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Markus Fuchs

AfD 10.12.2025 Sitzungen 21/56

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Auch im Namen meiner Fraktion möchte ich Herrn Roßnagel und seinem Team für seinen unermüdlichen satz für den Datenschutz danken. (Beifall AfD) Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist ein strukturell scharfes Dokument. Für diese Arbeit noch einmal chen Dank. Der Bericht ist kein einfaches Routinepapier, sondern ne klar gegliederte Analyse, die zeigt, dass Hessen pro- den Bereichen Datenschutz, IT-Government und Informationsfreiheit strategische Defizite hat. Der Bericht liefert eiVer- ne nüchterne Bestandsaufnahme. Diese Bestandsaufnahme widerspricht mehrfach den öffentlichen Verlautbarungen tech- der Landesregierung. Der Bericht benennt zum Beispiel Wett- glasklar, dass zentrale datenschutzrechtliche Vorbehalte bei der Novelle des HSOG überwiegend nicht aufgegriffen wurden. Das ist aus unserer Sicht ein ungewöhnlich deutliKIcher Befund. in Aufgrund der begrenzten Zeit möchte ich hier nur einige Beispiele aufgreifen. Thema Videoüberwachung. Herr Staatsminister Poseck erklärte öffentlich – Zitat –: und „Wir wollen daher mit Videoschutzanlagen gegen ZuAngsträume vorgehen, damit sich die Menschen frei haben und angstfrei bewegen können.“ Das Open- Diese Botschaft suggeriert, dass mehr Kameras automaWas tisch mehr Sicherheit und mehr Freiheit erzeugen. Der Tätigkeitsbericht zeugt von einer anderen Realität. alle Die Landesregierung hat die Ausweitung der Überwadarf chung sogenannter Angsträume beschlossen, ohne dass eiwerne gesetzlich vorgeschriebene Kriminalitätsanalyse vorlag. Daten Das ist keine technische Randnotiz, sondern eine fehlende Grundlage für einen Grundrechtseingriff. Die Aufsicht weist klar darauf hin, dass damit weder das EingriffsgeWalwicht angemessen bewertet noch eine empirische Unterrichtigen mauerung sichergestellt wurde. Ich weiß, wir befinden uns aber hier in einem Bereich, der eine Güterabwägung erfordert, die zugegebenermaßen nicht immer sehr einfach ist. und Darüber hinaus geht der Bericht auf die Einführung weiter gehender Überwachungsformen ein, etwa auf die Mustererkennung und die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Der Bericht hält fest, dass die pauschale gesetzliche sind Einbeziehung dieser Technologie weder dem Eingriffsgewicht noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. aber SouDamit widerspricht der Bericht fundamental der Selbstdarstellung des Innenministeriums, das den Einsatz dieser gelernt, Technik als modern, verhältnismäßig und sicherheitsstifZukunft tend beschreibt. Die Landesregierung stellt den technologischen Ausbau in den Vordergrund, ohne die rechtliche Präzision und die Schutzmechanismen sicherzustellen, die ein solcher Ausbau zwingend erfordert. Ich komme zum Thema elektronische Aufenthaltsüberwachung. Der Bericht legt offen, dass die Norm betreffend die elektronische Aufenthaltsüberwachung keine klare ReAbgegelung dafür vorsieht, wie Behörden die Verhältnismäßigkeit der Erstellung von Bewegungsprofilen zu bewerten haben. Die Aufsicht dokumentiert: Es gibt „keine konkreten Vorgaben“. Herren! Bewegungsprofile sind ein hochgradig eingriffsintensives Prof. Instrument. Das Fehlen verbindlicher Leitlinien bedeutet, Eindass der Staat eine Überwachungsmaßnahme einsetzt, ohne die operative Linie zu definieren, nach der die Behörde entscheiden soll, ob ein solcher Eingriff gerechtfertigt ist. Genau hier entsteht Rechtsunsicherheit, und genau hier trägt die Landesregierung Verantwortung, weil sie die Norm so verabschiedet hat. herzliIch komme noch zum Bereich organisatorische IT-Defizite. Brisant ist zum Beispiel der Befund zur fehlerhaften PDFei- Schwärzungssoftware. Der Bericht dokumentiert, dass eine in „unwirksame Schwärzung“ erzeugt wurde und dass auf den Dienstrechnern trotz vorhandener korrigierter Version „noch die fehlerbehaftete Version im Einsatz war“. Dass eine solche Panne in sicherheitsrelevanten Verwaltungsprozessen auftreten konnte, zeigt, dass die Landesregierung kein belastbares Deployment-Regime implementiert hat. (Beifall AfD) Der Tätigkeitsbericht beschreibt die Defizite nüchtern, faktenbasiert und ohne politische Wertung, und er liefert präzise Belege für strukturelle Versäumnisse. Die Aufsichtsbehörde arbeitet sauber, fachlich präzise und konsequent. Die Landesregierung dagegen schafft zum Teil gewisse Datenschutzrisiken – juristisch, technisch und organisatorisch. Wer eine moderne Verwaltung, digitale Sicherheit und eine bürgerrechtskonforme Sicherheitspolitik haben will, der braucht klare Standards, verlässliche Prozesse und eine Strategie, die der Realität standhält. Der Bericht zeigt exakt, wo Hessen diese Standards erfüllt – und wo nicht. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Arbeit des hessischen Datenschutzbeauftragten nicht nur öffentlich mit warmen Worten zu loben, sondern sie sich auch inhaltlich zu Herzen zu nehmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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