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Martina Feldmayer

11.12.2025 Sitzungen 21/57

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Antrag an zuständigen Gesundheits- und Familienpolitischen schuss. Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 22: Bericht Untersuchungsausschuss 21/2 und Abweichender richt der Mitglieder der Fraktion der AfD zu Bericht des Untersuchungsausschusses 21/2 und chender Bericht der Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 21/2 und Abweichender Bericht des glieds der Fraktion der Freien Demokraten zu Bericht des Untersuchungsausschusses 21/2 – Drucks. 21/3108 zu Drucks. 21/1072 – Die Berichterstattung erfolgt durch Herrn Abgeordneten Müller, der schon bereitsteht. Bitte schön. J. Michael Müller (Lahn-Dill), Berichterstatter: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! soeben bezeichnete Untersuchungsausschuss hat 18 gen durchgeführt und 27 Zeugen vernommen. Ich sagen, wir haben fleißig gearbeitet. Ich möchte mich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Ausschuss unterstützt haben, ausdrücklich bedanken. Sie hatten Menge Arbeit. Ich glaube, da muss man auch Danke (Allgemeiner Beifall) Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen danken. Es war eine kollegiale Meinungsunterschiedlichkeit, die auch erforderlich sein kann und muss. Es war sehr kollegiale Zusammenarbeit. Auch dafür möchte mich bedanken. Nun soll ich den Bericht abgeben. Ihn gebe ich an Stelle ab und darf dazu festhalten, dass wir die die der Einsetzungsbeschluss erfasst hat, so glaube vollständig bearbeitet und beantwortet haben. Die Frage 1 a, worin das „nicht hinnehmbare Fehlverhalten“ der Staatssekretärin bestand, beantwortet der chungsausschuss nach der Beschlusslage: Mit seiner im persönlichen Pressestatement vom 22. 2024 enthaltenen Äußerung „nicht hinnehmbares halten“ bezog sich Staatsminister Mansoori auf den wurf eines Schulleiters und mehrerer Lehrkräfte, die Staatssekretärin a. D. ihr Amt an einer Schule führt und eingesetzt haben soll, um für ihre Tochter bessere Schulnote zu erreichen. Die im Einsetzungsbeschluss unter 1 b gestellte Frage, wiefern die Landesregierung durch Nennung eines lichen Grundes für die Versetzung in den Ruhestand beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt hat, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: können Das durch die Landesregierung vertretene Land Hessen hat die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht nicht dadurch verletzt, dass Staatsminister Mansoori in seinem persönlichen Pressestatement einen Grund für seine Bitte an den Ministerpräsidenten zur Versetzung der Staatssekretärin in den einstweiligen Ruhestand nannte. Es war zulässig, dass Staatsminister Mansoori darin eine subjektive Bewertung des Verhaltens in der genannten Form als Grund für den Wegfall seines Vertrauens und für seine Bitte an den Miden nisterpräsidenten, die Staatssekretärin in den einstweiligen Aus- Ruhestand zu versetzen, genannt hat. Die von Staatsminister Mansoori im Rahmen der Wahrnehmung seiner beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht getroffene Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse einerseits und dem Persönlichkeitsrecht der StaatssekreBetärin andererseits war rechtmäßig. dem Abwei- Die im Einsetzungsbeschluss unter 1 c gestellte Frage, ob es dienstrechtliche Verfehlungen der ehemaligen Staatssekretärin gab, beantwortet der Ausschuss wie folgt: MitStaatsminister Mansoori hat den Sachverhalt nicht als dem Dienstvergehen der Staatssekretärin eingeordnet. Das hat er öffentlich auch nie behauptet. Er bewertete den Vorfall als „nicht hinnehmbares Fehlverhalten“, weil eine solche Verhaltensweise einen Bruch mit den Grundlagen seines persönlichen Amtsverständnisses darstellte. Die im Einsetzungsbeschluss unter 1 d gestellte Frage, welche „Werte und Ansprüche“ die Landesregierung vertritt bzw. an engste Mitarbeitende stellt, beantwortet der Der Ausschuss wie folgt: SitzunDie Ämter und Aufgaben der Landesregierung sind den würde jeweiligen Amtsinhabern und Amtsinhaberinnen von den bei Bürgerinnen und Bürgern anvertraut. Die Landesregierung vertritt vor diesem Hintergrund die klare Auffassung, dass eine eine Verquickung des anvertrauten Amts mit der Verfolsagen. gung privater Interessen untragbar und mit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Amtsverständnis unvereinbar ist. beDie im