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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

13.11.2025 Sitzungen 21/54

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und ren! Liebe Frau Kollegin Schardt-Sauer, zur Klarstellung: Dankenswerterweise hat der Kollege Weiß vorhin eine schlägige Grafik hochgehalten. Angesichts dieser und angesichts der Zahlen, die Sie kennen, können Sie nicht leugnen, dass wir, Gott sei es geklagt, Fehlbeträge in den Haushalten haben, die aus der wirtschaftlichen Entwicklung und den Steuereinbrüchen der letzten resultieren. Das kann man doch nun wirklich nicht nen. (Beifall CDU und SPD – Robert Lambrou Sie haben die Wirtschaft gegen die Wand gefahren! Das ist doch nicht gottgegeben!) Das ist doch eine Tatsache. Die Frage ist jetzt: Müssen die letzten Rücklagen, die wir noch haben, einsetzen, diesen Fehlbetrag auszugleichen, oder können wir sie behalten und den Fehlbetrag durch einen Kredit finanzieren? An dieser Stelle hat der Kollege Stolz völlig zu Recht an auf die nicht bestehende Subsidiarität der Kreditaufnahme geschafhingewiesen. Ich habe zwar gesagt, ich will mit Ihnen nicht an diesem Pult keine verfassungsrechtliche Fachdiskussion führen, aber das konnte ich nicht unwidersprochen stehen lassen. einer (Beifall CDU und SPD) Was ich eigentlich sagen wollte: Wir haben in dieser Woche in diesem Landtag viel und intensiv über die hessischen Finanzen diskutiert. Meine Rede bildet den AbSignal schluss dieser Beratungen. Ich hoffe und wünsche mir, die dass dieses Hohe Haus danach den beiden vorliegenden unGesetzentwürfen zustimmen und damit zeigen wird, wie wichtig uns die Kommunen sind. diesem Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Dienstag hat unser ab- Ministerpräsident Boris Rhein in seiner Regierungserklärung den Hessenplan vorgestellt, die größte InvestitionsofRechvor- fensive in der Geschichte des Landes Hessen. Investitionen in Höhe von über 10 Milliarden Euro werden Hessen in den nächsten zehn Jahren noch schneller, noch moderner und noch souveräner machen. 7,4 Milliarden Euro davon kommen aus dem neuen Sondervermögen. 4,7 Milliarden Euro – ich möchte diese Zahl gerne noch einmal nennen – erhalten die Kommunen, 950 Millionen Euro stellen wir für die hessischen Krankenhäuser zur Verfügung, und 1,8 komMilliarden Euro setzt das Land für die Schwerpunkte Sicherheit, Digitalisierung, Mobilität, Wohnen und Sport ein. Meine Damen und Herren, das ist ein kraftvolles Zeichen, das zeigt: Auf diese Landesregierung ist jederzeit Verlass. (Beifall CDU und SPD) Wir RückIm Anschluss haben wir in zweiter Lesung über den Nachtragshaushaltsplanentwurf 2025 und über das HFAG debatersetzt, tiert. Darin enthalten sind 300 Millionen Euro Soforthilfe, die wir unseren hessischen Kommunen schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Sobald der Nachtragshaushalt verabschiedet ist, bringen wir diese Hilfen auf den Weg. Schon morgen werde ich alle Kommunen in einem Schreiben darüber informieren können, wie viel an Soforthilfe jede einzelne von ihnen erreichen wird, und sobald der Haushalt formell veröffentlicht ist, können wir das Geld auszahlen. Das wird schon in den kommenden Tagen der Fall sein. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Soforthilfe, die ihrem Namen alle Ehre macht. Und auch hier gilt: Diese Landesregierung liefert. (Beifall CDU und SPD) Her- Gestern habe ich im Landtag darüber hinaus den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 eingebracht. Auch dieein- ser setzt einen Schwerpunkt bei der Unterstützung unserer Grafik Kommunen. Wir tun für die kommunale Ebene alles, was auch wir können. (Robert Lambrou (AfD): Wo bleibt die Strukturreform?) Jahre leugDas gilt auch und insbesondere für das zweite hier zur Verabschiedung anstehende Gesetz, das HFAG. – Ich komme gleich darauf zurück, Herr Kollege Lambrou. – Wir (AfD): tun, was wir können. Das ist auch die Devise für die Festsetzung der Finanzausgleichsmasse im KFA, die wir kontinuierlich weiter steigern. Selbstverständlich dürfte es, wir wie immer, in dieser Hinsicht gerne noch ein bisschen um mehr sein. Das ist eine Formulierung, die wir auch in übrig der letzten Legislaturperiode von diesem Pult aus schon häufiger gehört haben. Ausgleichsmechanismen – wie der KFA – finden ihre Grenze immer erst am Ende des dafür verfügbaren Geldes. Aber viel entscheidender, liebe Kolleginnen und Kollegen – jetzt komme ich zu Ihrem Punkt, Herr Lambrou –, ist doch etwas anderes. Wir haben eine durchaus langwierige, aber eben auch gründliche und vor allem wissenschaftlich fundierte Evaluation des KFA vorgenommen und lange mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Ergebnisse verhandelt. Wir haben dann aber eben weitestgehend Einigkeit erzielt und diese jetzt in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet: Wir haben jetzt, wenn Sie dem gleich zustimmen, ein Finanzausgleichsgesetz, das von seinen Mechanismen her absolut auf der Höhe der Zeit, modern und interessengerecht arbeitet. Das gilt auch für den einzigen in den Verhandlungen offen gebliebenen Punkt, den Ergänzungsansatz für Kinder, den sich die Regierungsfraktionen im parlamentarischen Verfahren zu eigen gemacht haben, was ich sehr begrüße. Wir werden jetzt auf dieser Basis die Planungsdaten erstellen und den Kommunen voraussichtlich schon in der kommenden Woche verfügbar machen können. Auch hier handeln wir also schnell und verlässlich.

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