Volker Richter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! Ich habe nicht gezählt, wie viele wir mit diesem Gesetz bereits gedreht haben. Im Kern aber alle Argumente ausgetauscht. Worum geht es lich? Das ist die große Frage. (Unruhe) – Was regen Sie sich so auf? – Die Landesregierung te im Prinzip dem Rechnung tragen, was in unserem stattfindet und was die gesamte Gesellschaft belastet, nämlich immer öfter zu hören und zu lesen ist, dass Menschen haben, die psychisch krank sind. In diesen len wird dann immer geschrieben: Da ist ein Gewalttäter. Der ist polizeibekannt. Der ist psychisch krank. – Das ein Problem, das sich in unserer Gesellschaft stellt. möchte man begegnen. Daraufhin hat man dieses Gesetz gemacht. Ich glaube, stimmen alle darin überein, dass ein solches Gesetz voll ist, wenn man am Ende damit auch etwas anfangen kann. An dieser Stelle sind wir genauso wie die GRÜNEN und auch die FDP einer etwas anderer Meinung. Herr Pürsün, zu Ihnen sei gesagt, die Landesregierung sehr wohl auf die Anzuhörenden gehört. Alles andere ein bisschen unfair. Die Anregungen der Anzuhörenden sind im großen Maße umgesetzt worden. Letztlich ist nichts daran geändert worden, dass das Gesetz am nichts bringt. Das kann man so sagen. Dass die Landesregierung aber nicht darauf gehört hat, das wäre falsch. möchte ich so auch nicht stehen lassen. (Beifall AfD) Jetzt versetzen wir uns einmal in den Patienten hinein. gesagt, dieser ist psychisch krank, aber nicht dumm. Mensch, der eventuell von seiner Fremdgefährdung Eigengefährdung weiß, geht zu einem Arzt und diesem dies mitteilen. Am Ende des Gesprächs wird dies auch gesagt. Er kann wahrscheinlich selbst gar so genau einschätzen, wie groß die Fremd- und Eigengefährdung ist und ob ihm überhaupt geholfen wird. Dieser Mensch überlegt also, ob er das äußert oder ob er es nicht äußert. Wenn er es äußert, dann muss er davon ausgehen, dass es eine Meldung an die Polizei gibt. Das Lernpromöchte dieser Mensch aber nicht. Ganz einfache Sache: Wer möchte schon zum Arzt gehen in dem Wissen, dass Diskusam Ende des Tages eine Meldung an die Polizei rausgeht? In irgendeiner Form wird das dann erfasst. Der Polizist in der Nähe wird diese Information dann erhalten. Das möchte dieser Patient aber nicht. Folglich wird dieser Patient nicht zum Arzt gehen, wenn er nicht eingewiesen werden will, oder aber der Patient wird sich sagen, dass er eigentlich gesund ist und das alles hinbekommt. Somit haben wir eine schlechtere Lage als zuvor, weil ein Vertrauensverhältnis zum Arzt nicht gegeben ist. Das ist ein ernsthaftes Problem, über das man sprechen muss. Wenn kein Vertrauensverhältnis gegeben ist und wenn der Patient nicht ehrlich sein kann, dann gibt es am Ende auch keine Meldung bei der Polizei. Dann kann es passieren, dass dem Patienten nicht geholfen Richter wird. Er steht mit dem Problem alleine da und muss mit dem Problem alleine fertig werden. Dann wird die Lage noch schlimmer. Darauf wollte Herr Bocklet vorhin hinaus, und damit hat er recht. Die Patienten müssen aber umsorgt werden. DaDie Besprechung der Fälle findet bereits statt. Darauf haRunden ben wir auch schon hingewiesen. Diese Möglichkeiten sind sind in kleinem Umfang bereits gegeben. Alle staatlichen Steleigentlen arbeiten zusammen. Das ist über die Gesetze bereits geregelt. Das heißt, wenn man die Gesetze anwendet, die wir bereits haben, dann kann man das machen. Wenn man einen Fall mit einem besonders schweren Hang zur Fremdmöchgefährdung oder zur Eigengefährdung hat, dann meldet Land man das. Dann macht das auch Sinn, und dann wird sich dass auch niemand dagegen wehren. Aber wenn jemand das bei wir sich selbst spürt, dann wird er nicht zum Arzt gehen. FälJetzt kommen wir zum nächsten Punkt, nämlich zur Poliist zei. Was soll die Polizei machen, wenn sie diese Information bekommt? Es ist völlig unabhängig davon, wie viel Dem sie davon bekommt. Das gilt unabhängig davon, ob sie viele oder wenige Meldungen bekommt. Wenn es wenige wir Meldungen gibt, die sie ernst nehmen muss, dann kann sinnsie damit besser umgehen, als wenn sie viele Meldungen bekommt. Gehen wir einmal davon aus, dass dieses Gesetz dazu führen wird, dass es mehr Meldungen als bisher gibt. Sonst würde es gar keinen Sinn machen. hat Es gibt also mehr Meldungen an die Polizei. Was macht wäre die Polizei nun? Die meisten dieser psychisch Kranken dürften gleichzeitig – ohne dass ich irgendjemanden ababer werten möchte – der Polizei bekannt sein. Das lesen wir ja Ende immer wieder. Das heißt, die Polizei hat die Namen schon. Was kann die Polizei nun machen? Die Polizei hat die Das Namen oftmals schon, wenn Leute entlassen werden und schon einmal straffällig geworden sind. In den Zeitungen steht doch oft, dass jemand polizeibekannt ist, Straftaten begangen hat und psychisch krank ist. Darauf möchte ich Wie hinaus. Diese Leute sind bekannt. Was soll die Polizei jetzt Dieser also machen? Die Polizei kann nichts machen. Die Polizei und hat gar keine Möglichkeit. Sie kann die Person nicht festmöchte setzen, weil keine Straftat begangen worden ist. Sie kann ihm diesen Leuten auch nicht ständig hinterherlaufen. Das geht nicht ebenfalls nicht. Wenn man ein Gesetz schaffen will mit all diesen Möglichkeiten und die Polizei das am Ende ausführen muss, die aber gar nicht weiß, was sie tun soll, weil die strukturellen Möglichkeiten gar nicht gegeben sind, dann müssen Sie beantworten, wie die Polizei damit umgehen soll und was sie machen soll.