Einsetzungsbeschluss unter 1 e gestellte Frage, ob der ehemaligen Staatssekretärin seitens ihres Dienstherrn eine die Möglichkeit gegeben wurde, sich vor ihrer Entlassung ich zu dem „nicht hinnehmbaren Fehlverhalten“ zu äußern, beantwortet der Ausschuss wie folgt: dieser Der Staatssekretärin wurde seitens des Staatsministers Fragen, Mansoori gleich mehrfach die Möglichkeit eingeräumt, ich, sich zu dem Schulvorwurf zu äußern. Der Staatsminister führte mit der Staatssekretärin zwischen dem 9. und 11. Juli drei Gespräche, in denen diese die Möglichkeit hatte, sich zu dem Sachverhalt einzulassen und eine nachvollUntersuziehbare tragfähige Begründung zu liefern, was sich in der Schule ereignet hatte. Weil die Darstellungen der Schule Juli und der Staatssekretärin a. D. erheblich voneinander abFehlver- wichen, veranlasste Staatsminister Mansoori eine weitere VorSachverhaltsaufklärung. Nachdem sich die Schulvorwürfe wonach glaubhaft erhärtet hatten, sah der Staatsminister keine anange- dere Möglichkeit, als sich von der Staatssekretärin a. D. zu eine trennen, da sein Vertrauen zu ihr endgültig und unwiederbringlich zerstört worden war. in- Die im Einsetzungsbeschluss unter 1 f gestellte Frage, ob angeb- die ehemalige Staatssekretärin aufgrund der Tatsache, dass ihre sie nicht der SPD angehörte, einen Nachteil hatte bzw. ob ein Fehlverhalten darin gesehen wurde, dass die ehemalige Staatssekretärin Gespräche mit Abgeordneten des Landtages führte, die nicht der SPD angehören, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Die Staatssekretärin a. D. hatte nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen Nachteil aufgrund der Tatsache, dass sie nicht Mitglied der SPD war. Staatsminister Mansoori hat Frau Prof. Dr.-Ing. Messari-Becker als parteilose Staatssekretärin in die Hausspitze seines Ministeriums wegen ihrer Fachlichkeit geholt. So ist es jedenfalls festgestellt worden. Auch wurde kein Fehlverhalten darin gesehen, dass die Staatssekretärin Gespräche mit Abgeordneten aus anderen Fraktionen führte. Fraktionsübergreifende Gespräche sind im Hinblick auf ein gutes fachliches und persönliches Miteinander aus Sicht von Staatsminister Mansoori ausdrücklich erwünscht und für gelingendes Regierungshandeln unverzichtbar. Die im Einsetzungsbeschluss unter 1 g gestellte Frage, ob die ehemalige Staatssekretärin die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Rahmenbedingungen bekam, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Der Staatssekretärin a. D. wurden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Rahmenbedingungen vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Sie erhielt die für Staatssekretäre und Staatssekretärinnen in Hessen übliche Besoldung sowie Personal- und Sachausstattung. Die Behauptung der Staatssekretärin a. D., sie habe nicht über eine angemessene Personal- und Sachausstattung verfügt, ist rein subjektiv und entspricht, wie festgestellt, nicht den Tatsachen. Die im Einsetzungsbeschluss unter 1 h gestellte Frage, ob der ehemaligen Staatssekretärin nahegelegt wurde oder ob sonst Druck auf sie ausgeübt wurde, von sich aus um ihre Versetzung in den Ruhestand zu ersuchen, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Der Staatssekretärin a. D. wurde weder nahegelegt noch Druck auf sie ausgeübt, von sich aus um ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zu bitten. Die Staatssekretärin a. D. teilte Staatsminister Mansoori eigeninitiativ mit, dass sie um ihre Entlassung bitten möchte, sollte der Staatsminister entscheiden, sich von ihr trennen zu wollen. Staatsminister Mansoori bot ihr daraufhin, wozu er rechtlich nicht verpflichtet war, eine einvernehmliche Trennung an und bat wiederholt, mit ihr einen einvernehmlichen Trennungsfahrplan auszuarbeiten, auch sich hinsichtlich eines gemeinsamen Pressestatements abzustimmen. Auf diese Angebote ging die Staatssekretärin a. D. nicht ein. