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Vanessa Gronemann

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 21/56

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir reden heute darüber, Rechtssicherheit für die Rechtsgrundlagen LfV schaffen zu wollen, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese in Teilen verfassungswidrig sind. Wir hatten eine Anhörung, und es gab noch Änderungsantrag von CDU und SPD, in dem einige aufgegriffen worden sind, einige aber auch nicht. Wir haben daher einen eigenen Änderungsantrag bracht, der vor allem die Hinweise der Vereinigung scher Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wie von Prof. Dr. Ogorek aufgegriffen hatte. Dabei es unter anderem um die Hürden für die Ortung Mobilfunkgeräten. Hier hatten wir gemäß den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eine höhere Eingriffsschwelle für § 9 Absatz 1 Nr. 2 geschaffen und eine terliche Vorabkontrolle ergänzt. Wir können uns jetzt erneut Stellen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorlesen. Fakt ist dass von mehreren Anzuhörenden angemerkt wurde, auch die Mobilfunkgeräteortung nach Absatz 1 Nr. 2 griffsintensiv ist und der richterlichen Vorabkontrolle darf. Allein die Änderungen in Absatz 2 sind dafür ausreichend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Betroffen ist ebenso der Straftatenkatalog in § 20a, wo um die Informationsübermittlung durch das Landesamt Strafverfolgungsbehörden geht. Das LfV hat im Vergleich zu den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden und mangels operativer Anschlussbefugnisse sehr Eingriffsschwellen, weshalb es sich bei der Weitergabe Informationen um besonders schwere Straftaten muss. Die besondere Schwere lässt sich auf der einen Seite den Strafrahmen erkennen, und zum anderen wird den Bezug zu einem besonders gewichtigen Rechtsgut besondere Schwere hergestellt. Diesen Bezug fanden wir im Änderungsantrag von CDU und SPD nicht ganz nachnicht vollziehbar, weshalb wir ebenfalls einen eigenen Vorschlag Het- hierzu gemacht hatten. Die Änderungen der Freien Demokraten gehen in eine ähnliche Richtung, deshalb werden al- wir dem Änderungsantrag auch zustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss der noch eine Bemerkung machen. Der Verfassungsschutz soll sordie als unser Frühwarnsystem fungieren, und damit er das tun kann, braucht es natürlich Kontrolle. Man muss regelmäßig helfen, die Erkenntnisse des LfV prüfen und daraus notwendige Maßnahmen ableiten. „Einfach abzuwarten, dass der Sturm vorbeizieht, und so lange in sichere Deckung zu gehen, das reicht … nicht“, wie unser Bundespräsident vor einigen Wochen anlässlich des Gedenkens an den 9. November sagte. Es ist unsere Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen. habe laut, Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben uns telefo- dankenswerterweise die Instrumente dafür in die Hand gegeben. Lassen Sie sie uns nutzen. Lassen Sie uns vor allem schön. auch dem Beispiel von Bremen und Berlin folgen und mindestens die rechtliche Prüfung eines Verbotsverfahrens auf den Weg bringen. – Vielen Dank. erneut (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) des

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