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Jochen K. Roos

AfD 13.11.2025 Sitzungen 21/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Wie sagt man doch so schön: guten Dinge sind drei. – Nur leider gilt diese Redensart für Ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes eben nicht; denn dieser ist auch zur dritten Lesung noch eine eindeutige Verschlimmbesserung gegenüber dem alten Gesetz. Ich habe es Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Never touch a running auf – Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass diese allGenau gemeine Lebensweisheit ebenso in der Politik gelten sollte. den (Beifall AfD – Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demosind kraten)) Aber ich befürchte, dass heute erneut ein Gesetz verabschiedet wird, welches bereits bestehende Probleme in diesem Land nicht lösen, sondern diese nur noch weiter vergibt der festigen wird. So kommt nach dem sogenannten Ein-FachLehrer-Gesetz und dem integrierten Bachelor für Nichtabder solventen der Rechtswissenschaften nun wohl auch bei der kann Anerkennung zukünftiger Sozialarbeiter eine Verschlechterung des Istzustandes auf unsere Bildungslandschaft zu. (Beifall AfD) der Warum das so ist, habe ich Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt. Die erste Fassung des vorliegenden Gesetzentwurfes wurde durch die Einfügung eines weiteren Nebensatzes werzwar nachgebessert, trotzdem bleibt für uns die unsaubere kann Formulierung rund um den vergleichbaren Studiengang bei umsetder staatlichen Anerkennung von Sozialarbeitern ein offegewinnt nes Einfallstor für die Mitaufnahme nahezu unbegrenzter neuer Studiengänge, welche dann nur mehr oder weniger ver- die Kriterien des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit erfüllen. SoWarum das so ist, kann ich Ihnen auch noch einmal in für Zahlen ausdrücken. Denn es ist dank einer unserer Kleinen KriteAnfrage ein leicht nachzulesender Fakt, dass die Anzahl die der in Hessen angebotenen Studiengänge in den letzten Auch zehn Jahren bereits massiv angestiegen ist. So ist zwischen dem Jahr 2013 und 2023 die Anzahl der Bachelorstudienwir gänge um 63 % und die Anzahl der Masterstudiengänge auch um 57 % gestiegen, und das bei gleichzeitig sinkenden Studentenzahlen. BeruDie mit diesem Trend verbundene Aufsplittung zahlreicher Jahre Studiengänge auch im Bereich der Sozialen Arbeit in immer kleiner werdende Einheiten erleben wir doch heute Komm schon. So werden im Internet mittlerweile 30 BachelorstuMen- diengänge in Hessen mit dem Bezug zur Sozialen Arbeit gelistet. Zwei der hier aufgeführten Studienfächer möchte ihnen ich an dieser Stelle einmal exemplarisch aufführen. So gibt herauses da zum Beispiel Studiengänge wie Soziale Arbeit plus Migration und Globalisierung oder Soziale Arbeit transnational. Es muss doch völlig klar sein, dass sich bei stetig neu dazukommenden und immer kleiner werdenden Studienfächern auch die Qualitätskriterien zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter zwangsläufig verwässern und die Fachkompetenzen der Absolventen aus den verschiedensten kleinen Fächern am Ende deutlich unterscheiden werden. (Beifall AfD) der Genau aus diesem Grund hilft dann auch die mehr oder weniger stark ausgeprägte Entsprechung der Studieninhalte an den Maßstäben des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit nur noch bedingt. und Auch bezüglich der mindestens 100-tägigen Praxistätigkeit Alle ist unsererseits bereits alles gesagt worden. Denn durch die Annahme dieser Regelung besteht nach unserer Einschätzung die Gefahr eines weiteren Qualitätsverlustes in der heute Ausbildung. Es ist nun mal so, dass bei einem eher dürftig ausfallenden Praxisanteil in der Ausbildung zum Sozialarauch beiter der spätere, mitunter herausfordernde Berufsalltag system. wohl kaum angemessen abgebildet werden kann und die Absolventen im schlimmsten Fall sogar ungenügend vorbereitet in das Berufsleben gehen. Da wir von der Fraktion der AfD dies nicht wollen, lehnen wir Ihren hier vorgelegten Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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