Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Liebe Frau Kollegin Dahlke, zunächst einmal möchte darauf hinweisen, dass es so etwas wie das Hessengeld noch nie zuvor gegeben hat. Das haben wir ganz eingeführt. Insofern hatten alle Voraussagen, Prognosen und Schätzungen natürlich keine gesicherte Datenbasis, sondern wir mussten erst einmal sehen, wie sich die Sache entwickelt. An dieser Stelle darf ich aus dem Koalitionsvertrag ren. Da ist zum Hessengeld Folgendes festgelegt. Ich re: „Die eigenen vier Wände sind oft die Grundlage eigenen Altersvorsorge und leisten einen Beitrag gemischte und stabile Quartiere. Wir unterstützen daher den Traum vieler Menschen vom Wohneigentum und Eigenheim und wollen den Erwerb Neubau einer Wohnimmobilie unterstützen. Aus diesem Grund wollen wir uns beim Bund Rahmen einer Grunderwerbsteuerreform dafür setzen, dass die Länder eigene Freibeträge für Grunderwerbsteuer schaffen können. Bis der Bund die Voraussetzungen dafür werden wir ein Hessengeld für das erste genutzte Eigenheim von 10.000 Euro pro und 5.000 Euro pro Kind zahlen. Dieses gewähren wir sowohl für den Neubau als auch für den werb einer Bestandsimmobilie. Davon erfasst auch Wohngruppen, Genossenschaften und bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbst genutzte Eigenheim erwerben.“ Bitte Sie erkennen, das ist also schon im Koalitionsvertrag angelegt. Allein über die Kinderzulage in Höhe von 5.000 Euro pro Kind ist die klare Aussage getroffen, dass wir Familien in besonderer Weise fördern wollen. Wie man aber an dem Verweis auf Wohngruppen, Genossenschaften etc. erkennt, war das nicht allein auf Familien beschränkt. KlarstelDeshalb haben wir in der der Förderung zugrunde liegenwiden Förderrichtlinie vom 26. August in der Präambel Folmöchte gendes ausgeführt – ich zitiere –: 9.500 „Die Konzeption des Hessengelds ist auf Haushalte mit Kindern ausgerichtet. Es können aber auch alle weiteren Bürgerinnen und Bürger, die erstmalig eine also Wohnimmobilie erwerben und beziehen, gefördert Fawerden.“ Schauen wir uns einmal den Wert von 49 % an. Das ist ein ist langfristig stabiler Wert, der um die 50 % pendelt. Wenn Ziel also die Hälfte Familien mit Kindern sind, dann ist das groschon einmal ein klarer Schwerpunkt. Es ist immerhin die dieser Hälfte. Es ist aber auch richtig, dass es weniger als 80 % nicht sind. Wie gesagt, das war auch schwer vorherzusagen. Ein wollen Misserfolg ist das aber keinesfalls; denn wir wollen den Familien Erwerb von Wohnimmobilien generell fördern. Wenn Sie dann noch einen Blick darauf werfen – das haben Sie dankenswerterweise selbst erfragt –, dass bei den Nichtfamilien, also bei den anderen 50 %, noch einmal ungefähr die Hälfte auf Paare entfallen, dann sehen Sie, es entfällt insgesamt nur ein Viertel tatsächlich auf Einzelpersonen. Noch einmal: 25 %, also die Hälfte der verbleibenden Hälfte, entfallen auf Paare. Aus der Lebenserfahrung wissen wir, dass viele glücklich sind, ein Eigenheim zu erwerich ben, weil sie als Paar einen Kinderwunsch haben, der sich dann hoffentlich in möglichst vielen Fällen erfüllt. neu Was das unterm Strich in Prozent ausmachen wird, wenn wir uns das in ein paar Jahren noch einmal anschauen und ganze berücksichtigen, wer in den hessengeldgeförderten Immobilien wohnt, das ist jetzt schwer vorherzusagen. Ich bin mir sicher, der Wert wird zwischen 50 % und 80 % liegen. zitiezitiePräsidentin Astrid Wallmann: der Vielen Dank. – Für eine weitere Frage hat sich der Abgefür ordnete Marius Weiß gemeldet. Bitte schön, Herr Weiß, Sie haben das Wort. oder
