes stattfindet, wenn diese offener, schneller Da- und besser entscheidet und der Antragsvorgang nicht durch Komdie Einbeziehung weiterer Ebenen lange hinausgezögert voll- wird. Wir sind gespannt, ob die Fachressorts die kreativen endlich Ideen von den Kommunen mit offenen Armen empfangen und schnell genehmigen werden. ist; Wie wirksam dieses Gesetz sein wird, wird die Praxis zeigen. In der gegenwärtigen Ausgestaltung ist aber zu befürchten, dass es zu ebenso bescheidenen Ergebnissen führen wird wie in anderen Bundesländern. Aber jetzt dadieser von zu sprechen, dass mit diesem Gesetz den Kommunen ein sonderlich wirkungsvolles Instrument gegen die Ausuferung der Bürokratie in die Hand gegeben wird, ist hier auf sicherlich fehl am Platz. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir, die AfD-Fraktion, sind ist ebenso wie die Anzuhörenden der Auffassung, dass den der Kommunen bei der Entbürokratisierung mehr Freiheit und Vertrauen entgegengebracht werden müssten, als dieser Gesetzentwurf vorsieht. Dass es dieser Koalition an diesem Vertrauen mangelt, zeigt anschaulich der vorliegende Änderungsantrag von CDU und SPD, der die grundsätzlichen Mängel nicht beseitigt, sondern nur kosmetische Änderungen vorsieht. Dass der schwarz-rote Reformwille nicht sehr ausgeprägt ist, zeigen auch Ihre Bemühungen auf Bundesebene. Sie wissen doch ganz genau, dass der Entlastungseffekt dieses Gesetzes selbst bei besserer Ausgestaltung schon alleine deshalb sehr überschaubar bleiben wird, weil viele gesetzliche Standards auf europäischem Recht oder auf Bundesrecht beruhen und daher nicht vom Landesgesetz erfasst werden. (Beifall AfD) Es ist auch an der Zeit, dass Sie Ihre Parteikollegen bewegen, endlich den Abbau bürokratischer Hürden sowie die kritische Prüfung von Aufgaben konsequenter anzugehen. Bürokratieabbau braucht einen starken politischen Umsetzungswillen. Bürokratische Strukturen erhalten sich selbst, vermehren sich, sichern und schaffen zusätzliche staatliche Personalstellen und Zuständigkeiten. Doch dieser ausreichende Mut zur Veränderung fehlt leider nicht nur den Vorgängerregierungen, sondern auch der bestehenden Landesregierung. (Zuruf) Diese Gesetzesvorlage ist einfach zu wenig. Die Absicht ist gut, der Entwurf selbst jedoch ein Produkt der Bürokratie, das mit zahlreichen Hürden, Fristen, Prüfverfahren und Einschränkungen arbeitet. Ganz kurz noch zu dem Auszählungsverfahren, wo unsere Landesregierung eine wirklich richtige Klatsche vom Verfassungsgericht bekommen hat. Wir haben von Anfang an klar und deutlich bemängelt, dass es eine entscheidende Einschränkung der Demokratie gewesen wäre, dieses Auszählungsverfahren umzustellen. (Peter Franz (CDU): Nein!) Das Verfassungsgericht hat das auch so gesehen, wie wir es gesehen haben. Ich kann den Ausführungen der FDP hierzu nur zustimmen. (Beifall AfD) Obwohl wir, die AfD-Fraktion, hinter dem Ziel dieses Gesetzentwurfs stehen, können wir diesem angesichts des bürokratischen Instrumentariums nicht unsere Zustimmung geben. Deshalb werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