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 a gestellte Frage, ob der Sachverhaltsbericht Grundlage für die Entlassung der Staatssekretärin war und welche Dokumentationen durch wen und wann erstellt worden sind, die Grundlage für die Entlassung der Staatssekretärin waren, und ob bei diesem Verfahren alle datenschutzrechtliche Vorgaben und das übliche Verfahren eingehalten wurden, beantwortet der Ausschuss wie folgt: Der Sachverhaltsbericht wurde am 5. Juli 2024 von einem Schulleiter erstellt und am selben Tag per E-Mail an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen übersandt. Es wurden insoweit alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten. Weil es sich bei dem Sachverhalt um ein Vorkommnis von Relevanz handelte, berichtete der Schulleiter abweichend vom üblichen Dienstweg direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen als seine oberste Dienst- und Fachaufsichtsbehörde. Dieses Vorgehen erfolgte in Übereinstimmung mit sämtlichen gesetzlichen Vorschriften des Landes Hessen. Staatsminister Mansoori erhielt daraufhin am 8. Juli 2024 vom Chef der Staatskanzlei mündlich den Hinweis, dass der Vorwurf im Raum stehe, die Staatssekretärin habe ihr Amt an einer Schule angeführt und eingesetzt, um für ihre Tochter eine bessere Schulnote zu erwirken. Weil die Darstellung der Staatssekretärin erheblich von der Darstellung des Schulleiters abwich, veranlasste Staatsminister Mansoori eine weitere Sachverhaltsaufklärung. Nach Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen telefonierte die Leiterin des Ministerbüros am 10. Juli mehrfach mit dem Schulleiter und fertigte hierüber unmittelbar ein Gesprächsmemo an, das sie am 2. August als Gesprächsprotokoll verschriftlichte und zu den Akten gab. Auch insoweit wurden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben umfassend beachtet und das Verfahren rechtmäßig ausgeführt. Der schriftliche Sachverhaltsbericht des Schulleiters war nicht unmittelbare Grundlage für die Versetzung der Staatssekretärin a. D. in den einstweiligen Ruhestand. Unmittelbare Grundlage für die Entscheidung von Staatsminister Mansoori, die Staatssekretärin a. D. in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, war die glaubhafte Bestätigung des Schulsachverhalts durch alle beteiligten Lehrer sowie die anschließende Reaktion und die fehlende Einsicht der Staatssekretärin in dem mit der Staatssekretärin am 10. Juli 2024 geführten entscheidungserheblichen Gespräch. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 b gestellte Frage, welche Inhalte der Sachverhaltsbericht der Schule umfasst und inwiefern dieser Grundlage für die Entlassung der Staatssekretärin war, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Der Sachverhaltsbericht der Schule umfasst die Schilderung eines Schulleiters zu einem Schulsachverhalt. Der Schulleiter berichtet darin insbesondere über ein Elterngespräch, das am 28. Juni 2024 an seiner Schule in Anwesenheit der Staatssekretärin a. D. stattfand, sowie über dazugehörige Vorkorrespondenz mit der Staatssekretärin a. D. In diesem Zusammenhang werden auffällige Äußerungen und Verhaltensweisen der Staatssekretärin a. D. geschildert. Schließlich wird über eine schwierige und ungewöhnliche Terminfindung mit der Staatssekretärin hinsichtlich einer nach dem Schulgespräch beantragten Akteneinsicht berichtet. Dem Sachverhaltsbericht waren als Anlage ein Abiturkontrollbogen sowie E-Mail-Verkehr mit der Staatssekretärin a. D. beigefügt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur Frage 2 a verwiesen. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 c gestellte Frage, wann der Sachverhaltsbericht geschrieben wurde und wann er welchem Ministerium und der Staatskanzlei bekannt war, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Der Sachverhaltsbericht wurde am 5. Juli 2024 geschrieben und am selben Tag per E-Mail an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen übersandt. Am 8. Juli gab Staatssekretär Dr. Lösel den Sachverhaltsbericht an den Chef der Staatskanzlei weiter. Noch am selben Tag erhielt Herr Staatsminister Mansoori einen mündlichen Hinweis über den in dem Sachverhaltsbericht enthaltenen Vorwurf. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 d gestellte Frage, welche Kommunikation zu welchem Zeitpunkt zwischen der Schulleitung der betroffenen Schule, dem Kultusministerium, dem Wirtschaftsministerium und der Staatskanzlei zu dem Vorfall stattgefunden hat, insbesondere wie Informationen bezüglich des Sachverhaltsberichts in welcher Form und durch wen an wen weitergegeben wurden und ob in dieser Kommunikation alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, beantwortet Ausschuss wie folgt: Der Schulleiter berichtete der Abteilungsleiterin I HMKB erstmals am 21. Juni am Rande einer thematischen Veranstaltung von Schulleitungen mit dem Kultusministerium mündlich über die Thematik. In der Folge informierte der Schulleiter die Abteilungsleiterin I im Kultusministerium per E-Mail über die weiteren Entwicklungen an Schule. Am 5. Juli 2024 übersandte er per E-Mail Sachverhaltsbericht. Hinsichtlich des behördlichen Informationsflusses Sachverhaltsbericht wird auf die Beantwortung der ge verwiesen. Zur weiteren Sachverhaltsermittlung kam es nach migung durch das HMKB zu telefonischem Kontakt schen dem Wirtschaftsministerium und der betroffenen Schule. Bei dieser behördlichen Kommunikation alle datenschutzrechtlichen Vorgaben vollumfassend halten. