Volker Richter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick klingt der Gesetzesentwurf unspektakulär: eine technische Anpassung, ein paar neue Fristen und etwas Digitalisierung. Niemand bestreitet, dass Früherkennung wichtig ist. Aber was nützt ein Einladungssystem, wenn Eltern am Ende keinen Termin bekommen? Die KV Hessen hat deutlich gemacht, dass in vielen Regionen Hessens bis zu 60 % der Kinderärzte fehlen. Selbst wenn jede Familie einen Brief erhält – ohne verfügbare Ärzte bleibt der Brief nur ein Stück Papier. Das ist keine Prävention, das ist Verwaltungsoptimismus. (Beifall AfD) Die Landesregierung lobt sich für eine Verlängerung bis 2032 und nennt das Planungssicherheit. Aber Planungssicherheit ohne Versorgungssicherheit ist und bleibt ein leeres Versprechen. Die KV Hessen warnte, eine kontinuierliche Betreuung mit Vertrauensverhältnis ist damit nicht gegeben. Genau darin liegt das Problem: Sie verschicken Einladungen, ohne nachhaltige Strukturen geschaffen zu haben. Im Haushalt stehen 75.000 Euro pro Jahr für das Einladungswesen. Damit decken Sie vielleicht die Porto- und Druckkosten sowie ein wenig Verwaltung ab, aber die eigentlichen Ausgaben, also jede einzelne Untersuchung, jede ärztliche Leistung, trägt nicht das Land, sondern müssen die Krankenkassen tragen. Wie so oft freuen Sie sich über ein fantastisches Gesetz und Prävention, aber bezahlen müssen es die gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkassenbeiträge. (Zuruf Max Schad (CDU)) Aber nicht nur das; denn, während das Ministerium Digitalisierung feiert, zwingt es Praxen dazu, Formulare auszudrucken, zu stempeln, zu unterschreiben, zu scannen und anschließend digital hochzuladen. Die KV Hessen hat das zentrale Paradox auf den Punkt gebracht: „Das Unterschreiben und Stempeln stellt eine doppelte Anforderung an die ‚Signatur‘ dar, die zu streichen ist.“ Meine Damen und Herren der Landesregierung, Sie haben schlicht nicht verstanden, dass Digitalisierung entlasten und nicht belasten soll. (Beifall AfD) Wir finden Belastungen auch an anderer Stelle; denn besonders eindringlich war die Stellungnahme des Hessischen Landkreistages. Er spricht von 50 % Fehlmeldungen; also jeder zweite Fall, den Jugendämter bearbeiten, ist ein Irrtum – Zitat –: „Der Bearbeitungsaufwand … ist unverhältnismäßig hoch“, etwa 50 % der Meldungen sind falsch positiv. Zugleich bleibt die 15-Tage-Frist bestehen, obwohl sie seit Jahren als nicht praktikabel gilt. Das Ergebnis: Fachkräfte bearbeiten doppelt, statt Kinder zu schützen. Meine Damen und Herren, hier ist er, aber ich frage: Wo ist eigentlich der Entbürokratisierungsminister, wenn man ihn mal braucht? (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf sollte allerdings auch im gesundheitlichen Bereich einiges verbessern. So hat der Landkreistag auf die desaströse Zahnsituation, die sich bei schulischen Untersuchungen ergibt, deutlich hingewiesen. Darauf reagiert der Entwurf nicht, ebenso wenig auf Sprach- und Hörprobleme, die bei Kindern im Vorschulalter zunehmen. Echte Prävention muss exakt an solchen Punkten ansetzen. Stattdessen wird die Verantwortung an einen Beirat delegiert, der zwar beraten, aber nichts entscheiden kann. Meine Damen und Herren, ein Beirat löst leider keine Strukturprobleme. Wir finden auch kritische Töne der Kirchen, die in ihrer Stellungnahme zum Infektionsschutzgesetz angemahnt haben: Die bisherigen Regelungen führten zu erheblichem Bürokratieaufwand. Wir bitten, die Auslegung des Infektionsschutzgesetzes zu überdenken. Konkret geht es bei diesem Punkt um den Masern-Impfnachweis und die unklare Anwendung während der Eingewöhnungsphase in Kitas. Die Träger wissen nicht, wer wann welchen Nachweis erbringen muss. Wenn selbst Einrichtungen, die die tägliche Verantwortung tragen, um Klarstellung bitten und sie nicht erhalten, dann ist das ein Warnsignal für Sie als Landesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Ein weiteres Warnsignal ist, dass das Ministerium die Möglichkeit erhält, neue Vorsorgeangebote per Verordnung einzuführen. Was so harmlos daherkommt, bedeutet aber einen Verlust des Mitspracherechtes des Parlamentes. Weder Kostenfolgen noch Zuständigkeiten müssen künftig hier im Hohen Haus beraten werden. Ist Ihnen bewusst, dass das eine stille Machtverschiebung ist, weg vom Hessischen Landtag, hin zur Verwaltung? (Beifall AfD) Damit einher geht dann auch eine fehlende Erfolgskontrolle; denn trotz der langen Laufzeit bis 2032 enthält der Entwurf keine Berichtspflicht, keine Evaluation, keine jährliche Transparenz über Kosten und Wirkung. Erlauben Sie mir zum Abschluss noch ein persönliches Wort. Frau Staatsministerin Stolz, Sie haben in der Ausschusssitzung Ihr Herzblut für den Kinderschutz zeigt. Das hat mich zutiefst beeindruckt, sehr gefreut sehr berührt. Wir möchten gerne mit Ihnen gemeinsam Gesundheitsschutz für die Kinder stärken und suchen gerne, mit dem gleichen Herzblut wie Sie, den besten – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall AfD)
