Martina Feldmayer
Eine gut gemachte Flurbereinigung kann wirklich bewirken: Sie kann Wege verbessern, Bewirtschaftung leichtern, Flächen sinnvoll ordnen und im besten Fall für die Umwelt Vorteile bringen: zum Beispiel Biotopverbund, Wasserrückhaltung, Randstreifen und Gewässerrenaturierung. Eine Flurbereinigung kann auch dafür sorgen, dass nahmen für die Infrastruktur oder Gewerbeansiedlungen auf mehr Schultern verteilt werden. Und bei der lung auf mehrere Schultern können auch positive Maßnahmen für die Agrarstruktur durchgeführt werden, wie Beispiel s i n n v o l l e Flächenzusammenlegungen. betone „sinnvoll“, weil nicht jede Vergrößerung von wirtschaftlich genutzten Flächen positive Auswirkungen hat; dabei denke ich insbesondere an die Auswirkungen auf die Biodiversität. Grundsätzlich ist es richtig, dass die FDP einmal fragt, wie es um die Flurbereinigungsverfahren in sen steht. Viele dieser Verfahren laufen lange und Nerven. Das frustriert nicht nur die Landwirtinnen Landwirte, sondern auch die Bürgermeisterinnen und germeister, Flächenbesitzerinnen und Flächenbesitzer bestimmt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ämtern. Flurbereinigungen sind immer auch ein Eingriff in Eigentum, und die meisten Eigentümer und Eigentümerinnen von Flächen wollen nicht nur möglichst keine teile haben, sondern möglichst nur Vorteile, zum durch Wertsteigerungen ihres Besitzes. Ja, und diese „wenig gemeinwohlorientierte Einstellung“ mancher Verfahrensbeteiligter macht die Verfahren schwerfällig. Solche Dinge brauchen einfach Zeit. würde auch mehr Personal einige Verfahren beschleunigen. Aber Minister Jung hat es vorgezogen, lieber in zweiten Staatssekretär und in ein deutlich vergrößertes M‑Büro zu investieren. Helfen würde bei der Flurbereinigung wohl auch, wenn Verfahrensträger mehr Durchgriff hätten. Eines fällt bei den Antworten zur Großen Anfrage wirklich auf: die Verlagerung der Zuständigkeit vom schaftsministerium auf das Landwirtschaftsministerium. Diese Maßnahme hat wohl eher zu Lähmungen anstatt zu Effizienzsteigerungen. Genau das Gleiche wir schon bei der Verlagerung des Wolfsmanagements HLNUG zur Jagdbehörde. Damals hat man ohne einfach dem hessischen Jagdverband einen Gefallen Im Falle der Verlagerung der Flurbereinigungsverfahren darf man ganz klar den Hessischen Bauernverband Urheber der Verlagerung vermuten. Insofern müsste die Fragen 19 bis 21 wohl eher nach Friedrichsdorf Hessischen Bauernverband schicken, um eine adäquate Antwort zu erhalten. 36 Schade, dass sich die schwarz-rote Koalition hier ein weiDrucks. teres Mal ohne sachlichen Grund vor den Karren eines Lobbyverbandes spannen lässt. Das Nachsehen haben wieder einmal die Betroffenen und die Steuerzahler. (zurück zum Text auf Seite 3952) etwas ernoch MaßVerteizum Ich landnachHeskosten und Bürund den das NachBeispiel so Sicher einen die aber Wirtgeführt, hatten vom Grund getan. als man zum Anlage 4 (zu Tagesordnungspunkt 36) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu Punkt 36 der Tagesordnung, Drucks. 21/2670 zu Drucks. 21/2335, zu Protokoll gegebene Stellungnahme Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Flurbereinigungsverfahren sind ein zentrales Instrument zur Weiterentwicklung unserer ländlichen Räume. In Hessen verfolgen wir damit das Ziel, die Agrarstruktur zu verbessern, die Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln, Umweltund Gewässerschutz zu fördern sowie Flächen für naturnahe Entwicklungen sinnvoll zu ordnen und zu nutzen. Aktuell laufen in Hessen rund 176 Flurbereinigungsverfahren – insgesamt betrifft das über 97.000 Hektar Fläche. Damit ist klar: Wir sprechen hier nicht über ein Randthema, sondern über einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Dennoch, und das will ich an dieser Stelle deutlich sagen, steht die Flurbereinigung in Hessen vor großen Herausforderungen. Die durchschnittliche Laufzeit abgeschlossener Verfahren liegt laut aktueller Erfahrung der Landesregierung bei über 20 Jahren – in fast der Hälfte der Fälle dauert ein Verfahren sogar länger. Das ist zu lang, zu bürokratisch und nicht mehr zeitgemäß – für betroffene Grundstückseigentümer, für Gemeinden, aber auch für die Verwaltung selbst. Wir begrüßen daher, dass sich eine Expertengruppe mit Vorschlägen zur Verfahrensbeschleunigung befasst hat. Die Prüfung der Ergebnisse läuft aktuell, und wir setzen auf eine zeitnahe Umsetzung. Die Aufgaben, die sich daraus ergeben, sind vielfältig: von der Digitalisierung der Abläufe über klarere Zuständigkeiten bis hin zur Stärkung der Ämter für Bodenmanagement und ihrer personellen Ausstattung. Doch wir sollten auch realistisch sein: Die Verzögerungen der letzten Jahrzehnte lassen sich nicht allein durch Arbeitsgruppen auflösen. Was wir brauchen, ist ein struktureller Impuls – eine mutige Verwaltungsmodernisierung, mehr Fachkräfte, schnellere Entscheidungen und auch eine bessere Einbindung der Betroffenen vor Ort. Auch der dreistufige Aufbau in der hessischen Katasterverwaltung muss gestrafft und Aufgaben müssen dezentralisiert werden. Ich will zudem einen weiteren Punkt betonen: Die Akzeptanz der Flurbereinigung steht und fällt mit der Geschwindigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verfahren. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger über Jahre – manchmal Jahrzehnte – im Schwebezustand befinden, dann sinkt das Vertrauen in staatliches Handeln. Das können wir uns nicht leisten. Eine Flurbereinigung ist kein Selbstzweck. Sie ist ein starkes Werkzeug, wenn sie effizient, nachvollziehbar und partnerschaftlich umgesetzt wird. Ich bin überzeugt: Wenn wir die Vorschläge der Expertengruppe entschlossen und rechtssicher umsetzen und eine strukturelle Reform der Abläufe und Behördenstruktur ermöglichen, kann Hessen auch in dieser Thematik in Zukunft ein Vorbild für andere Bundesländer sein. (zurück zum Text auf Seite 3952) Anlage 5 (zu Tagesordnungspunkt 36) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu Punkt der Tagesordnung, Drucks. 21/2670 zu 21/2335, zu Protokoll gegebene Stellungnahme