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 e gestellte Frage, che Vorgaben es für die Kommunikation derartiger ler Informationen zwischen den Ministerien bzw. zwischen einem Ministerium und der Staatskanzlei gibt und ob se eingehalten wurden, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Für die Kommunikation derartiger offizieller Informationen innerhalb der Regierung gilt in erster Linie die schäftsordnung der Hessischen Landesregierung, Ferner ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der kanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der desvertretung Berlin, GGO, anwendbar. Im gesamten fahren wurden die rechtlichen Vorgaben dieser Vorschriften vollumfassend eingehalten. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 f gestellte, in Zusammenhang zu klärende Frage, welche Unterlagen Wirtschaftsminister meinte, als er in der Sitzung des schusses für Wirtschaft, Energie und Wohnen am 31. 2024 davon sprach, der Vertrauensbruch der Staatssekretärin sei dokumentiert, beantwortet der Ausschuss wie Mit seiner in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 31. li getätigten Äußerung, der Vertrauensbruch der kretärin sei dokumentiert, wies Staatsminister Mansoori auf das der Staatssekretärin a. D. zuständige Recht hin, Vorgang ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand jederzeit unabhängig gerichtlich überprüfen zu lassen. Staatsminister machte in diesem Zusammenhang dass das Wirtschaftsministerium in diesem Fall lückenlos Nachweis darüber führen kann, warum das Vertrauensverhältnis gestört war und warum es auch nach den mit Staatssekretärin geführten Gesprächen nicht wiederhergestellt werden konnte. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 g gestellte ob das Wirtschaftsministerium oder von ihm beauftragte Dritte das Sammeln von Informationen zulasten der sekretärin in Auftrag gegeben haben, beantwortet der tersuchungsausschuss wie folgt: die Weder das Wirtschaftsministerium noch von ihm beaufwann, tragte Dritte haben in Auftrag gegeben, dass zulasten der Staatssekretärin Informationen zu sammeln sind. Nachdem jedoch die Staatssekretärin unmittelbar im Anschluss an der das persönliche Pressestatement von Staatsminister Mansoori noch am selben Tag durch Anwaltsschreiben deutlich gemacht hatte, dass sie eine streitige Auseinandersetzung im anstrebe, hat sich das Wirtschaftsministerium auf einen möglichen Rechtsstreit vorbereitet. Zu diesem Zweck haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums dienstliche Erklärungen abgegeben. In diesem Kontext wurde dem Wirtschaftsministerium unaufgefordert seiner ein weiterer Sachverhalt bezüglich einer Baugenehmigung den bekannt gemacht. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 h gestellte Frage, ob des das Wirtschaftsministerium oder von ihm beauftragte DritVorfrate nach der Entlassung der Staatssekretärin Informationen zulasten der Staatssekretärin zusammengestellt haben, um für die Entlassung nachträglich Gründe zu konstruieren, Genehbeantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: zwiWeder das Wirtschaftsministerium noch von ihm beaufwurden tragte Dritte haben nach der Versetzung der Staatssekretäeingerin a. D. in den einstweiligen Ruhestand Informationen zulasten der Staatssekretärin zusammengestellt, um für ihre wel- Versetzung nachträglich Gründe zu rekonstruieren. Allein offiziel- maßgeblicher Grund für die Versetzung der Staatssekretärin a. D. in den einstweiligen Ruhestand war der bei die- Staatsminister Mansoori eingetretene Vertrauensverlust. Das Wirtschaftsministerium hat sich nach der Versetzung der Staatssekretärin auf einen möglichen Rechtsstreit vorbereitet und zu diesem Zweck Dokumente erstellt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 2 g verwiesen. GeGOL. Die im Einsetzungsbeschluss unter 2 i gestellte Frage, ob Staatsdie Inhalte der Pressemitteilung des WirtschaftsministeriLanums