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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

03.02.2026 Sitzungen 21/58

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dahlke, lassen Sie mich zunächst die Passage aus der Pressemitteilung meines Hauses vom 17. November 2025, auf die sich Ihre mündliche Frage bezieht, in Gänze vorlesen. Ich zitiere: „Das Land Hessen hat seit dem Start schon mehr als 181 Millionen Euro Hessengeld zugesagt. Heute wurden davon gut 5 Millionen Euro ausgezahlt. Insgesamt sind mehr als 9.535 Familien, Hessinnen und Hessen in ihre erste selbst gekaufte und eigengenutzte Immobilie eingezogen und dabei mit dem Hessengeld unterstützt worden. Mehr als 12.400 Anträge auf Hessengeld wurden insgesamt bereits genehmigt.“ Die in der soeben zitierten Pressemitteilung gewählte Formulierung, nämlich „Familien, Hessinnen und Hessen“, macht deutlich, dass hier auf alle Haushalte abgestellt wird, und zwar auf all solche Haushalte, die bereits mit Unterstützung des Hessengeldes erfolgreich ins eigene Zuhause eingezogen sind. An dieser Unterscheidung kann man erkennen, wo das Problem liegt. Man muss die jeweils identischen Kategorien miteinander vergleichen. Da unterliegen Sie mit Ihrer Frage offensichtlich einem dreifachen Missverständnis. Lassen Sie mich das gerne im Einzelnen aufklären. Erstens. Sie vergleichen Zahlen von zwei unterschiedlichen Zeitpunkten, nämlich Mai und November. Im Mai waren insgesamt 7.690 Bewilligungen auf Hessengeld erteilt, im November waren es bereits 12.440, und im Dezember – das darf ich vielleicht noch hinzufügen – waren es 13.830. Die Zahlen sind also dynamisch, und ein halbes Jahr macht durchaus einen wesentlichen Unterschied. Zweitens. Sie vergleichen unterschiedliche Größen. In der Pressemitteilung vom November wird auf die Gesamtheit der Bewilligungen, also Familien mit und ohne Kinder und Einzelpersonen, und damit auf 100 % der geförderten Haushalte, abgestellt. In der Kleinen Anfrage vom Mai hingegen haben Sie nach einer Unterteilung in die Kategorien „Alleinstehende ohne Kinder“, „zwei Erwachsene ohne Kinder“ und „Familien“, also Haushalte mit einem oder mehreren Kindern, inklusive Alleinerziehende, gefragt. Darauf haben wir konkret geantwortet. Im Mai entfielen von den insgesamt 7.690 erteilten Bewilligungen 48 %, also 3.691, auf Haushalte mit Kindern. Im November – diese Zahl kann ich Ihnen jetzt zusätzlich geben – macht der Anteil der Haushalte mit Kindern an den insgesamt mehr als 12.400 erteilten Bewilligungen 49 % aus. Das sind 6.062 Bewilligungen. Diese 48 % bzw. 49 % – das darf ich auch noch hinzufügen – erweisen sich übrigens mittlerweile als längerfristig konstant. Drittens. Sie vergleichen alle Haushalte, die eine Bewilligung für ihren Antrag auf Förderung erhalten haben, mit der Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits in ihrer ersten Immobilie wohnt und schon die ersten Auszahlungen des Hessengeldes erhalten hat. Das sind zwei unterschiedliche Kennzahlen; denn die Auszahlung beginnt erst dann, wenn man in die Immobilie eingezogen ist. Zwischen Bewilligung und erster Auszahlung können sogar bis zu drei Jahre liegen. Im Mai waren es also 7.690 erteilte Bewilligungen, von denen bei 4.553 bereits die erste Auszahlung erfolgt war. Im November sind von den 12.440 Haushalten, die eine Bewilligung für die Förderung mit dem Hessengeld erhalten haben, mittlerweile 9.535 in ihre Immobilien eingezogen und haben demnach ihre erste oder sogar schon ihre zweite Auszahlung erhalten. Vielleicht noch einmal, um es plakativ gegenüberzustellen. Familien: Das waren im Mai 3.691 Bewilligungen, das waren dann im November 6.062 Bewilligungen. Die 3.691 Bewilligungen, das sind die 48 % von den bewilligten 7.690 Anträgen, die in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage erschienen sind. Was die Auszahlung bzw. den Einzug betrifft, so hatten wir im Mai 4.553 Auszahlungen und im November – das ist die zweite Zahl, die Sie zitiert haben – 9.535 Auszahlungen. Es sind also einfach zwei verschiedene Kategorien, und daher besteht auch kein Widerspruch zwischen diesen Aussagen.

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