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Marcus Bocklet

GRÜNE 09.12.2025 Sitzungen 21/55

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen, bevor zum Thema spreche. Wir reden jetzt nicht über die rung von Tempo-30-Zonen oder über Sportplätze. Wir den über Menschen, die krank sind, über psychisch Menschen. Wer die Debatte in den letzten Wochen tet hat, musste oftmals einen anderen Eindruck bekommen: dass wir über schwer kriminelle Menschen reden, nur Gewalttäter und Amokläufer. kön- Diese Menschen sind krank, und wir sollten alles dafür tun, dass sie gesund werden, statt sie zu stigmatisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Eine zweite Vorbemerkung sei mir ebenso gestattet. Ich gehöre jetzt viele Jahre dem Hessischen Landtag an. Ich Gehabe in der Regierungsphase über 60 Gesetze mitzuverantdargeworten gehabt, und ich habe viele Anhörungen mitbekomdie men. Aber ich habe hier 105 Seiten Anhörungsprotokoll: Ich habe selten eine Anhörung erlebt, in der 99 % der Anangezuhörenden den Gesetzentwurf komplett versenkt haben. unter Diese Planung mit der Meldepflicht, wie Sie sie vorhatten, wurde vielleicht noch von der Polizei für gut befunden, interdis- aber ansonsten haben sie alle abgelehnt, Ärzte, Psychiater, Ge- Betroffene, Angehörige und Krankenhausvorsitzende. Das, stellt was Sie vorgelegt haben, war schlicht und ergreifend völlig Ge- überflüssig und hat der Sache sogar geschadet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) klarere Sie haben nun einen Änderungsantrag vorgelegt, dass es Ernstfall zwar bei einer Meldepflicht bleibt, aber Sie haben neu handeln. hinzugefügt, dass die Patienten selbst zu informieren sind – das ist positiv –, und Sie haben auch festgelegt, dass diese Daten bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden können. Lassen Sie mich einmal kurz eintauchen in die Frage, wie ein Arzt entscheiden wird. Wir haben im Jahre 2023 in Hessen 4.800 Personen in geschlossenen Einrichtungen, in voll Psychiatrien gehabt. Die Forschung geht davon aus, dass Gewaltzwischen 17 und 20 % davon wegen Fremdgefährdung untergebracht sind. Wir reden also über 800 bis 1.000 SymMenschen. (Dr. Daniela Sommer (Waldeck-Frankenberg) (SPD): Nein!) verhin– Doch, die sind wegen Fremdgefährdung untergebracht Ver- worden, Frau Dr. Sommer, 800 bis 1.000 Menschen. – In die jedem einzelnen Fall wird ein Arzt, eine Ärztin entscheiden müssen, ob er diese Person meldet oder nicht meldet. Ich frage Sie, nachdem es jetzt diese aufgeheizte Debatte zur Meldepflicht gibt: Wird nicht jeder Arzt, allein um aus das der Haftung herauszukommen, eher zu viele melden als zu können wenige? Ich bezweifle, dass das, was Sie da tun, der Sache nutzt; es schadet eher. Sie werden mehr Menschen melden, und diejenigen, denen wirklich geholfen werden müsste, tauchen dann unter. Deswegen ist das falsch. Das ist nicht nur eine kleine Gruppe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) AbgeMarcus, Die Meldung von Menschen bei der Polizei – das wurde von ganz vielen Therapeuten, Ärzten und auch Klinikleitern gesagt – wird bei den Patienten zu einer Störung des Vertrauensverhältnisses führen. Es haben uns sehr viele erklärt, gerade Prof. Schillen aus Herren! Hanau, um einen zu zitieren: Wenn ich an die Gewaltfantaich sien der Patienten kommen will, müssen sie sich öffnen, Einfüh- sie müssen darüber berichten. Man muss das diskutieren, re- reflektieren und gemeinsam zu einer Genesung kommen. kranke Werden die sich öffnen, wenn sie wissen, dass ich sie im beglei- Zweifel der Polizei melden muss? Den Teufel werden sie tun. – Genau das wurde auch dokumentiert. Deswegen über schadet es wirklich, was Sie da vorhaben, und Sie sollten es noch einmal überdenken. Richtig ist, dass man Fallkonferenzen einbezieht. Da komme ich zum zweiten Punkt. Natürlich sind interdisziplinäre Fallkonferenzen klug; das haben wir auch nie bestritten. Die Möglichkeit besteht aber jetzt schon. Nur, was macht denn eine Fallkonferenz? Da kommen wir jetzt einmal zum Eingemachten. Eine Fallkonferenz wird einberufen und diskutiert über einen Fall. Und was macht sie dann? Sie