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Markus Fuchs

AfD 11.11.2025 Sitzungen 21/52

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung und meine Vorredner haben gerade ziemlich ausführlich die Vorteile des NOOTS-Staatsvertrags dargelegt. Ja, niemand kann ernsthaft die Notwendigkeit dieses Projekts bestreiten. Der moderne Datenaustausch zwischen den Behörden und die Anwendung des Once-Only-Prinzips sind längst überfällig. Doch wenn wir genau hinsehen, erkennen wir, dass dieser Staatsvertrag nicht ohne erhebliche Schwächen daherkommt. Da kommt es uns als Opposition zu, etwas Wasser in den Wein zu kippen. (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Erstens. Unstrittig ist, dass der NOOTS-Staatsvertrag ein Schritt in die richtige Richtung ist, um die Datenbestände der Verwaltung besser zu vernetzen. Doch der Vertragsabschluss kommt spät. Warum erst jetzt? Der Handlungsbedarf ist längst bekannt. Spätestens seit Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2017 war klar, dass wir eine technische Grundlage für den Datenaustausch benötigen. Die Verzögerung hat Jahre gekostet. Doch Bund und Länder haben nicht nur Zeit verloren, sondern auch eine entscheidende Möglichkeit verpasst, das digitale Verwaltungssystem grundlegend zu stärken. (Beifall AfD) In der Begründung zum Vertrag wird eingeräumt, dass Bund und Länder im Vorfeld der Staatsvertragsverhandlungen unterschiedliche Umsetzungsvarianten geprüft haben, darunter auch eine Grundgesetzänderung mit klarer Kompetenzzuweisung an den Bund. Aber diese Option nicht weiterverfolgt. Warum eigentlich nicht? Diese wäre nicht nur rechtlich sauber oder sauberer gewesen, sondern hätte die digitale Transformation des Staates eine stabile, klare rechtliche Grundlage gestellt. sen hat man sich für den politischen Kompromiss entschieden, der nur die föderalen Strukturen zementiert, anstatt sinnvoll zu vereinheitlichen, was in diesem konkreten tatsächlich angebracht wäre. Zweitens. Ein weiterer Punkt, der unsere Kritik findet, der finanzielle Vorbehalt im Vertrag. In § 8 Absatz 3 NOOTS-Staatsvertrags heißt es wörtlich: „Die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem trag steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen der Vertragsparteien.“ Mit anderen Worten: Digitalisierung nach Kassenlage. (Beifall AfD) Das ist ein grundlegender Fehler. Es ist schlichtweg reichend, Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung von der Haushaltslage jedes einzelnen Bundeslandes hängig zu machen. Man kann nicht vorab einfach vertrauen, dass bei jeder Haushaltsaufstellung genügend Mittel für eine zukunftsfähige Digitalisierung der tung zur Verfügung gestellt werden. Ein Projekt Dimension muss verbindlich und unabhängig von kenden Haushaltsvorlagen finanziert werden. Stattdessen hätte es heißen müssen: Die Vertragsparteien sind pflichtet, ihre Haushaltspläne so aufzustellen, dass die pflichtungen aus diesem Vertrag durch die Bereitstellung entsprechender Mittel erfüllt werden können. Digitalisierung ist keine Option mehr, sie ist heute che Pflicht. Aber was ist mit den Kommunen? Im entwurf zum NOOTS-Staatsvertrag heißt es in den dungen: „Für die hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände ergeben sich mittelbare Be- und Entlastungen. Die nachweisanfordernden und -liefernden aller Verwaltungsebenen werden zum Anschluss das und zur Nutzung des NOOTS verpflichtet.“ Der Deutsche Landkreistag hat bereits dazu Stellung nommen und entsprechende Landesgesetze zur Umsetzung der Anschluss- und Nutzungsverpflichtung als notwendig eingefordert. Davon ist im vorliegenden Entwurf aber der nichts zu sehen. Die Landesregierung wird hier Auskunft geben müssen, wie die Einbindung der Kommunen erfolgen soll und was dies an finanziellem und nellem Aufwand für die Kommunen bedeuten wird. Bis dahin kaufen wir mit dem NOOTS-Staatsvertrag Katze im Sack, zumindest was den kommunalen betrifft. Ja, der NOOTS-Staatsvertrag ist grundsätzlich wendig, aber er kommt eben spät und ist mit Schwächen behaftet. Die Nichtverfolgung der Grundgesetzänderung zur zentralen Kompetenzzuweisung an den Bund und unzulängliche Formulierung im Finanzbereich untergraben die Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens. (Beifall AfD) Digitalisierung nach Kassenlage darf nicht die Antwort Regierung sein. Wir müssen in den Ausbau der Verwaltung investieren, und zwar in Form einer staatlichen Pflicht und nicht als Budgetoption. – Vielen Dank. wurde (Beifall AfD) Option

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