Martina Feldmayer
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages ist am Schluss der dritten Lesung zunächst über vorliegende Änderungsanträge abzustimmen. Sodann wird über den Gesetzentwurf – Schlussabstimmung in dritter Lesung –, gegebenenfalls mit den im Verlauf der dritten Lesung beschlossenen Änderungen, abgestimmt. Ich lasse also zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 21/2977, abstimmen. Das ist der schriftliche Änderungsantrag. Wer ist dafür? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion der Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP angenommen. Dann komme ich zu dem mündlichen Änderungsantrag, den der Abgeordnete Sommer gestellt hat. Ich lese ihn noch einmal vor. Er hat beantragt, dass in Artikel 2 des Gesetzentwurfs die Worte „1. Januar 2026“ durch die Worte „31. Dezember 2025“ ersetzt werden. Stimmt das? – Er nickt. Dann lasse ich über diesen mündlich gestellten Antrag abstimmen. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FDPFraktion, der fraktionslose Abgeordnete Herr und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf. Ich frage: Wer ist für den so geänderten Gesetzentwurf? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPDFraktion und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? (Zurufe: Herr Herr hat sich auch gemeldet!) – Herr Herr hat sich auch gemeldet. – Herr Herr, Sie sind auch für den Gesetzentwurf? – Gut. Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der geänderten Fassung angenommen und zum Gesetz erhoben. (Beifall CDU und SPD) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20: Dritte Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum (Leerstandsgesetz) – Drucks. 21/2948 zu Drucks. 21/2734 zu Drucks. 21/2381 – Berichterstatter ist der Abgeordnete Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich übernehme die Berichterstattung!) – Herr May übernimmt die Berichterstattung. – Bitte schön. Daniel May, Berichterstatter: Frau Präsidentin! Ich erstatte gern Bericht: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen: CDU und SPD gegen AfD und Freie Demokraten bei Enthaltung BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