entwickelt einen weiteren Plan, einen Nachbehandlungsplan. Jetzt kommen wir wieder zu Fakten. In Hessen haben wir überhaupt nur in drei von 26 Landkreisen ambulante Nachsorgeangebote oder Krisenhilfe, nur in drei von 26. Das ist doch völlig folgenlos. In Darmstadt-Dieburg, in Schwalm-Eder und in Frankfurt haben wir diese nachsorgenden Angebote. Was macht denn eine Fallkonferenz im Vogelsberg? Sie kann einmal darüber reden, aber sie hat überhaupt keine Möglichkeiten, den Menschen weiterzuhelfen. Also haben Sie einen Fürsten ohne Reich. Mein Großvater hat früher gesagt, vom Wiegen wird die Sau nicht fett. Es macht doch gar keinen Sinn, darüber zu reden, wenn sie keine Möglichkeiten haben, diese kranken Menschen weiterzuvermitteln. Sie brauchen ein nachsorgendes, betreuendes und umfassendes Angebot. Aber in 23 Landkreisen gibt es diese Angebote nicht. Deswegen: Wenn Sie diese Diskussion vom Zaun brechen, SPD und CDU, welche Probleme wir haben, dann machen Sie zu diesem Haushaltsentwurf endlich eine Vorlage, dass wir flächendeckend diese ambulanten Angebote haben, wie sie schon im Gesetz gefordert sind, im Psychisch-KrankenHilfe-Gesetz, so wie wir es von CDU und GRÜNEN vor einigen Jahren beschlossen haben. Dadurch verhindern wir einen Rückfall von gewalttätigen, psychisch kranken Menschen. Die reale Vermeidung von Risiko, dass die Menschen rückfällig werden, entsteht dadurch, dass sie gut behandelt werden, nachsorgend behandelt werden, umfassend behandeln werden, dass sie Krisenhilfen vorfinden. Nur so wird ein Risiko reduziert, nicht durch eine Polizeimeldung. Diese Angebote müssen Sie schaffen. Sie stellen 1 Million Euro zur Verfügung. Ich will das übersetzen: Das sind für die 26 Kreise je 30.000 Euro. Das ist nicht einmal eine halbe Stelle für die SpDis oder für Vereine wie Caritas oder Diakonie, die sich darum kümmern. Wie wollen Sie das von Ihnen postulierte Ziel erreichen, dass wir ein umfassendes Angebot bekommen? Herr Dr. Bartelt, ich stelle Ihnen diese Frage. Ich nehme Sie ernst. Wenn wir uns in dem Ziel einig sind, dass wir das Risiko von Amokläufen verhindern wollen, um Ihren Vorschlag aufzugreifen, dann brauchen wir umfassende Angebote. Sie schaffen sie nicht. Sie brechen Ihr eigenes Wort. So erreichen Sie Ihr Ziel nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Moritz Promny und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Ich hätte es nicht noch einmal aufgegriffen, aber, Herr Dr. Bartelt, Sie haben es wiederholt: Sie wollen keine Listen angelegt bekommen. – Ich darf Frau Dr. Sommer zitieren mit der Feststellung, dass es bei der hessischen Polizei weder jetzt noch in Zukunft irgendwelche Listen oder Register über Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt. Soll ich einmal den Polizeipräsidenten Müller aus der Anhörung zitieren? Natürlich wird es eine Datei geben, in der diese Menschen geführt werden. Das nennt man eine Liste. Das wird doch gar nicht anders gehen. – Auf unsere Fragen zur Polizei, wo diese Daten überall abrufbar sein werden, hat er explizit gesagt: in jedem Streifenwagen. (Dr. Daniela Sommer (Waldeck-Frankenberg) (SPD): Nein!) Natürlich – sonst macht Ihre Logik keinen Sinn – werden die Daten über psychisch kranke Menschen zehn Jahre lang abrufbar sein. Zehn Jahre lang kursieren diese Daten. Ich kann nur sagen, datenschutzrechtlich wird mir sehr flau bei dem Gedanken, dass diese Daten kursieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Moritz Promny und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Ich fasse zusammen. Sie berufen eine Fallkonferenz ein, die flächendeckend praktisch konsequenzlos bleibt, weil die Fallkonferenzen keine Möglichkeiten haben, ambulante Hilfen weiterzuvermitteln. Sie legen Listen an, die zumindest die Gefahr bergen, dass sie datenschutzrechtliche Löcher bieten. Sie schaffen bei den Ärzten und bei den Patienten eher einen Vertrauensbruch. Ich finde, dieses Gesetz ist nicht nur überflüssig, es ist auch schädlich. Wir fordern Sie auf, es zurückzuziehen. – Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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