Christian Rohde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren! Der hessische Verfassungsschutz überschreitet schon seit Jahren seine verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen in unzulässiger Weise und wird dabei auch von den etablierten Parteien im Landtag mit den notwendigen einfachgesetzlichen Grundlagen ausgestattet. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) So kann man im Ergebnis die jüngste Entscheidung Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität Hessischen Verfassungsschutzgesetzes interpretieren. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Kann ist aber falsch!) Diese Bewertung passt auch zu Ihrer geplanten Änderung des HVSG, die, da wiederhole ich mich gern, trotz massiven Kritik durch die Sachverständigen und eines wendigerweise von Ihnen selbst eingebrachten ÄnderungsLage, antrags noch immer nicht den expliziten Vorgaben des die Bundesverfassungsgerichts entspricht. trotzdem (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Leit- Notabene: Es geht hier um ein Gesetz, das aufgrund der darin geregelten Befugnisse des Verfassungsschutzes genur eignet ist, das Vertrauen der Bürger in den Staat noch Strafweiter zu erschüttern. minHier kommen wir nun zum eigentlichen Problem des Ververfasfassungsschutzes. Der Verfassungsschutzpräsident ist als politischer Beamter bekanntlich gegenüber dem Innenminister weisungsgebunden und dazu verpflichtet, sein Amt in Übereinstimmung mit den politischen Zielen der jeweiliMeine gen Landesregierung zu führen. Die Landesregierung wieDederum wird faktisch von Anhängern politischer Parteien Sinne geleitet, die zu anderen Parteien in unmittelbarer Konkurrenz um die Erlangung von Parlamentsmandaten und damit von politischem Einfluss stehen. Das eröffnet Spielräume für, ich sage einmal, Interpretationen. die (Beifall AfD) sie Machen wir einen kleinen Zeitsprung in die Jahre 2020, 2021, 2022. Gut belegt ist eine solche Interpretationsmaßnahme durch den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer. Wie Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ ergaben, hat Herr Seehofer wohl auf ein Gutachten des Der Verfassungsschutzes in Bezug auf die AfD Einfluss genoch nommen. Das erste Gutachten, das die Verfassungsschütund zer erarbeitet hatten, war Herrn Seehofer offenbar nicht fehlt genehm, sodass er es umschreiben ließ. Es ging dabei unDemoter anderem um die bis heute gültige CSU-Position, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, die man der Thüringer unserer AfD als angeblich verfassungsfeindliche Haltung andichwer- ten wollte. Da sich Herr Seehofer aber ein Türchen für seine eigene Islamkritik offen lassen wollte, drängte er auf eine Entschärfung des Berichts. Ergebnis: Die entsprechende Passage wurde ersatzlos gestrichen. Ein (Zuruf AfD: Na, so was!) Meine Damen und Herren, mit dieser Farce ist belegt, wie sich ein Innenminister persönlich einbringen kann und darf, obwohl er stets betont haben mag, die Entscheidung Rohde über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall seinen angeblich unabhängigen Fachleuten zu überlassen. Man muss sich also vergegenwärtigen: Je nach politischem Programm und persönlichen Vorlieben eines Innenministers kann so ein Verfassungsschutzbericht einen mehr oder weniger opund portunen Zuschnitt bekommen. Es ist exakt diese Störanfälligkeit, die wir von der AfD mit stets unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf minimieren wollten. dafür Erstens schützen wir mit unserem Änderungsantrag das verfassungsrechtlich garantierte Parteienprivileg, das der staatlichen Beobachtung von Parteien Grenzen gesetzt hat. des Steuernde Einflussnahmen des Staates auf die innere Wildes lensbildung und das äußere Erscheinungsbild der Parteien, die nach eindeutiger Rechtsprechung des Bundesverman, fassungsgerichts als verfassungswidrig zu bewerten sind, müssen durch den gesetzlichen Ausschluss einer durch den Geheimdienst veranlassten Steuerung von Führungsmitgliedern unterbunden werden. der not- (Beifall AfD) Zweitens wenden wir uns in unserem Änderungsantrag gegen eine immer weiter ausgreifende Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes, um einer Missbrauchsanfälligkeit und Instrumentalisierung durch die Regierung einen Riegel vorzuschieben. Eine öffentliche Bekanntgabe von Beobachtungen könnte laut der Vereinigung hessischer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sowie der GdP Hessen die Tendenz verstärken, den Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf hineinzuziehen. Angesichts der Stigmatisierungswirkung von Verfassungsschutzberichten ist es daher gerade mit Blick auf die verfassungsrechtlich besonders hervorragende Stellung von politischen Parteien erforderlich, für diese eine erhöhte Hürde in das HVSG aufzunehmen. Drittens postulieren wir eine wirksame parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Nach aktueller Gesetzeslage kann die Mehrheit des Landtages die parlamentarische Minderheit allerdings nach Belieben ausschließen. Das ist undemokratisch, weshalb wir fordern, das Recht auf Kontrolle des Verfassungsschutzes durch alle Fraktionen und mithin deren Wähler zu institutionalisieren. (Beifall AfD) Aber, meine Damen und Herren, was ist mit unserem Änderungsantrag passiert? Genau, Sie haben ihn bislang einfach ignoriert. Das ist vielsagend, wenn nicht gar entlarvend. Sie wollen uns offenbar nur inhaltlich stellen, wenn es Ihnen in den Kram passt. Sie wissen nämlich genau, dass wir mit unserem Änderungsantrag recht haben – politisch, menschlich und inhaltlich. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
