Tanja Hartdegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe GRÜNE, ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie das heute auf die Tagesordnung bringen, und insbesondere auch, dass Sie dieses Projekt so loben. Das ist nämlich ein Projekt, in dem ich viele Jahre gearbeitet habe. Deshalb weiß ich auch sehr gut, was das für gute Erfolge erzielt. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen ist ein Problem; ich sehe das auch so. Es ist allerdings so, dass man die Ersatzfreiheitsstrafe an sich nicht auf Landesebene schaffen kann. Da müssen wir dann schon schauen – – (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) – Ja, da müssen wir schauen. Das ist allerdings ein das sicher noch längerfristig bearbeitet werden muss. ist tatsächlich so, das habe ich auch bei meiner langjährigen Arbeit gemerkt, dass es häufig die Menschen trifft, in schwierigen wirtschaftlichen Situationen, in schwierigen gesundheitlichen und menschlichen Situationen sind. – ich habe das auch öfter mitbekommen – diejenigen, die sich nicht in diesen schwierigen Situationen befinden, schaffen es tatsächlich, selbst wenn die Polizei vor Tür steht und den Haftbefehl vollstrecken will, noch Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, indem sie dann doch Geld irgendwo auftreiben. Übrig bleiben tatsächlich oft die, die es ohnehin nicht leicht im Leben haben und die mit multiplen forderungen zu kämpfen haben. Genau die verursachen natürlich auch in unseren Vollzugsanstalten Schwierigkeiten; auch das kriegen wir immer wieder gesagt. Aber müssen wir tatsächlich zwei Dinge unterscheiden: ob wir grundsätzlich die Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen wollen, aber auch, wie wir mit denjenigen umgehen, jetzt zu Geldstrafen verurteilt worden sind und bei die Ersatzfreiheitsstrafe ansteht. Da haben wir, wie auch gerade schon gesagt haben, ein ganz tolles in Hessen, und das schon seit vielen Jahren, nämlich Projekt „Auftrag ohne Antrag“. Es ist so, dass § 463d StPO eine Sollvorschrift ist; dass keine zwingende Vorschrift ist, dass die Gerichtshilfe damit auch die freien Träger eingebunden werden. dings ist es auch so, dass nicht alle, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, eine Beratung benötigen. Denn muss wissen: Egal, ob ich jetzt durch ein Urteil im fehlsverfahren oder durch ein anderes Urteil, ein normales Gerichtsurteil, eine Geldstrafe bekomme – es gibt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Es gibt auch immer eine führliche Beratung drüber, wie eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden kann. Derjenige, der das lesen und auch verstehen kann, braucht auch sicherlich weitere Beratung. Deshalb ist es sinnvoll, dass man es den Strafvollstreckungsbehörden überlässt, zu entscheiden: Welche überführe ich jetzt über die Gerichtshilfe in die Hände freien Träger und lasse sie dort in diesem Projekt betreuen, und in welchen ist das nicht nötig? Es macht aus Sicht keinen Sinn, einfach pauschal alle in dieses zu überführen. Das würde wahrscheinlich auch das überfordern – um es einmal so zu sagen. In der Vergangenheit war es mit der Datenweitergabe die freien Träger schwierig; ich habe das selbst mitbekommen, in der eigenen Erfahrung. Wir haben von der richtshilfe den Auftrag bekommen und mussten dann Verurteilten anschreiben und ihnen diese Beratung ten. Gleichzeitig mussten wir in diesem Anschreiben den Verurteilten die Einverständniserklärung erbitten, diese Daten überhaupt bekommen zu dürfen. Das wir haben uns hier in einem rechtlichen Graubereich wegt. Aber das ist seit Oktober 2023 nicht mehr nötig. haben Absatz 2a in § 459e StPO eingeführt. Damit nen die Daten an die freien Träger weitergegeben Also ist das, was Sie in Ihrem Antrag als Problem ab- schreiben, eigentlich gar nicht mehr vorhanden. Da wir auch inzwischen fast flächendeckend in ganz Hessen dieses Projekt „Auftrag ohne Antrag“ haben – die dann nämlich nicht nur eine Beratung durchführen und die Tilgung Thema, durch gemeinnützige Arbeit begleiten, betreuen und vermitteln, sondern die auch an Wohnungshilfeeinrichtungen, – Es Suchtberatungen, Schuldnerberatungen usw. weitervermitdie teln und das begleiten –, haben wir auch die Betreuung dieser Menschen in Hessen gesichert. Denn