vom 22. Juli 2024, mit der die Entlassung angekündigt Verwurde, innerhalb der Landesregierung abgestimmt waren oder ob es zum Wortlaut, insbesondere mit Blick auf die Formulierung „nicht hinnehmbares Fehlverhalten“ unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Landesregierung diesem gab, beantwortet der Ausschuss wie folgt: der AusStaatsminister Mansoori leitet innerhalb der RichtliniengeJuli walt des Ministerpräsidenten sein Ministerium selbstständig und unter eigener Verantwortung. Dazu gehört auch folgt: das Abfassen von Pressemitteilungen. Die Staatskanzlei riet Staatsminister Mansoori vor Veröffentlichung seiner persönlichen Pressemitteilung vom 22. Juli 2024 innerhalb Juihres Beratungsauftrags von einem Bezug auf ein etwaiges StaatsseFehlverhalten ab und wies darauf hin, dass es rechtlich völlig ausreiche, sich nur auf ein zerstörtes Vertrauensverden hältnis zu berufen. Staatsminister Mansoori war der Auffassung, dass er der Öffentlichkeit aufgrund des medial Der manifestierten Informationsinteresses wenigstens in knapdeutlich, per Form die Gründe, warum es in so kurzer Zeit zu einem Vertrauensverlust gekommen ist, nennen muss. Deshalb hat er sein persönliches Pressestatement so verfasst, wie er der es verfasst hat. Die im Einsetzungsbeschluss unter 3 a gestellte Frage, ob Frage, die Hessische Landesregierung, insbesondere Kultusminister Schwarz und Wirtschaftsminister Mansoori, den HesStaats- sischen Landtag zeitnah, sachgerecht und vollumfänglich Un- über die oben genannten Umstände informiert hat, beantwortet der Untersuchungsausschuss wie folgt: Die Hessische Landesregierung, insbesondere Kultusminister Schwarz und Wirtschaftsminister Mansoori, hat den Hessischen Landtag im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zeitnah, sachgerecht und vollumfänglich über die Umstände, die zur Versetzung der Staatssekretärin a. D. in den einstweiligen Ruhestand geführt haben, informiert. Wirtschaftsminister Mansoori informierte den Hessischen Landtag in zweifacher Hinsicht. Zum einen führte er mit den Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Hessischen Landtag vertrauliche Gespräche, in denen er die Hintergründe seiner Entscheidung darlegte. Zum anderen informierte er die Abgeordneten des Hessischen Landtags in einer Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften über den Vorgang. Da es sich insoweit um personenbezogene Daten handelte, und vor dem Hintergrund, dass sich das Wirtschaftsministerium zu jenem Zeitpunkt bereits auf eine streitige Auseinandersetzung vorbereitete und die Vorsitzenden der anderen demokratischen Fraktionen bereits informiert waren, war eine knappe Darstellung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum nach Ansicht des Ministers geboten. Auch Kultusminister Schwarz kam seinen Informationspflichten gegenüber dem Hessischen Landtag im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zeitnah, sachgerecht und vollumfänglich nach. Im Übrigen wird auf die Frage 3 b verwiesen, die jetzt im Anschluss kommt. Die im Einsetzungsbeschluss unter 3 b gestellt Frage, ob Kultusminister Schwarz im Kultuspolitischen Ausschuss die Auskunft verweigern durfte bzw. ob durch die Verweigerung der Auskunft die Rechte der Opposition hinsichtlich der Auskunftspflicht verletzt wurden, beantwortet der Ausschuss wie folgt: Kultusminister Schwarz durfte im Kultuspolitischen Ausschuss die Auskunft zu Recht verweigern, eine Verletzung der Rechte der Opposition liegt insoweit nicht vor. Der Sachverhaltsbericht des Schulleiters enthielt personenbezogene Daten der Staatssekretärin und ihrer Tochter. Eine Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Daten hatte weder die Staatssekretärin noch ihre Tochter zuvor erteilt. Kultusminister Schwarz war verpflichtet, die in dem Sachverhaltsbericht enthaltenen Akten, die auch Teil der Schülerakte der Tochter sind, vertraulich zu behandeln. Insoweit war das Handeln des Kultusministers rechtmäßig und nicht zu beanstanden. Zum Schluss noch zwei Einschätzungen. Die politische Bewertung ist eine völlig andere. Es geht hier um die Frage der rechtlichen Bewertung. Die Fragen hat der Ausschuss, wie ich dargestellt habe, beantwortet. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften und Vorgaben für die Hessische Landesregierung ist ein Skandal, wie insinuiert, nicht gegeben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Martina Feldmayer Protokoll ↗