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Lisa Gnadl

SPD 13.11.2025 Sitzungen 21/54

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und ren! Die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen und Parolen ist in unserem Land strafbar. Das ist Lehre aus den Folgen der menschenverachtenden paganda. Die Ermittlungen bei solchen Straftaten führt Staatsanwaltschaft, urteilen tut die unabhängige Justiz. Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Anfangsverdacht steht und ob bzw. wie ermittelt wird. Genau eine Trennung ist aufgrund unserer Historie von besonderer levanz. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Genau darum geht es im vorliegenden Fall. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, weil ihrer schätzung nach die Verwendung einer Losung der in dem Fall strafbar sein könnte. Daraus nun zu konstruieren, dass die hessische Meldestelle überflüssig oder schuld daran sei, dass es zu einem unverhältnismäßigen Einsatz der Polizei und der Staatsanwaltschaft gekommen sei, wie es auch die FDP-Fraktion in ihrer Pressemeldung geschrieben hat, ist Unsinn. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinzelt CDU) Es wundert mich, dass da nicht unterschieden wurde. Verwendung der NS-Parolen ist in Deutschland Das habe ich schon gesagt. Wenn sie jemand bewusst vorsätzlich verwendet, ist das kein Kokettieren und Satire. Wir alle kennen den Dauerprovokateur aus Thüringen, immer wieder wegen der vorsätzlichen Verwendung Losungen der SA vor Gericht steht und bereits verurteilt wurde. Ich möchte hier auf die stetig ansteigende der bösartigen, menschenverachtenden, frauenfeindlichen und politisch grenzwertigen Hasskommentare hinweisen. Genau dafür ist ein niederschwelliges Angebot notwendig. Die Meldestelle „HessenGegenHetze“ gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Hate Speech zu Sie prüft die Meldungen und leitet sie gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft weiter. Das ist also eine Hilfestellung für all diejenigen, die sich unsicher sind, wie Inhalt einzuschätzen ist und an wen sie sich wenden Wir müssen diese Meldestelle deshalb von den Onlinewachen unterscheiden. fähig Die Motivation der AfD, die Meldestelle abschaffen zu ge- wollen, ist durchschaubar. Denn sie wollen – das erleben dass wir im Landtag immer wieder – die Grenzen des Sagbaren darf verschieben. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ– NEN – Zuruf AfD: Frau Kollegin, in was für einer Welt leben Sie?) Herr Dr. Naas von der FDP-Fraktion hat von Zensur gesprochen. Ich glaube, damit spielen Sie den Falschen in die Hände. Sie offenbaren damit auch ein Stück weit, wie sehr die FDP bei diesem Thema zerrissen ist. Heute regen Sie sich über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auf, während Frau Kollegin Schardt-Sauer vor fast genau einem Jahr in diesem Plenum die Frage aufwarf, warum SPDes eigentlich bei diesen Delikten nicht zu mehr Verurteilungen komme. Frau Kollegin Schardt-Sauer hat in dieser Hinsicht etwas sehr Kluges gesagt – ich zitiere –: „Nicht die Meldestelle urteilt; natürlich liegt das Gewaltmonopol weiterhin beim Staat. Aber wie kommt Herder Vorgang schnellstmöglich da hin, und wie sind eine die Prozesse organisiert? Ich glaube, darauf sollten wir konstruktiv den Blick richten; …“ NS-Prodie Genau das tun wir und werden es auch weiterhin tun. Das Die machen wir auch gerne gemeinsam mit der FDP. Deswebegen machen wir uns Gedanken über die Weiterentwicklung solche der Meldestelle. So hat sich auch der Innenminister geäuReßert. Die Meldestelle ist ein sinnvoller Baustein im Kampf gegen die Hassreden im Netz. Sie stellt vor allen Dingen eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger dar, die sich nicht mit alltäglicher Hasspropaganda und Hetze abfinden Ein- wollen. – Herzlichen Dank. NSDAP (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sogar

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