Volker Richter
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man darf die Hessische Landesregierung bzw. SPD und CDU auch einmal loben. In diesem Fall möchten wir klar zum Ausdruck bringen, dass beim PsychKHG sehr stark auf die teilweise vernichtenden Kritiken der Anzuhörenden eingegangen wurde. Frau Staatsministerin Stolz, Sie haben versucht, die wichtigsten Kritikpunkte zu bereinigen. Damit ist mehr geschehen als bei allen früheren Anhörungen. Danke dafür. (Beifall AfD) Wir sehen auch die Intention dieses Gesetzes und sind sehr wohl bei Ihnen, wenn es darum geht, sowohl psychisch erkrankten Menschen vermehrt zu helfen als auch präventiv schwere Gewaltverbrechen verhindern zu wollen. Nur, der Wille allein zählt nicht. So haben wir im Gesundheitsausschuss darum gebeten, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen, da er am Ende nicht zum gewünschten Erfolg führen wird. Sie möchten dieses Gesetz beschließen. Also werden wir in Zukunft sehen, ob mit diesem Gesetz nicht einfach nur mehr Bürokratie für alle entsteht, selbst nach diesen Veränderungen. Denn, auch wenn die Meldungen eingeschränkt sein könnten – wohlgemerkt: könnten –, steht immer noch im Raum, dass man dennoch mehr meldet als derzeit erwünscht, weil man als Arzt am Ende nicht ins Risiko gehen möchte. Wenn ein Verbrechen geschieht, erhält die Polizei dennoch eher schwammige Gefahrenprognosen. Schauen wir also auf die Polizei, die am Ende die gemeldeten Personen auf dem Schirm haben soll. Stefan Müller, Polizeipräsident von Frankfurt, begrüßte zwar grundsätzlich eine bessere Informationslage, betonte aber, dass dieses Gesetz der Polizei keinerlei neue Eingriffsbefugnisse gibt. Es bleibt also erst einmal alles gleich – außer, dass die Polizei zusätzliche Meldungen entgegennehmen und bewerten muss. Die Polizei würde bei einer Meldung zunächst in ihren Akten nachschauen, was über die Person bekannt ist, und dann eine eigene Gefährdungseinschätzung vornehmen, wie sie es zum Beispiel bei entlassenen Straftätern ohnehin schon routinemäßig tut. In den Worten des Polizeipräsidenten: Die Bandbreite der Redaktionen reicht von „Wir machen gar nichts“ bis zur elektronischen Fußfessel in Extremfällen. Neue Wunderbefugnisse schafft die Meldepflicht nicht, sondern sie würde hauptsächlich bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Genau davor warnt auch die Gewerkschaft der Polizei, die deutlich machte, dass die Polizei im Falle dieses Gesetzes „mit Mehrbelastung und ohne strukturelle Begleitung“ konfrontiert wird. Man dürfe nicht annehmen, dass allein ein Informationsfluss an die Polizei ausreicht. Es braucht auch Ressourcen, Personal und Konzepte, um mit diesen Informationen umzugehen. Andernfalls erzeugt man Pflichten ohne tatsächliche Wirkung. Die Befürchtung ist, dass am Ende viel gemeldet wird, aber konkrete Konsequenzen gegen null tendieren, weil die Polizei nicht jedem Hinweis lückenlos nachgehen kann. Selbst heute – so wurde in der Anhörung betont – kennt die Polizei viele der wirklich gefährlichen Personen bereits. Man wird also kaum neue Gefährder entdecken, wohl aber zusätzliche Verwaltungsarbeit schaffen, verbunden mit den Problemen, die sich aus dem Gesetz heraus ergeben. Man versetze sich in einen Patienten hinein, der eine Selbst- oder Fremdgefährdung äußern möchte. Im Vertrauen, dass der Arzt damit entsprechend vertraulich umgeht und ihm hilft, macht das alles wenig Sinn und erscheint mehr als