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Katrin Schleenbecker

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 21/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gerade einen ganz kurzen der Freude, weil ich gedacht habe, es passiert noch Ähnlich wie der Änderungsantrag extrem spät kam – konnten ihn im Ausschuss nicht beraten –, kommt kurzfristig noch etwas. Man könnte auch einmal miteinander reden. Nichtsdestotrotz ist die Weiterbildung ein zentraler ler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie Chancengleichheit, stärkt unseren Zusammenhalt und chert die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Mit dem liegenden Entwurf, dessen positive Seiten der Sommer bereits vorgetragen hat, des Hessischen Weiterbildungsgesetzes hätten wir die Möglichkeit, ein modernes und bedarfsgerechtes Rahmenwerk zu schaffen, das Menschen in Hessen zugutekommt. Doch ein Gesetz, seine Ziele nicht ausreichend finanziert, bleibt leider seinen Möglichkeiten zurück. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anhörung hat ganz klar gezeigt – das war auch Grund für unseren sachgerechten Änderungsantrag, den regierungstragenden Fraktionen leider abgelehnt haben dass die vorgesehene Finanzierung nicht ausreicht, um guten Ziele, die im Gesetz verankert werden sollen, erreichen. Die im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vorgesehenen 10.000 Euro pro freien Träger einfach nicht aus, um die drängenden Herausforderungen zu bewältigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weiterbildungseinrichtungen brauchen Planungssicherheit, um qualitativ hochwertige Angebote zu gewährleisten. Teilnehmende müssen sich darauf verlassen können, sie Zugang zur Weiterbildung erhalten und nicht an ziellen Hürden scheitern. Die engagierten Mitarbeitenden in den Einrichtungen brauchen die Gewissheit, dass Arbeit auch in Zukunft gesichert ist. Die Weiterbildungslandschaft in Hessen lebt von der falt ihrer Träger. Volkshochschulen und freie Träger ten dabei Hand in Hand, um ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Doch ohne gesetzlich hinterlegte ausreichende Finanzierung wird schwierig, diese Vielfalt zu erhalten oder gar auszubauen. Besonders im ländlichen Raum und – wie auch in Anhörung deutlich wurde – bei der Unterstützung der renamtlichen im Sport drohen Lücken zu entstehen. widerspricht meiner Meinung nach dem Grundsatz Chancengleichheit, den wir im Gesetz eigentlich wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die im Änderungsantrag festgelegten 10.000 Euro pro en Träger reichen schlicht nicht aus, um die steigenden Kosten zu decken oder neue Angebote zu schaffen. tion, Energiekosten und eine wachsende Nachfrage dern eine dynamische und bedarfsgerechte Finanzierung wir hatten eine solche vorgeschlagen –, die allen Planungssicherheit gibt. Wir GRÜNE haben in den Ausschussberatungen Antrag eingebracht, der eine auskömmliche Finanzierung vorsah. Unser Ziel war und bleibt es, die Mittel so bemessen, dass sie den tatsächlichen Bedarf decken eine gleichberechtigte Förderung aller Träger ermöglichen. Dass dieser Antrag abgelehnt wurde, ist mehr als bedauerlich; denn ein Gesetz, das die Weiterbildung nicht ausMoment reichend finanziert, bleibt schlicht und ergreifend hinter etwas. seinen Möglichkeiten zurück. wir jetzt (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bilateral Wir stehen heute in der Verantwortung, ein Gesetz zu verabschieden, das den Namen Weiterbildungsgesetz verdient, Pfei- ein Gesetz, das nicht nur auf dem Papier gut aussieht, schafft sondern das auch in der Praxis wirken kann. Wir GRÜsi- NE werden diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsanvor- trag nicht zustimmen können, da die Ziele schlicht nicht Kollege erreicht werden können. Ich befürchte, viele Angebote, gerade im ländlichen Raum, können in den kommenden Jahren nicht mehr angeboten werden. Das möchte ich nicht allen mittragen. – Vielen Dank. das (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD: hinter Schade!)

Alle Reden von Katrin Schleenbecker Protokoll ↗