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Tanja Hartdegen

SPD 11.12.2025 Sitzungen 21/57

Ja. – Was hier kurzfristig hilft, sind die Justizbehörden, es und (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – AllerWeitere Zurufe) dass die Justizbehörden jeden Fall individuell betrachten, man Strafbe- und das tun sie auch. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Jennifer Gießler (CDU)) immer ausVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: kann Nun hat die Abgeordnete Schardt-Sauer von den Freien keine Demokraten das Wort. Bitte schön, Frau Schardt-Sauer. Fälle Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): der Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute Abend über die Ersatzfreiheitsstrafe. Die unserer Form des Strafmittels, Frau Kollegin, hat nichts damit zu Projekt tun, ob das eine eine ungerechte Justiz ist oder das andere Projekt eine gerechtere Justiz. Ich denke, das sollten wir ein Stück weit auseinanderhalten. an (Beifall Jennifer Gießler und J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Gedie Natürlich ist auch die Wahl der Ersatzfreiheitsstrafe eine anbie- gerechte Justiz, eine Justiz, die die Anforderungen des von Rechtsstaats erfüllt. um Wir reden auf Ihren Antrag hin über Menschen, die eine heißt, Geldstrafe nicht bezahlen können und deshalb ins Gefängbenis müssen. Das sind häufig Personen – Frau Hartdegen hat es gesagt –, die in prekären Lebenslagen sind. Wir Wir sollten insgesamt etwas tun, um unnötige Inhaftierungen kön- zu vermeiden. Aber die rechtspolitische Frage der Kosten werden. der Ersatzsatzfreiheitsstrafe ist in diesem Antrag nicht gut be- aufgehoben. Das müsste eine grundsätzliche Debatte sein. Man sollte vielleicht einen Antrag an die Landesregierung richten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen. Dann könnte man sie rechtspolitisch sauber führen. Jetzt reden wir über das Instrument, und Sie schlagen vor, die Gerichtshilfe, die Bewährungshilfe und freie Träger verpflichtend einzuschalten, weil sich diese Menschen nicht kümmern können. Deshalb muss man sich, bevor die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ansteht, um sie kümmern. Personenbezogene Daten, das wurde auch gesagt, sind vorhanden. Einerseits verfolgt Ihr Antrag ein ehrenwertes Anliegen, wirft aber aus unserer Sicht erhebliche Fragen auf. Es ist schon angeführt worden: Wir haben in Hessen das Projekt „Auftrag ohne Antrag“. Dieses Modell – es ist kein Pilot mehr –, das auf ganz Hessen ausgeweitet wurde, funktioniert. Das kann man auch einmal sagen. Es ermöglicht, dass Betroffene in dieser Situation, die schon geschildert wurde, frühzeitig erreicht werden. Beratungsangebote existieren, Vermittlungen finden statt. Genau solche niedrigschwelligen Unterstützungsstrukturen stärken wir. (Beifall Freie Demokraten) Aber der Antrag der GRÜNEN will nun aus dieser guten Praxis eine – gesetzlich verpflichtende – Pflichtberatung machen. Das steht in dem Antrag. Wir Freie Demokraten sagen: diese Hilfsangebote ja, aber keine neue Pflichtbürokratie. Das ist hier nicht notwendig. Die Kapazitäten der Gerichtshilfe und der Bewährungshilfe – das müssen wir realistisch sehen – sind begrenzt. Wir sprechen ein Stück weit über Institutionen, die am Limit sind. Wenn das verpflichtend gemacht werden soll, bedeutet das in der Konsequenz in der Masse der Verfahren insgesamt Mehraufwand in Verfahren, die überhaupt nicht dort hineinpassen. Das wirkt sich auch auf die Dauer von anderen Vollstreckungsverfahren aus. Es geht nicht nur um die Ersatzfreiheitsstrafen, sondern die Bewährungshilfe hat noch ganz andere Aufgaben im Portfolio. Ich kann nicht auf der einen Seite ziehen und mich dann wundern, wenn die Decke auf der anderen Seite herunterrutscht. (Beifall Freie Demokraten) Es ist sicher richtig, immer wieder zu fragen. Deshalb gegebenenfalls eine Initiative rechtspolitischer Art in Richtung Ersatzfreiheitsstrafen, über die man sich grundsätzlich rechtspolitisch streiten kann. Man braucht Evaluation, aber nicht vorschnelle Gesetzgebung. Bevor wir gesetzliche Verpflichtungen schaffen, müssen wir wissen, welche Wirkung „Auftrag ohne Antrag“ hat. Es wäre spannend, zu sehen – das wäre etwas für den Ausschuss –: (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Haben wir wirklich Lücken, oder haben wir gefühlte Lücken? Welche Modelle sind effizient und rechtsstaatlich sauber? Aus unserer Sicht wäre es in diesem Bereich erstrebenswerter, Bereitschaft zur Kooperation zu stärken, nicht neue Zwangsstrukturen, sondern gute praktische Lösungen. Wir schlagen abschließend vor: die Weiterentwicklung von „Auftrag ohne Antrag“ – vielleicht insgesamt ein Impetus für den Rechtsausschuss, dessen Tagesordnung nicht immer überquillt –, Ausbau niedrigschwelliger Hilfen für Menschen mit komplexen Problemlagen. Das Ermessen der Vollstreckungsbehörden, an dem Sie auch arbeiten, um das einmal vorsichtig zu formulieren, wollen wir erhalten. All das, was hinter diesem Antrag steht – wir können jeden Tag Strichliste führen, dass wir Bürokratie vermeiden wollen –, ist am Ende aller Tage dies aber auch.

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