gesetzgeberischer Aktionismus denn als Hilfe. Auch wenn Sie nun eingefügt haben, den Patienten über die Meldungen zu informieren, so muss man doch ganz klar sagen: Psychisch kranke Menschen sind nun einmal krank, aber doch nicht dumm. Also werden sie sehr bewusst darauf achten, was sie sagen, und eventuell auch ihre Handlungen kaschieren, weil sie nicht stigmatisiert werden möchten. (Beifall AfD) Jede weitere Hürde ist somit für Menschen, die Hilfe suchen, am Ende ein Rückschritt in der präventiven Arbeit. Somit steht dieses Gesetz sogar im Widerspruch sowohl zu dem, was der Arzt möchte, als auch zu dem, was die Politik bzw. der Gesetzgeber – also Sie – mit diesem Gesetz bewirken möchten. Erlauben Sie mir, auf § 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzugehen. Dort steht: „Alle Behörden haben bei der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie sich unverzüglich gegenseitig über Vorgänge, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Behörde bedeutsam erscheint, zu unterrichten.“ Wir haben somit ein System, welches bei echter Gefahrenlage einzugreifen vermag. Da das seitens der Anzuhörenden auch so ausgesagt wurde, sind die Zweifel mit den Änderungen nicht ausgeräumt. Denn dadurch, dass die Meldemöglichkeit bereits besteht, geht es weniger um eine Lücke im Gesetz als vielmehr um die Einführung einer starren Meldepflicht. Dass die Fähigkeit, entsprechende Gewalttaten sicher vorherzusagen, äußerst begrenzt ist, dürfte jedem von uns klar sein. Ärzte sind nun einmal keine Hellseher. Es bleibt somit weiterhin ein Restrisiko, und man sollte nicht meinen, mit diesem Gesetz Täter zuverlässig identifizieren zu nen. Das funktioniert sicher nicht. (Beifall AfD) Dass die reale Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, Gefährdungsdienst und dem Sozialpsychiatrischen Dienst bereits seit Jahren gelebte Praxis der fahrenabwehr ist, wurde bei der Anhörung ebenfalls stellt. In dieser engen Zusammenarbeit werden längst wenigen kritischen Fälle besprochen. Mit Ihrer Änderung zum Gesetzentwurf sind Sie genau an diesem Punkt langt: bei wenigen Fällen, um nicht viele Patienten Generalverdacht zu stellen. Wenn aber heute schon Meldungen erfolgen und ziplinäre Fallkonferenzen in Kooperation mit Polizei, richten und Sozialpsychiatrischem Dienst stattfinden, sich die Frage: Was genau ist der Mehrwert dieser setzesänderung? Die Landesregierung argumentiert, sie wolle eine Rechtsgrundlage schaffen, damit sich Ärzte im rechtlich sicher fühlen und überall einheitlich Meine Damen und Herren, das Anliegen der Rechtssicherheit ist verständlich. Statt aber neue Pflichten zu schaffen, sollte zunächst dafür gesorgt werden, dass die bestehenden Präventionsinstrumente konsequent genutzt und finanziert werden. Wir als AfD-Fraktion im Hessischen Landtag stehen hinter dem Anliegen, unsere Bürger vor schweren taten zu schützen. Aber wir stimmen dem Gesetzentwurf nicht zu, da wir der festen Überzeugung sind, dass bolpolitik keinem weiterhilft. (Beifall AfD) Mit diesem Gesetz wird kein einziges Verbrechen dert, aber neuer Schaden angerichtet – sei es durch trauensverlust oder durch das Gefühl von Menschen, psychisch erkrankt sind, zu Gefahrpersonen abgestempelt zu werden. Im Zweifel erreichen Sie mit diesem Gesetz genau Gegenteil von dem, was Sie beabsichtigen. Wir weiterhin nur darum bitten, dass Sie diesen Gesetzentwurf zurückziehen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
